Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 28.09.2013, 12:23
Bine 60 Bine 60 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.03.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 41
Standard AW: Verhinderungspflege

Vielen Dank für eure Antworten.

@wolfgang46: Manche Krankenkassen benutzen wohl den Begriff "Ersatzpflege". Unsere Kasse benutzt beide Begriffe.

@Elisabethh.1900: Ich pflege meinen Mann jetzt seit über einem Jahr. Er hat die Pflegestufe 2. Eine Erhöhung ist vor kurzem erst abgelehnt worden.

Wegen seiner Schmerzen bekommt er starke Schmerzmittel, die ihn umhauen. Hinzu kommt eine allgemeine Schwäche. Er ist schon mehrmals gefallen (mit den dazugehörigen Brüchen). Wegen des Tremors in beiden Armen und Händen kann er auch nichts mehr halten, was schwerer als ein Teelöffel ist.

Wenn ich also mal das Haus verlassen muß, dann braucht er auf jeden Fall Betreuung.

Ich denke, ich werde bei der Krankenkasse nochmals vorstellig werden. Die Aussage der Kasse lautete bisher, daß nur Aufwendungen der Ersatz- Pflegeperson erstattet werden.( Fahrkosten und Verdienstausfall). Ich würde allerdings noch gerne einen kleinen Obolus obendrauf zahlen.

Danke trotzdem nochmals für die Antworten. Sabine
__________________

mein Mann: nichtkleinzelliges Bronchialkarzinom // cT2a N2 M1b / Stadium IV //ED: 1.6.2012
Metastasen: linke Schulter und BWK-1 seit Juni 2012
Hautmetastase hinter dem Ohr seit April 2013

austherapiert seit 2.7.2013, seitdem wartend und hoffend

verstorben am 27.10.2013, zu Hause, in meinen Armen
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 30.09.2013, 21:47
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.243
Standard AW: Verhinderungspflege

Liebe bine 60,
ich möchte dir nocheinmal schreiben. Mir gingen deine Zeilen nicht aus dem Kopf.

Zitat:
Ich pflege meinen Mann jetzt seit über einem Jahr. Er hat die Pflegestufe 2. Eine Erhöhung ist vor kurzem erst abgelehnt worden
Du hast die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Bescheides Widerspruch dagegen einzulegen.Mein Rat an dich wäre, tue dies, schildere die gesundheitliche Situation deines Mannes.
Es gibt ein Recht, Einsicht in das Gutachten zu nehmen, welches während der ersten Einstufung angefertigt worden ist. Im Widerspruchsschreiben sollte man darauf eingehen. Manchmal stehen dort einfach Dinge drin, die nicht der Wahrheit entsprechen.
Es ist sehr traurig, dass die Krankenkassen immer bei den Menschen sparen wollen, die die Hilfe am meisten benötigen. Leider geschieht es oft, dass Leistungen erst im Widerspruchsverfahren genehmigt werden.

Zitat:
Ich denke, ich werde bei der Krankenkasse nochmals vorstellig werden. Die Aussage der Kasse lautete bisher, daß nur Aufwendungen der Ersatz- Pflegeperson erstattet werden.( Fahrkosten und Verdienstausfall). Ich würde allerdings noch gerne einen kleinen Obolus obendrauf zahlen
Es gibt die Möglichkeit "zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz" zu beantragen. Diese sollen helfen, den pflegenden Angehörigen zu entlasten. Die gesetzlichen Grundlagen sind im SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz).

In Berlin gibt es Pflegestützpunkte, dort wird für Pflegebedürftige und deren Angehörige Beratung angeboten.Hier ist der Link mit den entsprechenden Adressen.
http://www.pflegestuetzpunkteberlin.de

Dort hilft man dir auch bei der Formulierung des Widerspruchsschreibens an die Krankenkasse.

Nun möchte ich dir noch einen lieben Gruss und ein großes Kraftpaket auf die Reise schicken,

Tschüß,
Elisabethh.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 09.10.2013, 23:17
Bine 60 Bine 60 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.03.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 41
Standard AW: Verhinderungspflege

Guten Abend,
komme leider erst jetzt dazu zu antworten. Die letzten zehn Tage waren einfach zu aufreibend.

Die Pflegestützpunkte in Berlin kenne ich. Dort wirde mir allerdings leider mitgeteilt, daß ein Widerspruch wenig Aussicht auf Erfolg hätte. Wir sollten lieber ein wenig warten und dann erneut einen Antrag stellen. Werde ich demnächst in Angriff nehmen. Auch der Palliativ Arzt, den wir seit kurzem haben, ist der gleichen Meinung.

Von der Pflegekasse habe ich eine positive Antwort bekommen. Ich kann meiner Freundin etwas bezahlen, wenn sie bei meinem Mann bleibt.

Danke nochmal. Sabine
__________________

mein Mann: nichtkleinzelliges Bronchialkarzinom // cT2a N2 M1b / Stadium IV //ED: 1.6.2012
Metastasen: linke Schulter und BWK-1 seit Juni 2012
Hautmetastase hinter dem Ohr seit April 2013

austherapiert seit 2.7.2013, seitdem wartend und hoffend

verstorben am 27.10.2013, zu Hause, in meinen Armen
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:14 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55