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AW: Rechnungslegung trotz nachweislich vorgetäuschtem Behandlungserfolg
Hallo,
nein, es geht mir nicht um Prozesskostenhilfe. Es geht mehr um Unterstützung in der Sache, also zB durch Organisationen oder Verbände, die in einem solchen Fall unterstützen. Auch die KV müsste doch eigentlich gegen einen solchen Kassenarzt vorgehen, auch wenn ich als Privatpatientin behandelt wurde? VG N. Zitat:
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Träume, was du träumen möchtest. Gehe, wohin du gehen möchtest. Sei, wer du sein möchtest, denn du hast nur ein Leben und eine Chance, die Dinge zu tun, die du tun möchtest. (Unbekannt) Meine im Krebskompass verfassten Beiträge und eingestellten Bilder dürfen nicht ohne meine Zustimmung kopiert, veröffentlicht oder anderen zugänglich gemacht werden. |
#2
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AW: Rechnungslegung trotz nachweislich vorgetäuschtem Behandlungserfolg
Hallo,
meines Wissens hat jede Krankenversicherung, ob gesetzlich oder privat, eine spezielle Abteilung für diese Fälle. Kannst Du nicht der Versicherung diese Rechnung zur Begleichung oder nicht Begleichung weiterreichen? VG Wolfgang PS. Aber fristgerecht reagieren musst Du in jedem Fall. Sonst geht das Ganze zu Deinen Ungunsten aus.
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