Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Krebsarten > Knochentumor

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.01.2013, 16:51
Benutzerbild von Nina1995
Nina1995 Nina1995 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.04.2012
Ort: Willich - in der Nähe von Düsseldorf / Krefeld / Köln
Beiträge: 382
Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hallo Kimii,,

Ich habe das AG bekommen weil ich niemals ohne krücken laufen kann, und weil das eben eine Op mit verlust des knochens war. Ja ich denke auch dass es auf die außergewöhnliche prothese /op zurückzuführen ist...

Lg nIna
__________________

♥ In Gedanken bei meinem Papa,
♥ bei meiner Cousine,
♥ bei meinem Opa,
♥ bei meinem Bruder,
♥ bei unserem geliebten Kater,
♥ und bei vielen Kids von meiner Onkostation.


Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.01.2013, 21:25
sailor1989 sailor1989 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 29.01.2012
Ort: Lübeck
Beiträge: 87
Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hallo,

ich bin völlig erstaunt, weil mir diese Aspekte vorher nicht bewusst waren.
Ich bekomme ja bald auch eine knie-tep, wobei so 12 cm tibia entfernt werden?
Bekomme ich dann automatisch eine Einordnung? Was für eine ist wahrscheinlich?
Muss ich die beantragen oder läuft das über die Angestellten des sozialmedizinischen Dienstes?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 21.01.2013, 03:34
Kimiii Kimiii ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 24.05.2012
Ort: Brunsbüttel
Beiträge: 26
Beitrag AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hallo ihr Lieben,

Ja Stuggi das stimmt, man muss mitnehmen was man bekommt und da eine, leider nichts geschenkt wird muss man sich schon wirklich Rat in solchen Gruppen holen.
Denn ich habe lange überlegt ob da noch ein Buchstabe in Frage kommt, aber leider habe ich meinen Führerschein schon ne ganze Weile & jetzt nach 5 Jahren Schmerzen im Bein anzugeben ist wohl zu spät.

Aber ich bin gespannt was die jetzt errechnen, da mir aufgrund von Metastasen mehr als 1 Lunge entfernt wurde, da bin ich echt neugierig und erwarte eigentlich das schlimmste .

Sailor 1989 ich musste mich selbst drum kümmern, es hat mir damals niemand erzählt ob ich Ansprüche habe und ich dies beantragen sollte, da es erhebliche Vorteile hat. Musste mich dann beim zuständigen Landesamt für soziale Dienste melden und die haben mir Unterlagen zugeschickt, diese füllst du aus mit den ganzen Daten, Krankheiten, Einschränkungen usw. und dann beurteilen die das. Wenn nötig erkundigen die sich noch bei deinen Ärzten, dass werden die dir aber auch genau Erzählen was sie wollen und an Unterlagen brauchen.



Liebe Grüsse
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:39 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55