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Alt 25.12.2011, 00:58
boebi boebi ist offline
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Registriert seit: 13.07.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 928
Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Guten Morgen,
zur Eu-Rente ein paar Warnungen und Hinweise.


EU-Rente: Ganz vorsichtig bei der Reha vor Rente auf Verlangen der KK. Der Rehaantrag kann gleichzeitig abgewandelt werden zum Rentenantrag auf EU-Rente. Das passiert bei Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden.
Konsequenzen sind dann:
Die KK ist aus allen Zahlungen ab Rentenbewilligung und Rückwirkend ab Rehaantrag raus. Also auch aus Einzahlungen für die Rente. Das kann evtl. ein Rentenverlust von einem Jahr sein.
Zusätzlich ergibt sich eine dauerhafte Verminderung der Rente, ab dem Zeitpunkt der Beantragung (Rehaantrag) bis zum Zeitpunkt des tatsächlich möglichen Rentenbeginns (mit GdB 63 Jahre, ohne Gdb 65+x). Ich sage nochmal DAUERHAFT. Für jeden Monat sind das 0,003 Punkte Abzug von der Rente. Das hört sich wenig an, kann sich aber ganz schön summieren.
Das heißt, wenn möglich nicht unter 3 Stunden gehen. Ich habe das leider zu spät festgestellt und bin in der Reha falsch beraten worden. Jeder Tag zählt für die Rente und die Abzüge werden geringer.
Die KK möchte jeden soll schnell wie möglich aus den Zahlungen haben. Das gleiche gilt sinngemäß auch für das Arbeitslosengeld.
Wenn möglich sollte ihr dem Arbeitsmarkt weiter „zur Verfügung“ stehen, bis das AG ausläuft. Es ist ein Anspruch, den ihr erworben habt und um ehrlich zu sein, mit GdB nimmt ab 50 uns sowieso keiner mehr.
Wer die EU-Rente will, sollte gut überlegen.


Einen schönen 1. Weihnachtstag
Boebi
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