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  #1  
Alt 03.07.2014, 10:47
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Mir ist nicht klar, wie die KK eine Krankschreibung anerkennen soll, wenn du gar keine dort eingereicht hast.
__________________
lg
gilda
  #2  
Alt 03.07.2014, 11:01
Susanne13 Susanne13 ist offline
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Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Wenn Du bei der KK nichts vorgelegt hast, bist Du nach ihren Befinden auch wieder gesundgeschrieben und sie muss für Dich auch nichts zahlen.
Wie hast Du das denn vor der Reha mit der Krankschreibung gehändelt??
Ich würde sagen, das das sehr dumm gelaufen ist

Geändert von Susanne13 (03.07.2014 um 11:04 Uhr)
  #3  
Alt 03.07.2014, 17:34
ulrikes ulrikes ist offline
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Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Hi,
danke für Eure Rückmeldungen.
Vor der Reha war ich nicht arbeitsunfähig, ergo musste ich keine Krankmeldung einreichen. Da nach der Reha erstmal die Arbeitsagentur wieder für mich zuständig war (so wurde es mir von allen incl. Arbeitsagentur gesagt), habe ich dort die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von der Reha vorgelegt und immer fleißig nachgefragt, ob ihnen das ausreicht oder ob sie eine Krankschreibung von meinen Ärzten bräuchten. Antwort war immer, das das von der Reha reicht und ich somit nicht vermittelbar wäre, weil arbeitsunfähig entlassen. Dann hieß es auf einmal von der Leistungsabteilung, fragen sie doch bitte mal bei der Krankenkasse nach, ob sie nicht wieder Krankengeld beziehen könnten. Tja, und dann kam die Überraschung bei der Krankenkasse.
Dumm gelaufen, stimmt natürlich, aber ich hab halt denen vertraut mit denen ich gesprochen hatte (Arbeitsagentur und die von der Reha).
Lieben Gruß
Ulrike
  #4  
Alt 03.07.2014, 17:49
Cecil Cecil ist offline
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Beiträge: 553
Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Hallo,

Voraussetzung für einen Rentenantrag ist sozusagen eine "ordentliche" Krank-Schreibung, um nachweislich zu dokumentieren, dass man dem Arbeitsmarkt wegen Arbeitsunfähigkeit tatsächlich nicht zur Verfügung steht.

Die Krank-Schreibung muss während des gesamten Antragsverfahrens immer wieder verlängert werden. Die EM-Rente wird bei Bewilligung rückwirkend ab Antragstellung gezahlt. Zeiten der LFZ respektive Krankengeldzahlung werden zwischen Rentenversicherungsträger und Krankenkasse verrechnet; das geht an dem Antragsteller vorbei, er wird darüber nur informiert.
  #5  
Alt 03.07.2014, 18:27
Susanne13 Susanne13 ist offline
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Ort: Berlin
Beiträge: 350
Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Hallo Ulrike,

Wirklich dumm gelaufen, da ich von der Arbeitsagentur öfter falsch informiert wurde, war für mich wirklich nur noch relevant was ich an Informationen von dem Rentenversicherungsträger und von der Krankenkasse erhalten habe.
Seitdem frage ich bei jedem Amt 3x nach, was sie an Unterlagen benötigen und recherchiere zusätzlich noch im www und lass mir alles mit Datum, Stempel und Unterschrift bestätigen.

Ich drücke die Daumen, das sich finanziell alles noch halbwegs regeln lässt
  #6  
Alt 03.07.2014, 20:47
monika100 monika100 ist offline
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Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 1.780
Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Hallo Ulrike,

bist du rechtsschutzversichert? Dann könntest du einen Fachanwalt für Sozialrecht einschalten, damit er sich da reinhängt.

Wenn du nicht krankgeschrieben bist, aber auch nicht arbeiten kannst, könnte es für dich evtl. Übergangsgeld geben bis dann irgendwann die Rente durch ist - und das kann dauern!

Lass dich am besten auch umgehend vom Arzt zusätzlich krankschreiben.
Du musst dich da wirklich richtig beraten lassen, ist glaube ich eine verzwickte Sache.
Viel Erfolg!

Monika

Geändert von monika100 (03.07.2014 um 20:52 Uhr)
  #7  
Alt 03.07.2014, 21:30
Lalelu Lalelu ist offline
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Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 18
Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Hallo ulrikes,

ich fürchte, du wirst in diesem Fall -rein rechtlich korrekt - von allen Seiten im Stich gelassen. Sprich, du bekommst KEIN Geld.

Dass die Arbeitsagentur deine Krankheit widerspruchslos akzeptiert, ist kein Wunder - sie müssen ja nichts für dich zahlen, wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.

Die Krankenkasse zahlt nur, wenn du nachgewiesenermaßen krank bist - und du hast leider versäumt, eine AU Bescheinigung einzureichen.
Übrigens ist das ein beliebtes Spiel bei den Krankenkassen, wenn die AU Bescheinigung nur einen Tag zu spät kommt, stellen manche sofort die Zahlung ein.

Eine EM Rente "nehmen" kannst du nicht so einfach, der Antragsweg ist lang und manchmal sehr beschwerlich. Viele Antragsteller - auch mit Krebs - bekommen ihre Rente sogar erst, nachdem sie geklagt haben.

Ganz ganz wichtig für dich ist jetzt zuerst die Klärung deiner Krankenversicherung. Bist du verheiratet? Ist dein Mann gesetzlich krankenversichert? Dann schau, dass du familienversichert bist. Denn sonst bist du NICHT krankenversichert und müsstest dich ggf. selbst privat versichern.

Ich drück dir ganz fest die Daumen.

Liebe Grüße
Lalelu
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