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#1
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AW: Schwerbehindertenausweis
Darauf kann überhaupt niemand etwas sagen, so lange nicht klar ist, um was für eine Art von Rente es sich handelt und wie alt der/die Frager/in ist. Falls es sich allerdings um eine wegen Schwerbehinderung vorgezogene Regelaltersrente handelt: Dazu ist es (neben anderen Voraussetzungen) notwendig, dass die Schwerbehinderung zum Zeitpunkt des Renteneintritts besteht.
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#2
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AW: Schwerbehindertenausweis
..... und da die Heilungsbewährung auf 2 Jahre begrenzt wurde, sollte es sich um einen Grading G1-Tumor gehandelt haben: http://www.gesetze-im-internet.de/ve...241200008.html , Tz. 12.1.4
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#3
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AW: Schwerbehindertenausweis
Mein Ausweis wurde für 2Jahre ausgestellt, warum auch immer. Ich hatte einen 6,9 cm großen Tumor, es wurde mir dann die linke Niere entfernt. Im November wurde mir dann nur noch 30% zugesprochen, darauf hin habe Einspruch erhoben und auch noch 2 neue Bandscheiben Vorfall angeben, welche mir sehr zu schaffen machen. Mein Orthopäde kann leider nichts mehr machen, er meinte ich müßte zum Neurochirugen. Ich habe seit dem letzten Vorfall jeden Tag Schmerzen. Die Vorfälle wurden vom Versorgungsamt nicht anerkannt. Ich bin 62. Jahre alt und habe bis jetzt 47 Jahre gearbeitet. Werde jetzt zur VDK gehen, vielleicht können die mir helfen.
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#4
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AW: Schwerbehindertenausweis
dann würde ich mal schnell widerspruch gegen diesen ausweis einreichen
nach eienr TEIL-resektion stehen dir 50%, nach eienr vollständigen entfernung einer niere sogar 60% allein wegen deienr niere zu bei mir wurde meine bandscheibenprotrusion und meine schwerhörigkeit hnzugezählt, udn ich habe insg. 70% nach eienr teilresektion für fünf jahre bekommen das hat ja einfluss auf die freibeträge, kündigungschutz udn extra urlaubstage also ...widerspruch, husch husch und lass dich nicht abwimmeln, dafür gibt es offizielle listen, was, wann, wielange wofür an %-ten gewährt wird ... Thomas p.s.: ausserdem erlaube mir eine korrektur deienr aussage, das du seit zwei jahren nierenkrebs hast. es muss heissen: du hattest vor zwei jahren nierenkrebs, du wurdest operiert, und nach der entfernung deiner niere als "geheilt" entlassen ICH leg da wert drauf, keinen krebs mehr zu haben das lässt einen doch bedeutend leichter damit leben Geändert von TarasDad (12.01.2014 um 18:46 Uhr) |
#5
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AW: Schwerbehindertenausweis
Ach ja? Eben diese Liste (es gibt nur eine) hat Cecil oben verlinkt. In dieser Versorgungsmedizin-Verordnung steht was anderes.
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#6
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AW: Schwerbehindertenausweis
Zitat:
Zitat:
... Thomas Geändert von TarasDad (12.01.2014 um 19:59 Uhr) |
#7
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AW: Schwerbehindertenausweis
Ka-jo. sollte sich beraten lassen. Sind über 5 cm überhaupt noch G1 (als CLL-Patientin habe ich es nicht so mit der TNM-Klassifikation)?
http://www.dgho-onkopedia.de/de/onko...rom%29#stadien Geändert von Cecil (12.01.2014 um 20:22 Uhr) |
#8
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AW: Schwerbehindertenausweis
danke für den hinweis, aber wie du siehst hatte ich den vertipper bereits korrigiert (bin beim schreiben bzw. lesen in der zeile verrutscht - mea culpa )
ich will mich um gottes willen nicht streiten! dann wurde ich völlig falsch verstanden! fakt ist: im KKh wurde mir bereits empfohlen, den antrag zu stellen mit den worten: "da sie nur ne teilresektion hatten, bekommen sie auch nur die 50%, es sei denn sie haben noch "altlasten" die sie mit in anrechnung bringen können, wird dann ab 50% addiert und bringt ein paar tage mehr urlaub usw." und genau so hab ich es dann auch recherchiert und dann auch so genehmigt bekommen wie auch immer, bei <50% würde ich einfach mal einen einspruch mit hinweis auf den punkt 12.1.4 einlegen sind bei mir immerhin 870€ steuerfreibetrag, 5 tage mehr urlaub und der höhere kündigungsschutz ist nicht viel, aber imho ZU viel um generös drauf zu verzichten ... Thomas p.s.: gerade dein letztes posting gelesen, T1b geht von 4-7 cm die grading klassifikation hat meiens wissens nach nichts mit der grösse, sondern mit der machart/räumliche definition (?) zu tun? sollte ich mich irren, bitte um korrektur! Geändert von TarasDad (12.01.2014 um 20:14 Uhr) |
#9
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo nochmal,
die öffentliche Liste, in diesem Fall die Anlage VersMedV (Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung, siehe Link oben), ist in genau diesem Punkt im Jahr 2010 geändert worden ("....nach Entfernung eines Nierenzellkarzinoms (Hypernephrom) mit Entfernung der Niere .... 60" - die Passage "mit Entfernung der Niere" wurde ersatzlos gestrichen). Was will ich damit sagen? Die Idee, sich vom VdK auch in Bezug auf die Gesamtwürdigung der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen (sog. Gesamt-GdS) ausführlich beraten zu lassen, halte ich für eine sehr gute!!! Alles Gute dafür! |
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nerenkrebs rente |
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