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AW: Nachsorge Termine
Hallo zusammen,
wir kennen alle die Aufregung und Angst vor einer Kontrolluntersuchung. Das ist hier in den vorangegangenen Beiträgen gut rüber gekommen.Weil wir im Prinzip alle einer Meinung sind, diese aber unterschiedlich geprägt ausdrücken, habe ich einmal auf den Seiten von Anwälten gesucht und etwas passendes gefunden. Zu einer ähnlichen Situation hat ein Anwalt folgendes geschrieben: Wie hier ging es um Freistellung, aber auch um Lohnfortzahlung. "Arztbesuch Will der Arbeitnehmer einen Arzttermin während der Arbeitszeit wahrnehmen, so ist zu differenzieren. Ist der Arbeitnehmer bereits während des Arztbesuches arbeitsunfähig erkrankt, so hat er ohnehin einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), siehe unten. Ist der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig krank, so kommt ein Anspruch auf bezahlte Freistellung nur in Betracht, wenn der Arztbesuch zu dem jeweiligen Zeitpunkt medizinisch notwendig ist. Das ist stets bei akuten Beschwerden der Fall. Ein persönlicher Verhinderungsgrund zur Begründung des Freistellungsanspruches liegt aber auch dann vor, wenn die ärztliche Versorgung zur Arbeitszeit erforderlich ist, wie bei zwingend festgelegten Besuchsterminen, zum Beispiel Blutabnahme im nüchternen Zustand oder Röntgen. Voraussetzung ist stets, dass der Arbeitnehmer auf die Termingestaltung des Arztes keinen Einfluss nehmen kann. Ein Verhinderungsgrund des Arbeitnehmers ist auch anzunehmen, wenn der aufgesuchte Arzt Sprechstunden nur in der Arbeitszeit des Arbeitsnehmers hat. Hat der Arzt allerdings Sprechstunden außerhalb der Arbeitszeit, muss der Arbeitnehmer zunächst um einen Termin in dieser Zeit nachsuchen. Eine Verpflichtung, auf einen solchen Termin besonders zu drängen, besteht jedoch nicht. In Betrieben mit gleitender Arbeitszeit wird der Arztbesuch während der Dienstzeit meist die Ausnahme sein. Hier können die Beschäftigten Beginn und Ende ihrer Tätigkeit in recht weitem Rahmen selbst bestimmen und folglich private Termine auch außerhalb ihrer Kernzeit wahrnehmen. Allerdings sollte hier zwischen den unterschiedlichen Gleitzeitmodellen differenziert werden. Je freier der Arbeitnehmer in seiner Arbeitszeitgestaltung ist, um so mehr kann von ihm erwartet werden, dass anderweitige Verpflichtungen nicht auf die Dienstpflicht einwirken. Bei fester Kernzeitbindung ist aber durchaus ein Freistellungsanspruch im Rahmen der oben genannten Grundsätze denkbar. Der Arbeitgeber hat in jedem Fall die Möglichkeit, sich über die Sprechstunden eines Arztes zu informieren und sich gegebenenfalls die Notwendigkeit des Arzttermins durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung bestätigen zu lassen. Der Arbeitgeber kann aber nicht von dem Arbeitnehmer verlangen, dass dieser den Arzt wechselt und künftig einen Arzt aufsucht, der auch Sprechstunden außerhalb der Arbeitszeit anbietet." Zitat Ende. Ich hoffe, dass dieses hier etwas zur Klarstellung beiträgt. Auch ich warte jetzt auf Lukkis Antwort. Alles Gute zusammen Wolfgang
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de |
#2
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AW: Nachsorge Termine
Guten Abend zusammen,
vielen Dank für die vielen Beiträge. Da ich gestern Abend bis um 22.00 Uhr arbeiten musste, komme ich leider erst heute dazu, darauf zu antworten. Erst einmal ist es so, das ich den Nachsorge Termin nicht nach Feierabend legen kann, da ich ins Krankenhaus muss an dem Tag. Dort bekomme ich morgens einen Zugang gelegt (und dabei Blut abgenommen), dann muss ich ein Kontrastmittel trinken und habe dann ca. 1 Stunde Wartezeit (damit sich alles im Körper verteilen kann). Dann geht es in die Radiologie, wo ich auch nicht immer direkt dran komme. Dort bekomme ich dann intravenös noch ein Mittel und bekomme das CT gemacht. Anschließend müssen wir noch mind. 30 Minuten warten um zu sehen, ob ich auf das Kontrastmittel allergisch reagiere. Das ganze dauert meistens so 5 Stunden. Den restlichen Tag verbringe ich dann auf Toilette, da ich Durchfall habe. Wenn ich alle Stunden nacharbeite, müsste ich ohne Ende Überstunden machen, was bei