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  #11  
Alt 09.05.2004, 22:01
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo Carmen,
bist Du eigentlich durchgehend seit August 2002 arbeitsunfähig? Es macht, denke ich, wenig Sinn, dass Du selbst kündigst. Daraus folgen mehr Komplikationen, weil damit die Sperrfrist beim Arbeitsamt - pardon, der Arbeitsagentur - in Gang gesetzt wird. Möglicherweise macht es in Deinem Fall Sinn, dass Dein Arbeitgeber Dir kündigt. Der müsste dann, siehe mein Posting vom 7.5.04, zuvor die Zustimmung des Integrationsamtes holen. Sofern Dein Arzt Dir eine ärztliche Beurteilung dahingehend ausstellt, dass die Wiederherstellung Deiner Arbeitsfähigkeit nicht so bald absehbar ist, führt dies zu der o.g. Prognose, die eine Kündigung wegen dauernder Erkrankung rechtfertigen kann.

Mir fällt auch in diesem Fall wieder auf, dass die Bundesagentur für Arbeit alles versucht, Kranke und über 58-Jährige in die Rente zu drängen. "Vorteil": die Betroffenen fallen aus der Arbeitslosenstatistik und, noch wichtiger, anderen Geldtöpfen zur Last ... Gruß, Lea
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