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AW: keine Chance auf Rente für "nur" Hausfrau?
Es genügt vorerst auch ein einfacher Anruf bei der Rentenversicherung und die Bitte nach einer Rentenauskunft für eine EM-Rente mit "gewünschtem" Leistungsfall. Voraussetzung ist natürlich ein vollständig geklärtes Versicherungskonto.
Servicenummer für alle Rentenversicherungsträger : 0800 1000 4800. Manchmal geht es auch einfach Ach noch etwas: Zitat:
Quelle: § 241 SGB VI : http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/241.html Wenn also beispielsweise 10 Jahre Lücke (auch keine Kindererziehungszeiten) vorhanden sind, macht die Zahlung von freiwilligen Beiträgen keinen Sinn. Es besteht aber z.B. die Möglichkeit, bei einer geringfügigen Beschäftigung auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und selbst einen Beitragsanteil zu leisten. DAS sind dann "Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung" und zählen für die 3 Jahre voll mit. Diese Möglichkeit ist im Übrigen bei einem zu zahlenden Beitrag (außerhalb Privathaushalt) in Höhe von 4,6% des Entgeltes wesentlich günstiger als der freiwillige Mindestbeitrag. Beispiel: mtl. Entgelt in Höhe von 400 EUR zu zahlender Beitrag: 4,6% = 18,40 EUR mtl. Mindestbeitrag für frw. Versicherung: 78,40 EUR Natürlich darf bei diesem Beitrag niemand mit einer exorbitanten Steigerung des Rentenbetrages rechnen, aber wenigstens sind so relativ leicht die Voraussetzungen überhaupt erfüllt. Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit gilt im Übrigen nur für die Zukunft und kann vor Ende dieser Beschäftigung nicht widerrufen werden Das alles gibt es auch hübsch verständlich zusammengefasst auf den Seiten der Rentenversicherung in Broschürenform Rente wegen Erwerbsminderung: http://www.deutsche-rentenversicheru...lle_faelle.pdf Freiwillige Versicherung: http://www.deutsche-rentenversicheru...e_vorteile.pdf geringfügige Beschäftigung: http://www.deutsche-rentenversicheru..._die_rente.pdf Internetforen sind wichtig, manchmal aber, gerade bei Rechtsauskünften, verbreiten sich leider auch Falschinformationen. Deswegen ist es in jedem Fall immer nötig, sich mit seinem konkreten Fall an die Rentenversicherung zu wenden. LG Ich Geändert von 22.04.2005 (13.06.2012 um 16:28 Uhr) |
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