uns aber nicht möglich ist. Ich habe zwar 35 Tage Urlaub, doch da ich mit 3 Wochen Ferien beginnen musste (Schließzeit) dann 2 Wochen Weihnachten nehmen musste (Schließzeit) und zum Ende meines Vertrages wieder 2 Wochen Schließzeit ist, bleiben mir kaum freie Tage zur eigenen Verfügung und die möchte ich nicht wirklich dann auch noch im Krankehaus verbringen. Ich bekomme übrigens immer eine Bescheinigung vom KH für den Tag. Die kranken Kollegen sind übrigens diese Woche krank und meine Chefin wußte noch nicht, ob sie nicht evtl. wiederkommen. Die eine hat sich mittlerweile bereits für Montag wieder arbeitsfähig gemeldet. Dabei handelt es sich übrigens um eine Praktikantin und eine Zusatzkraft. Die Kollegin, die Urlaub bekommen hat, ist eine Fachkraft und ich bin nur eine zusätzliche 2. Fachkraft. Ich habe übrigens auch keine Möglichkeit zur Gleitzeit, sondern starre Arbeitszeiten die sich von 8-16.30 Uhr belaufen. Dann habe ich noch 45 Min. Fahrzeit. Und wir haben einen Tarifvertrag der evangel. Kirche in dem steht, dass wir eine Arbeitsbefreiung bekommen können, wenn es nicht anders zu legen ist und das sogar die Fahrtzeit zum Arzt hin und auch der Rückweg dazu zählt. Wie ihr seht, habe ich mich in den letzten Tagen mit viel rechtlichem beschäftigt. Heute war ich bei meiner Hausärztin und die war total schockiert über das Verhalten meiner Chefin und hat mich erst einmal krank geschrieben. Ich habe übrigens schon einen Behindertenausweis mit GdB 80. Mit meiner Chefin reden kann man übrigens nicht. Ich habe es schon öfter versucht und sie fühlt sich dann immer direkt angegriffen und hat mir sogar schon vorgeworfen ich wolle mit ihr meine Überstunden aushandeln wie auf dem türkischen Basar. Dabei habe ich nur gefragt, wie sie die Stunden errechnet, denn ich hatte viel weniger Überstunden ausgerechnet. Nun muss ich morgen dort anrufen und mich krank melden, was mir echte Magenschmerzen bereitet, denn es wird bestimmt sehr unangenehm werden. Zur Zeit überlege ich die Stelle zu kündigen. Heute habe ich schon beim Arbeitsamt angerufen und das abgeklärt. Ab Sommer bin ich die Stelle sowieso los und bisher habe ich, Gott sei Dank, immer eine neue Stelle gefunden. Ich bin also zuversichtlich. Jetzt werde ich mich erst einmal um meine Gesundheit kümmern. Vielen Dank noch einmal und schönen Abend noch. Liebe Grüße Lukki |
#3
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AW: Nachsorge Termine
@ Helmut
ich habe auch gesagt FÜR MICH und das meinte ich auch so!! Wo bei ich mir für Mich auch der Konsequenzen bewusst bin. Wenn es dann auch noch ein Kirchlicher Arbeitgeber ist ist das ganze in meinen Augen noch um einiges schlimmer wenn die schon so Reagieren!!!! Wollte mit meinem Beitrag auch nur mal aufzeigen das man auch ab und an mit dem Kopf durch die wand gehen kann ;-))) Denn Danken tut es einem der Arbeitgeber in der Situation meist nicht, und nicht nur in der Situation!!! Viele Grüße Markus Geändert von Marlem (01.02.2013 um 18:48 Uhr) |
#4
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AW: Nachsorge Termine
Hallo Marlem,
schon OK. Ich hatte dich schon richtig verstanden. Wollte dich keineswegs angreifen, sondern lediglich die möglichen Konsequenzen für Lukki deutlich machen. Wie man nun aus ihrer heutigen Antwort lesen kann, ist sie umfassend informiert und weiß genau, was sie tun wird. Es wird immer wieder und leider auch immer öfter Chefs geben, die glauben sich auf dem Rücken der Angestellten profilieren zu müssen bzw. die ihre Machtgelüste an Untergebenen auslassen wollen. Wie man lesen kann auch gegen alle Verträge. Leider gibt es zu wenige, die sich dagegen wehren. Lukki, ich drücke dir die Daumen, daß alles zu deiner Zufriedenheit läuft. Herzliche Grüße, Helmut
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Zeit zum Weinen, Zeit zum Lachen.
http://www.krebs-kompass.org/howthread.php?t=31376 http://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=48070 Die von mir im Krebs-Kompass verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine ausdrückliche Zustimmung weder verwendet noch veröffentlicht werden. Auch nicht auszugsweise. |
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