Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 24.02.2011, 18:35
Benutzerbild von metalkatze
metalkatze metalkatze ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.11.2010
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 312
Standard AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

Hallo Katharina,

ich bin seit Ende Juni 2010 krankgeschrieben, und hab am 01.02.2011 mit der Wiedereingliederung begonnen.
Hab wegen des Resturlaubs auch vorher gegoogelt. Resturlaub darf wegen Langzeiterkrankung nicht verfallen, wie Angelika auch schon geschrieben hat.
Also haben wir Anspruch auf unseren kompletten Resturlaub. War bei mir in der Firma auch bekannt.
Da mein Schwerbehindertenausweis ab Ende Juni gilt, habe ich die 5 Tage Extraurlaub für 2010 geteilt.
Wenn meine Wiedereingliederung abgeschlossen ist, und ich wieder anfange normal zu arbeiten, reduziere ich auf eine 4 Tage Woche, solange bis der alte Urlaub weg ist.
Finde ich eine super Lösung, bringt mir bestimmt mehr, als den Urlaub in einem Stück zu nehmen.

Alles Gute für dich

metalkatze
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 24.02.2011, 18:51
Benutzerbild von karatina
karatina karatina ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2010
Beiträge: 1.500
Standard AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

hallo metalkatze,

vielen Dank erstmal für Deine Antwort. Bei mir beruft sich der Arbeitgeber auf tarifliche Vertragsinhalte... So soll nicht nur mein Resturlaub aus 2010 unwirksam und nicht aufgebaut worden sein, nein, auch mein diesjähriger Urlaubsanspruch soll erst ab Arbeitsbeginn wirksam werden. und dann auch nur monatlich mit 2,5 Tagen. Meine Schwerbehinderung ist ab 23.04.10 gültig.. und auch diese 5 Tage sollen angeblich laut Tarif nicht wirksam sein....
Bin selbst noch sehr unwissend, was dieses Thema angeht, aber werde mich da reinarbeiten... Ich werde jetzt zum "Pseudo-jurist".. Ich kann nicht glauben, dass ich mir während der Krankheit meinen Urlaubsanspruch verwirkt habe... Ich bin krank und nicht im Urlaub...
Mein Arbeitsvertrag beruht auf NFE und CGM...

Dank Dir für Deine Antwort und Engagement
Liebe Grüße
Katharina
__________________

Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 24.02.2011, 20:54
Benutzerbild von Luzifer 67
Luzifer 67 Luzifer 67 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2011
Ort: Zwischen Hannover und Göttingen
Beiträge: 89
Standard AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

Hallo Katharina,

bei mir ist es ähnlich gewesen
Mein Arbeitgeber wollte mich allerdings mal so nebenbei nach 10 Jahren entsorgen.
Bin seit September 2007 AU gewesen, danach Nahtlosigkeitsgeld vom Arbeitsamt im ANschluß Teilhabe am Arbeitsleben über die DRV.
Die Umschulung deshalb, weil ich wegen einer Rheumatischen Erkrankung nicht mehr an meinem alten Arbeitsplatz arbeiten durfte.
Also mein Arbeitsverhältnis bestand die gesamte Zeit.
Kurz vor Weihnachten wie gesagt wollten sie mich mal eben Kündigen, ohne irgendwas wegen Krankheit.
Ich habe eine Rechtschutzversicherung und einen guten Anwalt und der regelt nun alles für mich.
Fristgerechte Kündigung zum 31.04.11 und sie müssen mir für die letzten 3 Jahre je 30 Tage und anteilig für dieses Jahr 10 Tage Urlaub auszahlen.
Ja und nun habe ich seit letzte Woche Donnerstag noch die nette Diagnose NHL in der Tasche.

Wie heißt es immer so schön, wenn es kommt, dann Knüppeldick.

Lass dich da nicht entmutigen, wegen Krankheit verfällt kein Urlaub, sagt mein Anwalt auch.

LG Melanie
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 25.02.2011, 19:05
abertausendweit abertausendweit ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 24.12.2008
Beiträge: 11
Standard AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

Zitat:
Zitat von Luzifer 67 Beitrag anzeigen

Die Umschulung deshalb, weil ich wegen einer Rheumatischen Erkrankung nicht mehr an meinem alten Arbeitsplatz arbeiten durfte.
Ich habe dazu mal eine kleine Zwischenfrage. Meine Mutter darf auch nicht mehr in ihren alten Beruf zurück und momentan nur bis zu 3 Stunden täglich arbeiten. Hätte es irgendwelche Konsequenzen, wenn sie sich über diese Vorgaben oder Empfehlungen (wie ist denn das rechtlich einzustufen?) hinwegsetzte und trotzdem wieder im alten Beruf tätig werden würde? Würde sie - im Zuge dieser Arbeit - dann einen Rückfall erleiden, wäre sie dann evtl. nicht abgesichert, weil man ihr ja zu einer anderen Arbeit bzw. weniger Stunden geraten hatte?
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 21.03.2011, 20:11
Benutzerbild von karatina
karatina karatina ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2010
Beiträge: 1.500
Standard AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

Hallo,

ich möchte Euch doch nochmal das Ergebnis und die tatsächliche Rechtslage mitteilen. Es kann ja durchaus sein, dass irgendwann jemand anderes hier das gleiche Problem hat.

