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  #1  
Alt 21.05.2011, 11:03
abertausendweit abertausendweit ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

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Geändert von abertausendweit (23.05.2011 um 22:45 Uhr)
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  #2  
Alt 22.05.2011, 11:50
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo abertausendweit,
dass die da immer solange brauchen mit den Rentenbescheiden. Ich habe auch
im Dezember 2010 eingegeben und noch keinen Bescheid, immer nur komische
Nachfragen.
Also das mit den 63 stimmt schon noch, aber es kommt auf den Jahrgang
deiner Mutter an. Bei 1951 ist so ein Knackpunkt. Und dann kommt es
noch drauf an, ob zum Rentenbeginn die SB noch vorliegt. Wenn man Pech
hat, läuft der Ausweis dann aus.
Die finden schon noch ein paar Mätzchen raus um irgendwie zu sparen,
jetzt ist ja sogar 69 Rentenalter im Gespräch.
Ja und wegen der Rente Deiner Mutter, es könnte doch sein, dass die
Altersrente höher ausfällt, als die kleine EM-Rente. Also wenn das so ist,
dann nichts wie ran an die Altersrente. Wenns geht kann sie dann da
unbegrenzt dazu verdienen, was ich aber nicht glaube. Unser Alter will
doch keiner mehr und ich muss so sagen, wenns so weiter geht, kann ich
auch garnicht mehr.
Gruss Altmann
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  #3  
Alt 23.05.2011, 13:16
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

hi

zum auslaufen des SB Ausweises:
1. Widerspruch einlegen
2. vor das Sozialgericht gehen
denn formal ist man dann noch schwerbehindert..... ist man dann in Rente kann man das Klageverfahren zurückziehen...
eine gängige Praxis

Barbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #4  
Alt 23.05.2011, 15:14
abertausendweit abertausendweit ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

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Geändert von abertausendweit (23.05.2011 um 22:45 Uhr)
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  #5  
Alt 23.05.2011, 18:14
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

hallo
schnell die Antwort zum SB Ausweis:
normalerweise gilt die Heilungsbewährung (Zurückstufung des GdB nach 5 Jahren weil man dann als gesund zählt. Ansonsten gilt: vor der Zurückstufung (Ausnahme Heilungsbewährung (ist immer im Bescheid vermerkt (soolte)) muss eine Anhörung des betroffenen erfolgen.
Sollte deine Mama eine Anhörung bekommen, Zeit lassen Frist auskosten, erfolgt ddann ein Bescheid, dass sie keine 50% mehr hat, Widerspruch einlegen und die Zeit bis zur Rentenbeginn ausharren.

Barbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #6  
Alt 23.05.2011, 22:54
abertausendweit abertausendweit ist offline
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Beiträge: 11
Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Ich danke dir auch an dieser Stelle noch einmal. Man wird sich vielleicht wundern, dass ich meine anderen Beiträge fast alle gelöscht habe - aber irgendwie hatte ich kein gutes Gefühl mehr dabei, diese teils sehr privaten Daten und Dinge hier öffentlich stehen zu lassen. Das war etwas kopflos, weil es einige Lücken reißt - aber wenn man nicht so recht weiter weiß und Fragen hat, ist das vielleicht noch nachvollziehbar und verzeihlich. Ich möchte hier nur noch still mitlesen.

Mit freundlichen Grüßen
a.
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  #7  
Alt 23.12.2011, 08:37
Suusi Suusi ist offline
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Beiträge: 97
Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo Ihr Lieben,
komme gerade aus der Reha.
Dort wurde mir von den Ärzten nahegelegt eine Erwerbsunfähigkeitsteilrente
zu beantragen. Der Knackpunkt ist , ich bin nach 1961 geboren.
Hat hier jemand schon Erfahrung,oder ist der Antrag aussichtslos?
Die Ärzte bestätigen mir ,das ich nicht mehr als 3 bis 6 Stunden arbeiten kann. egal in welchem Beruf.
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Susanne
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