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  #1  
Alt 16.07.2012, 22:11
22.04.2005 22.04.2005 ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähig?

Zitat:
Was bitte hat ein Nervenarzt damit zu tun??????
In der Regel gehen gerade Krebserkrankungen nicht spurlos an der menschlichen Psyche vorbei. Auch wenn ein Krebs als "geheilt" gilt, kann eine reaktive Depression die Erwerbsfähigkeit derart einschränken, dass diese praktisch nicht mehr vorhanden ist (z.B. panische, lähmende Angst vor einem Rezidiv).

So ist es in Abhängigkeit von den Angaben der Versicherten im Antragsformular schon fast normal, auch einen Neurologen zu Rate zu ziehen.

Wie die Chancen für eine Rentenbewilligung stehen, wird dir in einem Internet-Forum wohl hoffentlich keiner sagen können.

LG
Ich
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  #2  
Alt 27.07.2012, 17:15
Mar1 Mar1 ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähig?

Hi,

so - inzwischen habe ich den Termin hinter mir.

Der Arzt war recht nett. Das erste was er sagte, nachdem er mich begrüßt hatte, war, ob ich wüsste, weshalb ich zu ihm kommen sollte.

Naja, er hat ein paar Fragen gestellt. Zur Familie, Arbeit, meinen Eltern, ob früher irgendetwas stark belastendes vorgefallen war, wie ich mich fühle etc. und er hat mich gesundheitlich untersucht. Also als Nervenarzt. Abgeklopft und EEG gemacht. Dabei hat er festgestellt, das ich im rechten Arm eine leichte Atrophie habe. Er hat auch gesagt, dass es möglich ist, das ich noch zu einem Gutachter der Onkologie ist muss. Und er hat empfohlen, dass ich einen Antrag auf Schwerbeschädigung stellen soll. Das könne nicht schaden.

Das habe ich dann heute gleich gemacht. Nun bin ich gespannt, was bei all dem rauskommt.
Meinen OP-Termin habe ich inzwischen auch - am 7.8.

Also, abwarten und Tee trinken, denke ich.

Ich danke Euch für Eure Hilfe und dass Ihr mir zugehört habt. Auch wenn ich mich manchmal nicht ganz deutlich ausgedrückt habe. Ich vergesse manchmal, das nicht jeder gleich weiß, was im Einzelnen ich habe. Und ich entschuldige mich auch nochmal wegen meiner dummen Bemerkung. Manchmal habe ich Tage, da schalte ich das Hirn erst ein, wenn alles schon geschehen ist.

LG
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  #3  
Alt 28.07.2012, 22:20
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähig?

Liebe Mar1,

Du bekommst eine Schwerbehinderung für die Dauer von 5 Jahren zugesprochen, der Grad der Behinderung wird mindestens 50 betragen.

Der Grad der Behinderung ist abhängig vom Befund (also Größe des Tumors, Anzahl von befallenen Lymphknoten, vorhandenen Metastasen) Die Sachbearbeiter der Versorgungsämter haben entsprechende Tabellen, an denen sie sich orientieren müssen.

Die Deutsche Krebshilfe hat einen "Wegweiser zu Sozialleistungen" herausgegeben, diesen kann man als Broschüre bestellen oder von den Webseiten downloaden, beides ist kostenfrei.

Die URL lautet:http://www.krebshilfe.de/material-fuer-betroffene.html


Für Deine Operation wünsche ich Dir alles Gute,

Tschüß,

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (28.07.2012 um 22:24 Uhr) Grund: URL ergänzt
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  #4  
Alt 30.07.2012, 19:11
Mar1 Mar1 ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähig?

@Elisabethh
danke für die Info und für deine Wünsche.
Den Antrag auf Schwerbehinderung habe ich schon gemacht. Ich habe auch im Internet das mit den 50% gefunden.


