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  #1  
Alt 20.07.2013, 23:39
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis

Hallo Dreibein,

wenn Du den Ausweis z.B. am 1. 10. beantragt hast, gilt er auch erst ab 1.10. und Dir steht der Freibetrag meines Wissens auch nur für diese drei Monate zu und nicht der volle Jahresbetrag.
Bei mir ist der Antrag nun schon 13 Jahre her, aber den vollen Satz für 2000 hab ich glaube ich nicht angerechnet bekommen.

Aber das weiß das FA, die helfen in solchen Fällen gerne.

Aber für die wenigen anderen Vergünstigungen kann es schon wichtig sein, an welchem Tag der Antrag gestellt wurde.

Schönen Gruß
Wolfgang

Hallo Katzenmama,

mir hat der Beamte in Potsdam erzählt, dass noch nicht alle Behörden den "Scheckkartendrucker" für diese Ausweise gekauft haben und das deshalb manche Bundesländer das erst später ausgeben.
(Er fand Papier aber aus Umwetschutzgründen besser - denn bei Änderung geht der Alte in den Papierkorb und nicht in die Verbrennung.)

Auch Dir einen lieben Gruß
Wolfgang
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Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
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Geändert von wolfgang46 (20.07.2013 um 23:44 Uhr) Grund: 2. Hälfte nachgetragen
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  #2  
Alt 20.07.2013, 23:45
boebi boebi ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis

Dreibein hat recht:
Der Behindertenausweis ist immer ein Ganzjahresausweis. Ein Ausweis gilt bei der Erstausstellung für die Steuer des gesamten Jahres. Bei einer Rückstufung gilt bis zum Jahresende, für die Steuer, immer der höhere GdB. Soweit meine allerneuste Information.
Boebi

Geändert von boebi (20.07.2013 um 23:49 Uhr)
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  #3  
Alt 21.07.2013, 07:24
dreibein dreibein ist offline
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Ort: Karlsruhe
Beiträge: 156
Standard AW: Behindertenausweis

... @wolfgang: "ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" ... deshalb hatte ich auch die entsprechende Fundstelle angegeben. ..

Und klar, bei weiteren Nachteilsausgleichen (Vergünstigungen gibt es für uns Menschen mit Behinderungen nicht) spielt es schon eine Rolle, ab wann der Ausweis gilt. I.d.R. sollte der Ausweis also so früh wie möglich beantragt werden, da hast Du ganz sicher Recht.

@alle und nur so nebenbei: manche denken jetzt: Korinthenkacker, wo ist der Unterschied zwischen Vergünstigung und Nachteilsausgleich, wo der Unterschied zwischen "zu 100% behindert" und "Ein Grad der Behinderung von 100" .... der Unterschied liegt in den Begriffen selbst, vermindert Wertungen, soll verdeutlichen, daß es eben kein Vorteil ist, eine Behinderung zu haben.... und wenn man sich über rechtliche Sachverhalte austauscht, dann sollten schon auch die entsprechenden Begrifflichkeiten genutzt werden

Geändert von dreibein (21.07.2013 um 11:27 Uhr) Grund: Fipptehler
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  #4  
Alt 26.08.2013, 17:19
Bilskirnir Bilskirnir ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis

Hallo ich möchte nicht extra einen neuen Beitrag bzw. Strang erstellen, sondern gleich hier reinschreiben.

2011 bin ich an Krebs erkrankt (Hodenkrebs), habe zwei Chemotherapien bekommen und danach ging es mir richtig schlecht.

Während der Zeit habe ich einen Antrag auf einen Behindertenausweis gestellt, dieser kam dann auch ein paar Wochen später.

50 % befristet auf 3 Jahre.

Nun schrieb mich die ausstellende Behörde an wie es mir nun so geht. Habe ihnen meinen Stand geschildert. Jetzt kam das Antwortschreiben. Sie werfen mir vor, dass nach 2 Jahren meine Krankheit auskuriert ist und ich als gesund gelte. Sie wollen meinen Behindertenausweis nicht weiter verlängern, obwohl mir es doch eigentlich zusteht?

Ich gehe doch auch zur Nachsorge und zu den CTs und habe keine Lust meinen Urlaub dafür zu opfern. Gibt es da irgendein Gesetz auf das man sich berufen kann?

Darf so eine Behörde (Landratsamt) einfach so Berichte von Ärzten bekommen?