Nun, es ist in der Tat so, dass der Arbeitgeber den tariflich vereinbarten Jahresurlaub (bei mir 30 Tage) im Falle einer Langzeiterkrankung absenken kann auf den gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage). Das sieht der NFE Tarifvertrag so vor.

Dieses wird nun auch bei mir angewandt. Der durch die Schwerbehinderung zusätzliche Urlaub von 5 Tagen im Jahr kann nicht gestrichen werden und er steht mir zu. Es sei denn, ich würde freiwillig darauf verzichten. Dies habe ich nicht vor.

Am 04.04. werde ich erneut eine Wiedereingliederung starten.

dazugelernt habende Grüße
Katharina
__________________


Geändert von karatina (19.04.2011 um 17:07 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 21.03.2011, 20:58
Lutz Lutz ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.03.2011
Beiträge: 3
Standard AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

Hallo Katharina

Du bist jetzt ein volles Jahr nicht mehr im Berufsleben.

Dein Arbeitgeber und deine Kollegen haben an Dich geglaubt und versucht die Zeit zu überbrücken.
Wahrscheinlich mit viel Engagement , Mehrarbeit und ständiger Flexibilität .

Ich hätte an deiner Stelle ein grosses Dankbarkeitsgefühl und würde alles unternehmen um mich wieder zu integrieren.
Und nicht noch auf Uralturlaubsanspruch zu bestehen, um wieder sofort zu "fehlen"
Ich würde mich bei einer solchen Einstellung wie deiner in Grund und Boden schämen .

Kopfschüttelnde Grüsse
Lutz
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 21.03.2011, 21:25
Benutzerbild von karatina
karatina karatina ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2010
Beiträge: 1.500
Standard AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

Zitat:
Zitat von Lutz Beitrag anzeigen
Dein Arbeitgeber und deine Kollegen haben an Dich geglaubt und versucht die Zeit zu überbrücken.
Wahrscheinlich mit viel Engagement , Mehrarbeit und ständiger Flexibilität .
Hallo "Lutz",
ich weiß nicht ganz, was Du mir damit sagen willst, dass mit dem an mich glauben... Dass geglaubt wurde, dass ich überlebe?... Dass geglaubt wurde, dass ich wieder voll einsetzbar werde? Dass geglaubt wurde, es wäre alles so wie vorher? Wäre die andere Konsequenz eine frühzeitige Kündigung wegen Brustkrebs gewesen? Das wäre durchaus auch jetzt noch möglich. Es handelt sich (wie du wohl weißt ) um einen kleinen Betrieb. Da ist es durchaus möglich aus betrieblichen Gründen zu kündigen. Trotz Schwerbehinderung.
Ich weiß durchaus, dass meine abrubte Abwesenheit für ein Unternehmen dieser Art mit großen Problemen verbunden war und ist. Dass andere "Mehr" arbeiten mußten und müssen ist mir völlig klar. Dies lag aber nicht in meinen Händen. Ich habe mir das nicht ausgesucht.
Zitat:
Zitat von Lutz Beitrag anzeigen
Ich hätte an deiner Stelle ein grosses Dankbarkeitsgefühl und würde alles unternehmen um mich wieder zu integrieren.
Und nicht noch auf Uralturlaubsanspruch zu bestehen, um wieder sofort zu "fehlen"
Es ist nicht in meinem Sinne, "sofort wieder zu fehlen". Ich war und bin "arbeitsunfähig" geschrieben. Ich war nicht im "Urlaub". Ich wüßte keinen Grund dankbar für was? auf den Knien zu rutschen.

Zitat:
Zitat von Lutz Beitrag anzeigen
Ich würde mich bei einer solchen Einstellung wie deiner in Grund und Boden schämen .
Nein, das tue ich nicht. Ich schäme mich für gar nichts. Deine Einstellung und Deine Gedanken kann ich in keinster Form nachvollziehen.

Mit freundlichem Gruß
Katharina

Nachtrag: Übrigens, Herzlich willkommen hier im Krebsforum.
__________________


Geändert von karatina (19.04.2011 um 17:09 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 24.02.2011, 22:08
Benutzerbild von karatina
karatina karatina ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2010
Beiträge: 1.500
Standard AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

Liebe Mimmi,
vielen Dank, das hat mir sehr weitergeholfen... tausend Dank.. was ich bisher gefunden habe, bezieht sich auf Arbeitnehmer, die nach Arbeitsunfähigkeit berentet wurden.. aber ich werde weiter googlen..

