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#1
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AW: Rentenbescheid
Liebe Korina,
Zitat:
Zwei Jahre nach der Erstdiagnose findet eine Überprüfung statt, ob die Rente weitergezahlt wird, dies ist eine zur Zeit übliche Praxis. Es darf nur eine Sozialleistung bezogen werden , deshalb gibt es entweder Krankengeld oder Rente. Liebe Korina, hast Du einen Schwerbehindertenausweis? Alles Gute, Elisabethh. |
#2
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AW: Rentenbescheid
Hallo Ihr lieben!
Konnte mich vorher nicht melden, danke für die vielen Antworten, ich habe 80% ohne Buchstabe bekommen. Also ich habe zum ersten Bescheid Einspruch eingelegt dieser wurde abgewiesen, mir wurde mit der Abweisung mitgeteilt das ich jetzt nur über das Landesgericht einspruch legen könnte, ich habe mich dadurch nicht einschüchtern lassen und bin mit dem ganzen zu meinen Anwalt gegangen jetzt ist abzuwarten. Grüße korina |
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