Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #8  
Alt 17.09.2011, 21:50
J.F. J.F. ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2007
Beiträge: 1.483
Standard AW: kindergeld schwerbehinderung private kk

Hallo Bilskirnir,

Du bist unter 25 Jahren , giltst nach § 2 SGB IX mit einem Behindertenausweis von 50 als behindert ( http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__2.html) und wenn keine Einkünfte und Bezüge über 8.004 Euro vorhanden sind, dann hast Du Anspruch auf Kindergeld (§ 62 ff i.V.m. § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG, R 32 EStR (http://www.steuerlinks.de/richtlinie...005/r32.9.html - http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html)). Der Tatbestand bzgl chronischer Erkrankung, die zu einer Einstufung als Behinderung führt, wird von den Sachbearbeitern häufig vergessen. Ob Du nun in der Ausbildung, in einem Studium oder watt auch immer bist, ist hier unwichtig, denn genau der Fall mit der Behinderung ist im Gesetz mit aufgenommen. Voraussetzung ist aber, dass Deine Einkünfte und Bezüge (u.a.komplettes Krankengeld) unter dem o.g. Betrag liegt, aber das hast Du ja schon geschrieben. Also, falls ein Ablehnungsbescheid gekommen ist, Einsprich einlegen. Oder einen neuen Antrag auf Kindergeld mit Vorlage des Bescheids über die Feststellung der Behinderung stellen.
__________________
Alle im Forum von mir verfassten Beiträge dürfen ohne meine Zustimmung nicht weiterverwendet werden.
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:33 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55