Liebe Melanie,
auch bei Dir möchte ich mich für Deine Mühe bedanken.. Ich wünsche Dir bei Deinem knüppelharten Weg alles Liebe und Gute. Dass Du Dir dennoch die Mühe gemacht hast, mir zu antworten, empfinde ich als Geschenk..

Ich freu mich sehr, dass ich in so kurzer Zeit schon Antworten erhalten habe.. da zeigt sich mir mal wieder der Sinn und Nutzen eines so vielfältigen, großen und tollen Forums.

sich bisher bedankende und für weitere Tips auch dankbare Grüße
Katharina
__________________

Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 24.02.2011, 23:14
Benutzerbild von HelmutL
HelmutL HelmutL ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Dreiländereck
Beiträge: 2.019
Lächeln AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

Hallo Katharina,

hab auch mal ein bischen gekuugelt und nach meinem Empfinden hast du immer noch Anspruch auf zumindest den von der EU sanktionierten Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen/Jahr und der Resturlaub verfällt auch nicht mehr automatisch.

http://www.focus.de/finanzen/karrier...id_363624.html

und weitere Artikel. Naja, Links hast du bereits genug.

Dass dein Arbeitgeber sparen möchte, ist mehr als vertändlich. Ich selbst war in einem grossen Betrieb mit starkem Betriebsrat beschäftigt. Da gab es seinerzeit absolut keine Probleme, selbst nicht hinsichtlich tariflichem Urlaub, Sonderurlaub wegen MDE und angespartem Freizeitkonto wegen Mehrarbeit. Der Bescheid und die Zahlung kamen freiwillig. Ich musste nicht mal nachfragen.

Ich hoffe, dass ihr euch gütlich einigen könnt. Nach einem Streit vor Gericht wäre doch eine weitere, befriedigende Zusammenarbeit von keiner Seite gegeben. Was nicht heissen soll, du sollst dich unterbuttern lassen. Mit ein bischen Diplomatie und gegenseitigem Verständnis kommt man oftmals viel weiter.

So wie ich das sehe, möchtest du in deinem Betrieb weiter arbeiten und dein Chef möchte dich als Mitarbeiterin behalten. Das ist die Gretchen-Frage. Wenn das geklärt ist, besteht eine solide, vernünftige Gesprächsbasis. Gut prepariert hast du gute Chancen, zu einem für beide Seiten akzeptablen Ergebnis zu kommen.


Ich drück dir die Daumen und
liebe Grüsse

Helmut
__________________
Zeit zum Weinen, Zeit zum Lachen.
http://www.krebs-kompass.org/howthread.php?t=31376
http://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=48070

Die von mir im Krebs-Kompass verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine ausdrückliche Zustimmung weder verwendet noch veröffentlicht werden. Auch nicht auszugsweise.
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 25.02.2011, 00:04
Benutzerbild von karatina
karatina karatina ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2010
Beiträge: 1.500
Standard AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

Lieber Helmut,

nein, ich würde auf gar keinen Fall in einen gerichtlichen Streit eintreten wollen.
Ich bin nur etwas entsetzt (..)


dicken Knutscher
Katharina
__________________


Geändert von karatina (19.04.2011 um 17:04 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 25.02.2011, 07:00
J.F. J.F. ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2007
Beiträge: 1.483
Standard AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

Guten Morgen, Katharina,

das Stichwort ist "Juniorchef". Kenn ich alles zu Genüge. Juniorchef hat die Zeit genutzt und sich in die Materie eingearbeitet, sieht Dich, wenn auch unbewußt, als Konkurrenz beim Vater . "Guck mal, Frau sowieso, die macht das alles mit links.....die macht Überstunden und hängt nicht mit Freunden zusammen...guck mal blablabla..." Gute Kräfte haben in kleinen Firmen mit Juniorchefs immer das gleiche Problem . Sie müssen sozusagen beim Juniorchef aufweisen, dass sie keine Konkuurenz sind, was einem erstmal bewußt werden muß . Nee, einfach: Geh zum Seniorchef . Der ist zwar mittlerweile auch durch den Junior gebrieft, aber er kennt Dich.

Links haste genug bekommen, die Seite ist abgedeckt. Es geht im Grunde "nur" um die menschliche, emotionale Seite. Viel Glück. Wie Du das taktisch am Besten anpackst, ohne das Junior sich auf die Füsse getreten fühlt, wirst Du wissen...schließlich kennst DU den Senior auch lang genug .
__________________
Alle im Forum von mir verfassten Beiträge dürfen ohne meine Zustimmung nicht weiterverwendet werden.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:25 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55