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AW: Lohnfortzahlung bei Reha
Hallo Claudia,
die Lohnfortzahlung wird für dieselbe Krankheit berechnet. Soll heißen, wenn Unterbrechungen sind, z.B durch Arbeitszeiten, dann werden die Krankheitstage zusammengezählt. Der Arbeitgeber zahlt 42 Tage. Ab dem 43. Tag erhältst Du dann von der Krankenkasse Dein Geld. (70% des beitragspflichtigen Einkommens - darf aber 90% des Nettoentgelts nicht übersteigen.) Ich hoffe, dass ich damit Deine Frage beantworten konnte, sonst noch mal nachfragen. Alles Gute bei Deiner AHB Wolfgang Quelle: Merkblätter meiner Krankenkasse
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de |
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