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Hinterbliebenerecht auf Krankenakte????
liebe stefanie,
erstmal meine aufrichtige anteilnahme zum tod deines vaters. jetzt zu deiner frage: ich setze dir mal 2 links hierrein und hoffe es hilft dir weiter: http://www.datenschutzzentrum.de/mat...d/patrecht.htm http://www.rechtspraxis.de/arzt/krankenunterl.htm auslegungsfähig ist natürlich der Punkt "ob es dem willen des verstorbenen entsprochen hätte...." bzw. aus welchem grund du einsicht in die krannkenakte nehmen möchtest... alles gute claudia |
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