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AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente
Aus der Möglichkeit Untätigkeitsklage zu erheben die Pflicht einer Behörde zur Bescheidung innerhalb von 6 Monaten abzuleiten halte ich für eine Fehlinformation.
Eine Untätigkeitsklage ist nur in einem winzigen Bruchteil der Fälle angezeigt und auch deshalb nicht besonders hilfreich, weil es nur zusätzlich und zumeist unnötig die Sozialgerichte verstopft. Ich halte es auch für falsch, die Mitglieder hier dazu anzuhalten, eine Klage einzureichen, nur weil kein Arzt oder Gutachter beauftragt wird. Zitat:
Entschuldige, aber bevor sofort geschossen wird, sollte man vielleicht einfach erst einmal bei der Rentenversicherung nachfragen ! LG Ich |
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