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AW: Lohnsteuererklärung
Zitat:
Hallo, entschuldigt bitte, wenn ich jetzt noch mitmische,.. aber als Steuerfachangestellte juckt mich sowas in den Fingern Krankengeld usw. wird gar nicht besteuert, auch nicht rückwirkend. Angeben muss man es wegen dem Progressionsvorbehalt. Beispiel: Bruttolohn aus div. Gründen nur bis Mai erhalten. Sagen wir mal 5 x 2000,.. = 10.000,-- Euro gesamt. Ergibt einen fiktiven Steuersatz von 26%. Der Steuersatz steigt immer höher, je mehr Bruttoeinkommen. (Progression). Die Rechnung stimmt natürlich nicht ganz, da dieser Lohn nicht das Jahreseinkommen war. Einkünfte wie Krankengeld usw. müssen ja noch angegeben werden. Angenommen von Juni bis Dezember gesamt € 5000,--. Gesamt Jahreseinkommen jetzt also 15.000,--. Fiktiver Steuersatz ist bei diesem Einkommen, höher,.. angenommen 28%. Mit diesem wird dann die Steuer berechnet,... ALLERDINGS wieder das eigentlich Lohneinkommen, also die 10.000,--. Und DAS führt leider manchmal zu Nachzahlungen. Über die Lohnabrechnung wurden ja 26% angenommen,.. durch Krankengeld, Arbeitslosengeld kann aber ein anderer Steuersatz herangezogen werden. Was aber beim Durchschnittseinkommen selten vorkommt, zumindest kenn ich aus dem (Steuer)büro keine Fälle. lg Dagmar |
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