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  #1  
Alt 21.03.2011, 22:29
Lutz Lutz ist offline
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Registriert seit: 14.03.2011
Beiträge: 3
Standard AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

Ich erlebe Patienten welche eine Vollkaskomentalität beanspruchen, wie Sie hier sehr oft eingefordert wird ( auch die x te REHA wird noch eingeklagt, Krankschreibung bis zum letztmöglichen Termin usw.)

und... es gibt Patientinnen/Patienten welche wieder zur Normalität zurückfinden wollen.

Manche möchten sich eben auch nach Jahren noch in ihrer Krankheit " suhlen" und machen sich es darin bequem.

Seltsamerweise meist bei den Erkrankten , welche nach ihrer Ersterkrankung kein Rezidiv hatten.

( ansonsten ist die Situation eine völlig andere.)

Lutz
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  #2  
Alt 21.03.2011, 22:48
Tanja1968 Tanja1968 ist offline
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Registriert seit: 07.05.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

Hallo Lutz,

nun machst du mich aber neugierig!

Bist du Arzt, weil du Patienten "erlebst" oder als Jurist bei einem Rentenversicherungsträger tätig, weil du die "x-te Klage" für eine Reha bearbeiten musst?

Beides wäre in jedem Falle für deine Kunden (und das sind Patienten ja schließlich) fatal, denn eine Verallgemeinerung wie diese, die nicht nur haltlos sondern so niveaulos sind, möchte man wahrlich keinem Betroffenen zumuten.

Auf welcher Basis deine Anschuldigungen fußen, ist mir schleierhaft und lassen für mich nur den Schluss zu, dass sie plakatives Stammtischgefasel sind. Damit nährt und begründet man Vorurteile, die bestenfalls für Wähler einschlägiger Parteien von Nutzen sein könnten.
Solltest du noch weitere Beiträge hier veröffentlichen wollen, bitte ich doch darum, deine Behauptungen nachvollziehbar zu machen. Dazu gehören fundierte Kenntnisse und freundlicherweise auch ein paar Infos zur eigenen Person, die diese Haltung nachvollziehbar machen und eine Basis für eine vernünftige Auseinandersetzung bieten.
Deine Äußerungen lassen leider nur den Rückschluss auf einen frustrierten, mit Wut angestautem Menschen zu, der ein Ventil sucht.

Sich gerne eines Besseren belehren lassende Grüße
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  #3  
Alt 21.03.2011, 22:51
Benutzerbild von Jule66
Jule66 Jule66 ist offline
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Registriert seit: 24.07.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 4.025
Standard AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

Zitat:
Ich erlebe Patienten...
wie und wo erlebst Du denn Patienten?Betreibst Du Studien darüber?
Zitat:
Seltsamerweise meist bei den Erkrankten , welche nach ihrer Ersterkrankung kein Rezidiv hatten.
vielleicht ist das ja deren Erfolgsrezept?Einen gesunden Egoismus entwickeln?Wenn dem so ist,möchte ich auch die x-te Reha einklagen etc.
Vielleicht bleibe ich dann ja auch von einem Rezidiv verschont?

Hast Du Dir mal überlegt,dass es nicht den Einheitspatienten gibt,dass jeder einmalig ist,sowohl was seine Krankheit als auch den Umgang damit angeht?
Diese Krankheit ist zermürbend,desillusionierend.Ist es da verwunderlich,wenn jeder seinen eigenen Weg geht und zwar den,mit dem er am besten zurecht kommt?
Willst Du Dich nicht mal vorstellen,wir würden gerne wissen,mit wem wir es zu tun haben.
Bist du Arzt,KK Angestellter oder Arbeitgeber?Was bringt dich dazu,über Betroffene derart zu urteilen?Leben und Leben lassen!
Neugierige Grüße,Jule
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  #4  
Alt 22.03.2011, 05:09
Benutzerbild von BarbaraO
BarbaraO BarbaraO ist offline
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Registriert seit: 12.10.2004
Ort: Zamonien
Beiträge: 6.153
Böse AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

Was regt Ihr Euch eigentlich so auf, Mädels?
Weil ein Lutz (dem Namen nach männlich) sich über eine Frau mit Brustkrebs mokiert?
Gewöhnlich stellen sich Neuuser vor und teilen uns mit, unter welchem Krebs sie leiden.
Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Dies, deucht mich, ist mal wieder einer dieser Fälle.........

Wir sollten unsere Energie lieber anders verbrauchen. Ich würde mit meiner Kraft lieber Katharina unterstützen, denn ich habe schließlich auch BK und weiß so gut wie Ihr, dass das, was dieser Mann geschrieben hat, daher rührt, dass er überhaupt keine Ahnung davon hat, was er hier schreibt. Das aber gründlich.

Übrigens: Ich hatte eine sehr gute Hausärztin, die mich während meiner damaligen Akuterkrankung und auch später sehr engagiert begleitet hat. Trotzdem gab es Dinge, die sie mir nicht so recht glauben konnte. Meine Schwäche, die Wortfindungsprobleme, die dünne Nervenhaut und das schwächer gewordene Lernvermögen.
Sie bekam dann selbst BK und konnte nicht einmal stundenweise in der Praxis arbeiten, weil genau diese Probleme eintraten. Und die ist eine Frau und sie ist Ärztin und sie ist emphatisch.

