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AW: Rente nach ALG 1 ?? Schwierige Frage
Hallo Birgit,
die Frage wurde hier schon öfter gestellt. Es ist normalerweise so, dass man sich nach Ablauf des Krankengeldes arbeitslos melden muß (bzw. sobald du weißt, wann es stoppt) und dann dort von einer Amtsärztin geprüft wird, in wie weit du arbeitsfähig bist. Liegt das bei unter 15 Stunden wöchentlich, bekommst du trotzdem ALG 1, aber nach § 125. Parallel wirst du aber sicher auch aufgefordert, einen Rehaantrag zu stellen, sollte die Reha nicht erfolgreich sein, folgt der Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Auch wenn die von der DRV abgelehnt wird, erhältst du weiterhin ALG1, aber nur, wenn du Widerspruch einlegst. So ein Verfahren kann sich ja viele Monate hinziehen. Du wirst in der Zeit auch nicht vermittelt. Ich habe das gerade alles hinter mir. Ich war 2009 schon einige Zeit arbeitslos, als die Diagnose BK-Rezidiv kam. Das Krankengeld lief dann im Sommer 2010 aus und es folgte ALG 1 nach §125. Im Oktober hab ich dann den Rentenantrag gestellt, nach Ablehnung, Widerspruch und Gutachter wurde sie jetzt gerade bewilligt. Die Zeit des Krankengeldes hat übrigens wieder einen längeren Anspruch auf ALG bewirkt. Da im Normalfall Krankengeld und ALG höher sind als die EW-Rente macht es schon Sinn, erst zum Arbeitsamt zu gehen. In meinem Fall (vorher nur Teilzeit gearbeitet und immer sehr wenig verdient) ist die Rente jedoch höher. Und das ALG1 gibt es nur ein Jahr (oder länger, wenn man über 50 ist), danach Hartz 4, oder eben gar nichts mehr, wenn man z.B. verheiratet ist. Ich hoffe, ich konnte dir damit helfen. Liebe Grüße Petra |
#2
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AW: Rente nach ALG 1 ?? Schwierige Frage
Liebe Petra,
vielen vielen Dank für Deine sofortige und ausführliche Antwort!!! Jetzt bin ich schon mal schlauer. Allerdings weiß Ich nicht, was mit "aber nach § 125." gemeint ist. Kannst Du mich da noch informieren?? Bei mir ist die Situation genauso wie bei Dir, allerdings mit einem Unterschied: ich bekomme mehr ALG 1 als Rente. Deshalb würde ich die verbleibenden 6 Monate gerne noch "ausschöpfen", möchte aber gleichzeitig meinen Rentenanspruch nicht gefährden. Für das ALG 1 muss ich doch 100% vermittelbar oder? Oder beantrage ich die Rente dann einfach erst, wenn das ALG 1 ausläuft? Manno, das ist so kompliziert ... Ich wollte Dir auch noch sagen, dass mir das mit dem Rezidiv für Dich sehr leid tut - ich weiß so gut, wie man sich fühlt.... so ein Mist, und das, obwohl Rezidive bei BK nicht so wahrscheinlich sind (bei EK ist das ja eher die REgel, laut Statistik in 70% der Fälle ...). Sind Deine Kinder denn schon gross? LG + nochmals Dank Birgit |
#3
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AW: Rente nach ALG 1 ?? Schwierige Frage
Guten Abend!
Zitat:
Nahtlosigkeitsgeld kann man beantragen, wenn die Krankenkasse die Krankengeldzahlung eingestellt hat, also den Versicherten aussteuerte. Liebe Grüße! Elisabethh. |
#4
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AW: Rente nach ALG 1 ?? Schwierige Frage
Hallo Birgit,
wie ich schon sagte: wenn dir das ALG 1 nach Nahtlosigkeit (§125) genehmigt wird, gilts du immer noch als "krank" und wirst auch nicht vermittelt. Wichtig ist nur, bei der Arbeitslosmeldung darauf hinzuweisen, dass du noch nicht wieder fit bist und arbeiten kannst, die Sachbearbeiter übergehen das manchmal und dann bist du schlecht dran. Also, erst zum Arbeitsamt, wenn du von der KK den Termin der sogenannten "Aussteuerung" hast und dort auf deine Beschwerden hinweisen, ob du dann den Rehaantrag, oder den dann folgenden Rentenantrag lange hinaus zögern kannst, weiß ich nicht...aber du wirst jetzt eventuell auch mehr als 6 Monate Anspruch haben.... Liebe Grüße Petra |
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