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  #13  
Alt 07.05.2004, 18:35
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Patientenverfügung

Hallo, kurz noch ein paar ergänzende Infos:

1. Patienten- und Vorsorgevollmachten sollten in der Tat nicht allzu alt sein, ich denke aber, dass eine jährliche Erneuerung ausreichen dürfte.

2. Bankvollmachten müssen NICHT notariell beurkundet werden! Der Patient muss seiner Bank mitteilen, dass er einen weiteren Bevollmächtigten für sein Konto/ seine Konten wünscht und erhält dann ein Unterschriftenblatt für die weiteren Bevollmächtigten. Der Bevollmächtigte muss damit und seinem Personalausweis in der Filiale auflaufen und das wars damit.

Eine Bankvollmacht ist ziemlich wichtig, wenn laufende Zahlungen zu leisten sind, z.B. Strom, Miete, Versicherungen, wenn diese nicht über Dauerauftrag oder Einziehungsermächtigung abgebucht werden. Bei Selbständigen ist zu beachten, dass ggf. Gehälter, Steuern usw. zu überweisen sind.

3. Notarielle Beurkundung von Vollmachten
Die notarielle Beurkundung ist die "Nummer sicher". Wirklich erforderlich ist sie allerdings im Geschäftsverkehr dann, wenn z.B. der Bevollmächtigte Verfügungen in Immobilienangelegenheiten treffen darf (z.B. Verkauf der Eigentumswohnung, Aufnahme einer Hypothek auf das Häuschen, usw.). Es gibt auch Notare, die kommen ins Haus, wenn der Kranke nicht mehr so mobil ist.

Ich selbst habe damals - vor drei Jahren - eine halbe Stunde bevor es zur Operation ging, schnell noch Patienten- und Vorsorgevollmacht ausgefüllt und unterschrieben. Wurde zum Glück (noch) nicht gebraucht.

LG, Lea
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