Außerdem geht es hier im Forum Rechtliches und Finanzielles darum, ob dieser Urlaubsanspruch besteht (und das tut er ja) und nicht darum, wie man das findet.

Nun ist es ja so, dass kaum ein Mensch arbeitet, weil es ihm so viel Freude macht (es sei denn, es handelt sich um seinen Traumberuf und das Geld stimmt auch so) sondern um die notwendigen Lebenskosten decken zu können.
Urlaub ist bezahlte Arbeitszeit. Und das ist für mich der Knackpunkt.
Katharina ist Langzeiterkrankt und muss erst langsam wieder eingegliedert werden, denn sie hat nicht nur mit den "normalen" Problemen Langzeiterkrankter zu kämpfen sondern auch noch mit den für BK-Erkrankte typischen Schwierigkeiten und ich finde es schon ganz schön heftig, dass sie jetzt schon wieder arbeiten gehen muss.

Nun wird sie aber die tariflich gesicherten Auszeiten noch nötiger brauchen als ein "normaler" Arbeitnehmer. Nicht umsonst heißt Urlaub richtig Erholungsurlaub.
Wie man unschwer erkennen kann, dient dieser also der Regenaration.

Schäbig finde ich eher, wenn ein Arbeitgeber sich um diese rechtlich eindeutige Angelegenheit drücken will und das Geld lieber in die eigene Tasche stecken möchte.
Auch wenn das Arbeitsleben heute härter geworden ist, muss niemand in Dankbarkeit erstarren. Schließlich leistet er dafür auch die Arbeit, für die er eingestallt wurde.
Eine langjährige Mitarbeiterin so abzukanzeln, wo sie zeitweise nicht mehr so funktioniert, wie gewünscht, ist in meinen Augen beschämend und Kollegen, die das noch mitmachen, verdienen diese Bezeichnung nicht.

Es handelt sich bei der Urlaubsgewährung nicht um eine gute Tat sondern um eine Pflicht. Katharina muss also nicht in Dankbarkeit auf den Knien rutschen sondern sie nimmt nur ihr verfrieftes Recht in Anspruch und das bestimmt nicht,weil sie faul ist sondern weil sie davon Gebrauch machen muss.
Wenn das sogar der Gesetzgeber so sieht, der bekanntlich nicht auf der Seite der Arbeitnehmer steht, dann handelt es sich hier um eine absolut notwendige Maßnahme.

Ach, was rege ich mich auf.......Das ist nur peinlich.

Fremdschämende Grüße
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  #5  
Alt 22.03.2011, 15:35
Det55 Det55 ist offline
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Ort: Land Brandenburg/PM
Beiträge: 83
Standard AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

Hallochen an Alle
Ich würde "Lutz" auch ignorieren,vielleicht geht es ihm(?) oder ihr(?)
noch vieeeeel schlimmer als uns.
Auch bin bin seit über einem Jahr krank geschrieben und würde auch nicht auf den Zusatzurlaub verzichten wollen.
Es sind immerhin Tage die uns gut tun werden,deswegen gibt es sie auch für uns.

mfg

Geändert von Det55 (22.03.2011 um 15:37 Uhr)
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  #6  
Alt 22.03.2011, 18:47
Benutzerbild von Renate2
Renate2 Renate2 ist offline
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Ort: Neukirchen-Vluyn
Beiträge: 6.684
Standard AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

Da wollen wir doch Lutz - wer immer sich dahinter verbirgt - ein langes, gesundes und vor allen Dingen glückliches (Arbeits)-Leben wünschen.

Helmut,
soll er/sie sich doch kaputt lachen, dann hat die Welt einen nervtötenden Menschen weniger.

Wegen solcher Typen müssen wir immer auf Recht und Gesetz pochen.

Liebe Grüße
Renate

Geändert von Renate2 (22.03.2011 um 19:01 Uhr)
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  #7  
Alt 24.03.2011, 16:41
abertausendweit abertausendweit ist offline
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Beiträge: 11
Standard AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

Lutz, als ich deinen Beitrag las, musste ich an den Krankenkassentypen meiner Mutter denken, mit dem ich mich neulich fetzte, weil er sie – ungeachtet ihres nachweislich angeschlagenen Gesundheitszustandes – am Telefon fertigmachte, nur weil sie momentan beansprucht, wofür sie ein Leben lang eingezahlt hat und sich nicht schon wieder eine Reha aufzwingen lassen wollte bzw. konnte (ihr Arzt bestätigte schriftlich, dass sie eine Reha momentan nicht antreten kann!). Als ich später zurückrief und mit einem Anwalt drohte und anmerkte, dass das Gespräch mitgeschnitten wurde, wurde der auf einmal ganz kleinlaut und entschuldigte sich prompt. Ich habe meiner Mutter nahegelegt, jetzt nur noch bei Familienmitgliedern und Freunden ans Telefon zu gehen – wenn die Krankenkasse was will, soll sie schreiben. Punkt.

Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen, nehmt Euch einen Anwalt. Für die (meisten) Krankenkassen-Angestellten seid Ihr vermutlich nur eine Nummer, ein Kostenfaktor, der schnellstmöglich beseitigt werden soll.

Gruß a.

Geändert von gitti2002 (12.09.2015 um 01:38 Uhr)
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