Danke für Eure Antworten
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  #5  
Alt 26.08.2013, 17:58
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis

Lieber Bilskirnir,

es ist jetzt wichtig, gegen den Bescheid des Landratsamtes Widerspruch einzulegen,dies muss innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Briefes geschehen. Um einen Nachweis zu haben, ist es ratsam das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein zu schicken. Du kannst auch erstmal ein kurzes Schreiben selbst aufsetzen und Dir für die Begründung des Widerspruchs professionelle Hilfe holen z.B. beim Sozialverband Deutschlands oder dem VDK oder beim Fachanwalt für Sozialrecht.
Bitte sprich mit Deinen Ärzten darüber, dass es Probleme mit dem Schwerbehindertenausweis gibt, denn das Landratsamt setzt sich mit den behandelnden Praxen in Verbindung und bittet um Befundberichte.
Zitat:
Darf so eine Behörde (Landratsamt) einfach so Berichte von Ärzten bekommen?
Im Antrag auf den Schwerbehindertenausweis entbindest Du Deine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht und gestattest ihnen der Behörde Auskunft zu geben.
Diese Erklärung gilt allerdings nicht für einen unbegrenzten Zeitraum. Außerdem hast Du die Möglichkeit dieses Auskunftsersuchen einzuschränken, wenn z.B. bei einem Psychiater oder Psychologen besonders vertrauliche Angelegenheiten besprochen werden.

Alles Gute für Dich,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (27.08.2013 um 18:01 Uhr) Grund: Fehler entfernt(Zeitdauer der Heilungsbewährung)
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  #6  
Alt 26.08.2013, 18:28
Bilskirnir Bilskirnir ist offline
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Beiträge: 202
Standard AW: Behindertenausweis

Hallo Danke, ja habe erst mal einen Brief aufgesetzt, wollte heute mal bei der Krebshilfe anrufen, aber die hatten schon um 5 zu

Da rufe ich morgen mal dort an was du meinst.

Das LRA hat die Befunde von Januar 2013 geholt. Und da stand sowas drin das keine Verschlimmerung oder Nachweise auf Metastasen aufgetreten sind. Und jetzt denkt das LRA jetzt ist alles gut.

Bis Mitte September habe ich ja noch Zeit.

Danke schon einmal
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Geändert von Bilskirnir (26.08.2013 um 18:37 Uhr)
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  #7  
Alt 26.08.2013, 20:21
J.F. J.F. ist offline
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Beiträge: 1.483
Standard AW: Behindertenausweis

Hallo Bilskirnir,

13.4 Nach Entfernung eines malignen Hodentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.

GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren nach Entfernung
eines Seminoms oder nichtseminomatösen Tumors im Stadium (T1 bis T2) N0 M0 -> 50

GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren nach Entfernung
eines Seminoms im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M0 -> 50

nach Entfernung eines nichtseminomatösen Tumors im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M0 -> 60

in höheren Stadien -> 80

aus http://www.gesetze-im-internet.de/ve...241200008.html

Leider steht weder in Deinem Profil noch auf die Schnelle findend Deine Tumoreinstufung, so das Du selber oben schauen musst, ob Du Anspruch auf zwei oder fünf Jahre Heilungsbewährung hast. Denn eins ist sicher: Der Fünfjahreszeitraum ist nicht allgemeingültig. Die Zeitspanne der Heilungsbewährung ist sehr unterschiedlich und von einigem abhängig.

Und ein Widerspruch macht (mal krass ausgedrückt) nur Sinn, wenn dauerhafte Beeinträchtigungen da sind, die dann auch in der obigen Aufstellung zu finden sind und mindestens 20 Punkte ergeben. Erst ab 50 Punkte gilt man als schwerbehindert. Und wenn die Ärzte bescheinigen, dass keine Metastasen etc da sind, geht das Amt unweigerlich davon aus, dass die Heilungsbewährung abgelaufen ist. Es ist nun Deine Aufgabe glaubhaft zu machen, das dem nicht so ist, sondern dauerhafte Beeinträchtigungen dank Operationen, Chemotherapien etc inklusiv evtl weiteren Erkrankungen vorhanden sind, die eine erneute Feststellung einer Behinderung bedürfen.

Und was die Einschaltung der hier immer wieder gern angeführten Verbände anbelangt, nun, das ist wohl Erfahrungssache. Ich kann nur empfehlen auch da einen kritischen Blick walten zu lassen.
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