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AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie
Lieber Wolfgang,
stimmt leider nicht. Nicht alle Kassen zahlen. Ich habe inzwischen das Gefühl, jeder entscheidet da nach Gutdünken. Vor 5 Jahren war es schon genau so. Ich (AOK) habe für jede meiner 33 Bestrahlungen 5€ hin und 5€ zurück, pro Bestrahlung bezahlt. Einfache Fahrt 1/2 Std. Fahrzeit. Der Fahrer hat vor der Tür gewartet und mich gleich wieder mit zurück genommen. Das Geld habe ich nur bei der Einkommensteuererklärung mit absetzen können. Hier habe ich dann gelesen, daß andere Erkrankte nur 1 Hin- und 1 Rückfahrt bezahlen mußten. War bei mir nicht möglich, trotz aller möglichen Einsprüche. Und ich hatte auf Grund meiner Erkrankung irgendwann auch nicht mehr den Nerv dauernd von Pontius nach Pilatus zu rennen. Liebe Grüße Waltraud |
#2
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AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie
Hallo zusammen,
ich denke, ich setze Euch mal zwei Links. Einen zum Landesverband Hessen für das Personenbeförderungsgewerbe e.V.: http://www.taxiverband-hessen.de/Unt...-Merkblatt.pdf daraus: Bei Bestrahlungsfahrten ist keine generelle Aussage über die Zuzahlung möglich, da einige Krankenkassen die Zuzahlung bei jeder Fahrt verlangen, andere nur bei der ersten Hin- und der letzten Rückfahrt. und die Krankentransport - Richtlinie Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB V (Krankentransport -Richtlinien) http://www.g-ba.de/downloads/62-492-...2004-12-21.pdf
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#3
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AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie
Ein interessantes Merkblatt - aber da sind schon wieder mal alle Hoffnungen dahin.
Dummerweise verläuft die Behandlung Dezember/Januar. Somit kann man sich nicht einmal über eine mögliche Zuzahlungsbefreiung freuen, da die Kosten schön auf 2 Jahre aufgesplittet werden. Ein Krankenkassenwechsel (falls überhaupt möglich), macht auch keinen wirklichen Sinn, da nach 2 Monaten die Strahlentherapie hoffentlich vorbei ist. Ich wußte gar nicht, dass man vor der eigentlich Behandlung so viel Frust ansammeln kann :-( |
#4
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AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie
Hallo KLieser,
auf der Webseite Deiner Krankenkasse gibt es unter Leistungen - Familie auch den Punkt Haushaltshilfe. Da steht "wenn Sie ins Krankenhaus müssen". Nun, gemäß § 39 SGB V: Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär (§ 115a) sowie ambulant (§ 115b) erbracht http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/39.html Damit dürfte auch die Übernahme der Kosten erklärt sein . Lies am Besten mal auf der Webseite der Krankenkasse, da stehen einige Infos wer wie was gezahlt wird.
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#5
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AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie
Ich hatte die Seite schon vorher gelesen. Werde aber nicht schlauer:
'Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär (§ 115a) sowie ambulant (§ 115b)' (§ 115b) = Ambulantes Operieren im Krankenhaus OP war vollstationär, Nach-OP nachstationär und Bestrahlung fällt unter ...? Ich tappe total im Dunkeln. Also ist die Ablehnung zu akzeptieren? Was mich auch aufregt - beim heutigen Telefongespräch habe ich erfahren, dass ich vor 2 Jahren in einem Fall Haushaltshilfe bekommen hätte - es hat nur niemand gesagt, dass es Hilfe gibt. KK meint, dass sie bei über 100 Tausend Mitgleidern, nicht jeden einzeln beraten kann und schiebt es auf den Arzt. Aber welche Arzt verschreibt schon Dinge freiwillig - man muss immer nachfragen. |
#6
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AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie
Hallo
wenn eine KK sagt, dass sie bei (nur) 100000 Mitgliedern nicht in der Lage ist jeden zu beraten, mag das ja noch in Ordnung sein. Wenn aber jemand ein Problem hat, dann hat diese KK die verdammte Pflicht zu beraten. Auch DAS ist Aufgabe einer Krankenkasse und das gehört zu den Hauptaufgaben. Wenn sie nicht zahlen will, muß sie mindestens Alternativen aufzeigen. Ich lese die oben genannten Merkblätter so, dass die KK zahlen müsste. Nach meinem Verständnis wird durch die ambulante Bestrahlung ein KH-Aufenthalt vermieden und damit Kosten. Geh doch noch einmal zum Arzt und lass Dir bestätigen, dass ein KH Aufenthalt vermieden wird. Und bitte nicht locker lassen. Ich schreibe in solchen oder ähnlichen Fällen (wenn die unteren Chargen offensichtlich überfordert sind) Einschreiben/Rückschein, persönlich an den Vorstandsvorsitzenden. Fast 100 % Erfolgsquote. Schönen Gruß Wolfgang
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#7
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AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie
Ob vollstationär, teilstationär, ambulant ist nicht ausschlaggebend. Wichtig ist:
Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär (§ 115a) sowie ambulant (§ 115b) erbracht. Versicherte haben Anspruch auf vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus (§ 108), wenn die Aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann. Die Krankenhausbehandlung umfaßt im Rahmen des Versorgungsauftrags des Krankenhauses alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankenhaus notwendig sind, insbesondere ärztliche Behandlung (§ 28 Abs. 1), Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung; die akutstationäre Behandlung umfasst auch die im Einzelfall erforderlichen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen zur Frührehabilitation. Die Krankenhausbehandlung umfasst auch ein Entlassmanagement zur Lösung von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung. Das Entlassmanagement und eine dazu erforderliche Übermittlung von Daten darf nur mit Einwilligung und nach vorheriger Information des Versicherten erfolgen. § 11 Absatz 4 Satz 4 gilt. = §39 SGB V man könnte es auch gemäß §115b SGB V als stationsersetzende Eingriffe bezeichnen. Nenn das Kind wie Du willst, es bleibt alles eine Krankenhausbehandlung. Ich gehe mal davon aus, dass die Bestrahlung in einem Krankenhaus bzw deren Medizinischen Versorgungszentrum stattfindet. Der Arzt hat beschlossen, dass die Bestrahlung nicht stationär erfolgen muss. Was auch der nächste Satz, den ich nicht unterstrichen habe, aussagt.
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