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AW: 78 KG fast vorbei, was nun?
hallo db
nach den 78wochen mußt du dich beim arbeitsamt melden war bei mir auch so trotz das ich festen arbeitsplatz hab dort bekomm ich jetzt für 1 jahr arbeitslosengeld dann weiterschauen lg Banbi45 |
#2
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AW: 78 KG fast vorbei, was nun?
Hallo DB
kann ich nur bestätigen.....du weist sicherlich, das die 6 Wochen der Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bei den 78 wochen dabei ist. Also zahlt die Kasse real 72 wochen. Du mußt beim Arbeitsamt frühzeitig eine Nahtlosigkeitsreglung beantragen nach § 125 SGB II. Quelle: lexetius.com Auch wenn du noch einen Arbeitgeber hast. Oder es wäre an eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu denken. |
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