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Alt 17.07.2012, 18:22
Benutzerbild von kdagmars
kdagmars kdagmars ist offline
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Standard AW: Lohnsteuererklärung

Zitat:
Zitat von Elisabethh.1900 Beitrag anzeigen
Liebe Amazonengirl, in Deinem Beitrag vom 27.04.12 schreibst Du folgendes:

Krankengeld, Übergangsgeld und ALG werden unversteuert ausgezahlt, erst über den Lohnsteuerjahresausgleich wird eine Steuer berrechnet.

Deshalb hast Du eine Nachzahlung vom Finanzamt erhalten, je nach Steuerklasse und Anzahl der Kinderfreibeträge wird die Höhe der Steuer berechnet.

Elisabethh.

Hallo,

entschuldigt bitte, wenn ich jetzt noch mitmische,.. aber als Steuerfachangestellte juckt mich sowas in den Fingern

Krankengeld usw. wird gar nicht besteuert, auch nicht rückwirkend.

Angeben muss man es wegen dem Progressionsvorbehalt.

Beispiel:
Bruttolohn aus div. Gründen nur bis Mai erhalten. Sagen wir mal 5 x 2000,.. = 10.000,-- Euro gesamt. Ergibt einen fiktiven Steuersatz von 26%.
Der Steuersatz steigt immer höher, je mehr Bruttoeinkommen. (Progression).
Die Rechnung stimmt natürlich nicht ganz, da dieser Lohn nicht das Jahreseinkommen war.
Einkünfte wie Krankengeld usw. müssen ja noch angegeben werden.
Angenommen von Juni bis Dezember gesamt € 5000,--.
Gesamt Jahreseinkommen jetzt also 15.000,--.
Fiktiver Steuersatz ist bei diesem Einkommen, höher,.. angenommen 28%.

Mit diesem wird dann die Steuer berechnet,... ALLERDINGS wieder das eigentlich Lohneinkommen, also die 10.000,--.
Und DAS führt leider manchmal zu Nachzahlungen. Über die Lohnabrechnung wurden ja 26% angenommen,.. durch Krankengeld, Arbeitslosengeld kann aber ein anderer Steuersatz herangezogen werden.

Was aber beim Durchschnittseinkommen selten vorkommt, zumindest kenn ich aus dem (Steuer)büro keine Fälle.

lg Dagmar
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