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Alt 20.07.2013, 07:49
axellino axellino ist offline
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Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Celle
Beiträge: 105
Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Hallo Petra,
ja....das stimmt mit der Versicherungspflicht.Es werden pauschalisierte Beiträge von der Rentenversicherung abgeführt.
Petra....mir ist bekannt das eine Rente bis zu dreimal verlängert werden kann und dann in eine unbefristete umgewandelt werden muss.
Woher hast Du deine Informationen??
Mündliche und telefonische Aussagen von der Rentenversicherung oder Arbeitsagentur sind nicht bindend für Dich,alles nur schriftlich und ggfls. mit Hilfe eines Sozialverband oder Rechtsanwalt in Widerspruch gehen.
Warum wird das nicht passieren???
Hat sich dein Gesundheitszustand und Erwerbsfähigkeit gebessert??
Wenn nein....dann wirst Du auch rechtzeitig wieder einen Verlängerungsantrag stellen,mit einen kompetenten Beistand.
Dann wird die Rente verlängert oder ebend umgewandelt in eine unbefristete Rente.Sollte dies von der Rentenversichrung abgelehnt werden und Du bist noch weiter Erwerbsunfähig,gehst Du ins Widerspruchsverfahren mit Beistand.
Dauraufhin meldest Du dich umgehend bei der Arbeitsagentur Arbeitslos und beantragst ALG 1 und stellst Dich aufgrund deines Restleistungsvermögens den Arbeitsmmarkt zur Verfügung.Dieses wird so lange gezahlt bis über deine Verlängerung oder Umwandlung in eine unbefristete Rente entschieden worden ist (maximum zwölf Monate).Auch wenn Du rechtskräftig für Erwerbsfähig eingestuft wirst durch die Rentenversicherung oder ggfls. durchs Sozialgericht steht Dir ALG 1 zu.
Und es ist Fakt...das bei befristeten Renten pauschalisierte Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt werden,auch wenn das nicht auf deinen vorliegenden Rentenbescheid aufgeführt wird.

Viele Grüsse

axellino




Zitat:
Zitat von PetraK Beitrag anzeigen
Hallo Axellino,

stimmt das wirklich so mit der Versicherungspflicht bei Erwerbsminderungsrente??? Ich bekomme die jetzt seit 2011 (rückwirkend ab 2009), wurde jetzt das zweite Mal verlängert (da immer nur auf Zeit). Mir wurde jetzt gesagt, dass nicht nochmal verlängert werden kann (höchstens umgewandelt auf unbegrenzt und das wird in meinem Fall wohl nicht passieren). Danach würde ich aber kein Geld vom Arbeitsamt bekommen, da von meiner Rente nur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden, aber eindeutig keine Arbeitslosenversicherung.....

Alles Liebe

Petra
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