#12
|
|||
|
|||
AW: Befund nicht eindeutig auswertbar
hallo
ich wollte zwei sachen anmerken: ja, jede hat anspruch auf ne zweitmeinung, egal welche kk. ALLERDINGS gibt es leider praxen die zusätzlich zum honorar der kk noch extra geld möchten. manche sind so dreist, das dann entfallen zu lassen, wenn man hinterher beo ihnen weiterbehandelt....meiner frau ging es leider bei der suche nach eienr zweitmeinung so, dass von 5 angerufenen praxen immerhin 2 zusätzlich honorar haben wollten. das bz der uniklinik nicht.. und das zweite, was ich nur für mich so sagen kanns ist: ICH würde alles, was da nicht hingehört entfernt haben wollen...wech is wech...und dann kann man es auch noch genau untersuchen...und das obwohl ich eher ängstlich bin was ops angeht... aber das ist natürlich ansichtssage dir alles gute! mahanuala
__________________
once you have tasted filght,
you will walk the earth with your eyes turned skyward for there you have been and there you want to return leonardo da vinci |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|