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  #1  
Alt 15.08.2012, 09:43
Sascha A. Sascha A. ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Ich habe Widerspruch eingereicht den ich nun Begründen/ausführen soll.

Ich habe geschrieben das mir das gehen schwer fällt, ich ohne Gehilfe keine Strecken länger als 100 Meter zurücklegen kann.

Was sollte/muss noch in so ein Begründungsschreiben, oder soll ich es mal hier hochladen?

Sascha
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  #2  
Alt 15.08.2012, 18:35
Helene Löwen Helene Löwen ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hey Sascha!

Ich hab auch eine Knieprothese und 80 Grad der Behinderung ung Kennzeichen G! Ohne jede Begründung. Normalerweise ist schon allein die Tatsache, das du eine Knieprothese hast, Grund genug für ein G. Da hast du einfach einen Idioten als Sachbearbeiter abbekommen. Ich würde aber vllt. einen Arztbrief, der deine Aussage bestätigt, beilegen. Und du kannst ruhig ein bisschen übertreiben mit den Schmerzen, das steht dir zu.

Gib nicht auf, ich wünsch dir noch viel Erfolg,

LG Helene
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  #3  
Alt 18.08.2012, 12:00
Benutzerbild von Nina1995
Nina1995 Nina1995 ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hallo Sascha,

Ich habe eine Mutarsprothese an der Hüfte/im Oberschenkel ebenfalls wegen eines Osteosarkoms, und habe 80% und die Kennzeichen AG (Außergewöhnlich Gehbehindert), G (Gehbehindert), und B (Begleitung).

Hast du jetzt dein G bekommen?
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  #4  
Alt 05.11.2012, 14:57
Sascha A. Sascha A. ist offline
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Beiträge: 82
Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hallo ihr lieben, wollte euch mal bescheid geben das meinem Widerspruch recht gegeben wurde und ich mein G bekomme Freu mich sehr darüber!
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  #5  
Alt 05.11.2012, 19:29
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Jamila05 Jamila05 ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Das freut mich ja schon mal sehr für dich....

Ich benutze mal deinen Thread für eine Frage an euch alle die ihr hier lest....
Meine Motte wurde von 100% "G" "B" "H" "RF" auf
60 %
und alle Buchstaben weg gekürzt...

Das "H" ist in Ordnung das "RF" ist ebenfalls in Ordnung das "G" finde ich ist nicht gerechtfertigt denn sie läuft weiterhin nicht wirklich gut und das "B" macht mir auch Schmerzen da ich noch immer überall mit hin muss....

In Widerspruch bin ich nun auch gegangen mal schauen was passiert!!!
Was sagt ihr?
Liebe Grüße in den Abend
Jazz
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  #6  
Alt 05.11.2012, 23:18
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Nina1995 Nina1995 ist offline
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Beiträge: 382
Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Ich finde das B muss unbedingt bleiben. Sie braucht ja noch hilfe, und du musst ja fast überall mit ihr hin.
Rf und h kenne ich leider nicht.

Ag wäre eigentlich auch angemessen ( außergewöhnlich Gehbehindert) schließlich ist das was sie hat außergewöhnlich..

60% finde ich ein wenig übertrieben.. 80 wären angemessener.
Sie kann doch nicht 100%tig normal laufen oder?

Lg und viel glück,

nina
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  #7  
Alt 06.11.2012, 11:35
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Jamila05 Jamila05 ist offline
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Beiträge: 236
Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hallo Nina
Nein sie kann eben nicht normal laufen das ist ja das Hauptproblem...
Sie humpelt wenn auch ohne Gehstützen...
H stand für Hilfebedürftig , was sie ja definitiv nicht mehr in diesem Rahmen ist wie sie es während der Chemos war....Begleitung hingegen braucht sie weiterhin aber wir schauen einfach mal was passiert...

Danke für deine Antwort und ja 80 % fänd ich derzeit noch auch sehr angemessen .....

Jazz
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