Zitat:
Nach Entfernung eines malignen Brustdrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten. GdB/MdE-Grad während dieser Zeit (einschl. Operationsfolgen und ggf. anderer Behandlungsfolgen, sofern diese für sich allein keinen GdB/MdE-Grad von wenigstens 50 bedingen)
bei Entfernung im Stadium T1-2 pN0 M0 50
bei Entfernung im Stadium T1-2 pN1 M0 60
Mein Tumor war Anfangs 2,5 cm und bei der letzten Untersuchung während der Chemo, 1,7. Welche/r Wert/Größe wird genommen?

Ansonsten müssten aber die 50% genommen werden. Es gab keinen Befall der Lympfknoten und keine Metastasen.

Vielen Dank
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  #5  
Alt 05.11.2012, 14:55
Mar1 Mar1 ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähig?

Alles ist jetzt beendet.

Ich bin bis Ende 2012 Schwerbeschädigt mit 50%. Ob das verlängert wird, keine Ahnung, muss ich wohl abwarten.

Mein Antrag auf EU oder EM ist abgelehnt worden. Somit bekomme ich nun kein Geld. Mein Mann bekommt ab Januar Rente und dann müssen wir sehen, wie es finanziell weiter geht.

Den Schwerbeschädigten Antrag hat eine Frau von SoVD gemacht und der habe ich den abgelehnten EU-Bescheid auch gezeigt. Sie meint, da kann man nichts machen.
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  #6  
Alt 05.11.2012, 15:47
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.243
Standard AW: Erwerbsunfähig?

Liebe Mar,

es tut mir leid, dass Dein Antrag auf Rente abgelehnt worden ist. Wie begründet die DRV ihre Entscheidung, ich denke, es lohnt sich auf alle Fälle Widerspruch dagegen einzulegen. Denn zur Zeit ist es so, dass viele Anträge erstmal abgelehnt werden. Mich verwundert, dass die Frau vom Sozialverband sagt, da kann man nichts machen. Eigentlich müßten die doch zu einem Widerspruch raten. Überlege es Dir bitte einmal, vielleicht gibt es im Widerspruchsverfahren doch eine Chance, auch wenn sie gering ist.

Zitat:
Ich bin bis Ende 2012 Schwerbeschädigt mit 50%. Ob das verlängert wird, keine Ahnung, muss ich wohl abwarten.
Der Ausweis bei einer Tumorerkrankung ist 5 Jahre gültig, also unbedingt Verlängerung beantragen.

Liebe Grüße an Dich,

Elisabethh.
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  #7  
Alt 05.11.2012, 20:29
monika100 monika100 ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähig?

Hallo Mar,

du schreibst du hast in den letzten Jahren einen 400-Eu-Job ausgeübt, hast du denn in dieser Zeit selbst in die Rentenversicherung eingezahlt? Sonst hast du nämlich gar keinen Anspruch auf EU-Rente .

Wie haben die die Ablehnung denn begründet??? Hing es denn evtl. damit zusammen??

Bei mir hat es mit Widersprüchen und zig Gutachtern wegen meiner verschiedenen Erkrankungen 6 Jahre gedauert, bis ich Erfolg hatte.
Ich glaube, dass man heute meist in den Widerspruch gehen muss, so klappt das in der Regel nicht.

LG Monika

Geändert von monika100 (05.11.2012 um 20:32 Uhr)
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  #8  
Alt 05.11.2012, 15:50
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähig?

Hi
schade dass der Antrag abgelehnt worden ist. Mit welcher Begründung? Natürlich kannst du Widerspruch einlegen (Frist bedenken).
Ob es Sinn macht, kannst nur du beurteilen. Wie fit du dich fühlst.

Wenn dein Mann zu wenig verdient, könnt Ihr Sozialleistungen beantragen zusätzlich zur rente
1. unbefristete Rente: Grundsicherung
2. Nicht vermittelbar auf dem Arbeitsmarkt/ befristete Rente: leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
3. Vermittelbar auf dem Arbeitsmarkt: Harzt 4

1-3 sind von der Höhe alle gleich hoch
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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