Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 25.12.2012, 15:49
silence2210 silence2210 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.10.2009
Beiträge: 5
Standard AW: Arbeitsplatzverlust dank Krankheit?

Hallo Boebi,

da wir einen Anwalt am Start haben, will sich der Betriebsrat da raushalten, das sei auch so üblich.

So ein Typ vom Intregrationsamt ist auch vom Arbeitgeber eingeschaltet, der war bei einem gemeinsamen Gespräch dabei, ebenso die Schwerbehindertenbeauftragte des Unternehmens.

Hat aber alles nichts gebracht, man hat angeblich geprüft, ob freie Stellen verfügbar sind - ohne Erfolg.

Wir sind ziemlich sicher, dass das von Anfang an so geplant war, denn man hatte schon im September als die EM-Rente auslief, sich geweigert, meinen Mann zu beschäftigen.

Nur weil wir einen Anwalt eingeschaltet haben, hat man überhaupt den Kontakt mit dem Intregationsamt gesucht. Was die allerdings für eine Funktion haben sollen, ist mir schleierhaft.
Offensichtlich gelten die nur als Alibi, damit der Arbeitgeber hinterher einen Schwerbehinderten ohne Probleme abservieren kann.

Hinzuzufügen wäre noch, dass mein Mann körperlich voll arbeitsfähig ist, er hat keine Einschränkungen, darf eben nur nicht so viel Publikumskontakt haben, weil er sehr anfällig für alle Krankheitserreger ist. Er könnte ohne Probleme im Innendienst, in der Wartung, als Hausmeister oder zur Not auch als Putzkraft arbeiten. Wurde aber alles abgelehnt, weil angeblich nicht verfügbar.

Soviel zu unseren angeblich so tollen Gesetzen, Kündigungsschutz, Intetration von Behinderten und kranken Arbeitnehmern etc. alles nur Augenwischerei.

Gruß
Silence
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 27.12.2012, 22:22
silence2210 silence2210 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.10.2009
Beiträge: 5
Standard AW: Arbeitsplatzverlust dank Krankheit?

Hallo Andrea,

normalerweise ist es so, dass während des Bezuges von Erwerbsminderungs-
rente das Arbeitsverhältnis nur ruht. Die Erwerbsminderungsrente wird ja meist
nur befristet gewährt, weil man davon ausgeht das der Betroffene sich
irgendwann so erholt hat, dass er wieder arbeiten kann.

Ob der Arbeitergeber dann bereit ist, da mitzuspielen ist eine andere Sache
(wie ich das gerade bei meinem Mann erlebe und dann hilft auch der
Schwerbehindertenausweis gar nichts).

Für das ALG 1 gibt es so ein bestimmt Rechenformel, wenn man länger als
2 Jahre krank war. Es wird dann nicht der zuletzt bezogene Lohn zugrunde
gelegt, sondern man wird nach einer speziellen Tabelle eingestuft. Das ALG 1
ist dann viel niedriger.

Alles Gute.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:58 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55