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#1
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo Salute,
also bei mir war es nicht so. Habe mich 3 Monate vor Ablauf der Rente arbeitslos gemeldet. Das AA hatte mich auf die Meldefrist nochmals hingewiesen. Nach ca. 3 Wochen hatte ich eine Einladung zum Gespräch über meine berufliche Zukunft. Meine Einwendung doch erst einmal die Entscheidung der RV abzuwarten, wurde nicht statt gegeben.War schon erschreckend für mich, daher habe ich meine Erfahrungen geschildert... Es ist durchaus möglich, daß die Verfahrensweise in anderen Bundesländern eine andere ist als bei uns in Niedersachsen... Gruß Mary |
#2
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo Salute,
Danke für deine Rückmeldung.Ich denke mal,ich werde wenn es soweit ist,mich einfach mal erkundigen,wie es hier gewünscht wird.Wenn es bei Mary anders war,scheint es ja wirklich von AA zu AA verschieden zu sein.Und so bin ich dann aber auf die sicheren Seite.Jetzt weiß ich aber,das es passieren kann,das ich wieder home geschickt werde,und schaue dann nicht ganz so blöd aus der Wäsche. LG Claudia |
#3
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo in die Runde,
ich frage mich ebenfalls, warum der Antrag z.B. bei Altmann abgelehnt wurde, andere die befristete EU-Rente aber problemlos erhielten. Claudia stellte diesbezüglich sehr interessante Fragen, die leider (noch?) nicht beantwortet wurden. Hängt das mit dem Grad der Schwerbehinderung zusammen oder mit der Art der Krebserkrankung bzw. Metastasenbildung? Habt Ihr außer der Krebserkrankung noch andere Gründe angegeben als Ihr den Antrag stelltet? Es kann doch nicht sein, dass solche Entscheidungen von der Laune des jeweiligen Sachbearbeiters abhängen, oder etwa doch? Gibt es keine klaren, festen Richtlinien? Viele Grüße a. Geändert von abertausendweit (23.05.2011 um 23:00 Uhr) |
#4
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo abertausendweit,
also es liegt erst mal an der Person des Gutachters und dessen Wohlwollen und dessen Entscheidung. Bei mir z. B. "Die Patientin erscheint nicht vor- gealtert", welch eine Feststellung. Es geben auch die Reha-Doktoren eine Begutachtung und Feststellung ab, ob die dann von der DRV akzeptiert und beachtet werden ist fraglich. Also wenn schon fest steht, dass Deine Mutter nur noch unter 3 Stunden arbeiten kann und die erneute Reha dies auch wieder feststellt, dann denke ich nicht, dass es da mit der EU-Rente Probleme gibt. Aber bei der DRV muss man auf alles gefasst sein. Einfach probieren und nicht locker lassen. Gruss Altmann |
#5
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Ach so noch was,
das mit den Richtlinien halte ich für ein Gerücht. Es wird rein nach Ermessen entschieden oder Du hast den Kopf unter dem Arm und bist halbtot. Aber eines ist klar, es wird auf die Arztberichte Hausarzt, Facharzt noch mehr, Gewicht gelegt. Da eben da in Berlin keine Ärzte sitzen sondern nur "Sachbearbeiter"!! Also wenn der Arzt entsprechend berichtet, wird die Zusage einer Rente wahrscheinlicher. Es gibt solche Ärzte, ich hatte leider keinen gefunden, ich wollte auch nur, dass korrekt wieder gegeben wird und auch das klappte nicht. Gruss Altmann |
#6
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
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Geändert von abertausendweit (23.05.2011 um 22:59 Uhr) |
#7
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo abertausendweit,
ja das ist so eine Sache, ich bin da selbst mit Schuld, ich kann meine gesundheitlichen und psychischen Probleme nicht erklären, weil das von mir ein Eingeständnis von Schwäche wäre, in dem Fall eben ein Fehler. Deshalb bekomme ich dann auch eine schwache Diagnose gestellt, ich bin eben doch kein Jammersack. Und was den GdB angeht, ist schon relevant, weil man kann EU-Rente nur beantragen, wenn man mindestens 50 GdB hat. Wenn ich das so lese, geht es Deiner Mutter genauso wie mir, wir sind im selben Alter und die Suche nach einem Job und sei es nur ein 400€-Job kannste vergessen. Aber wenn es mit der EU-Rente nicht klappt, kann Deine Mutter, wenn ihr SB-Ausweis bis 60 oder darüber hinaus noch gilt, mit 60 in Rente gehen, allerdings mit 10,8% Abschlag. Es kann aber sein, wenn Deine Mutter nach 1951 geboren ist, schon wieder andere Stichtage gelten, wäre blöd, dann gehts wahrscheinlich erst mit 63. Ja, ich habs auch versucht, weil ein Versuch kann sich immer lohnen, aber ausser Ärger und horrende Aufregung und anstehender finanzieller Belastung mit anzunehmender Abfertigung vor dem Sozialgericht, habe ich nichts erreicht. Die Sparfüchse sind unterwegs, siehe 5 Euro für H4 und dann gibst so schnell nix mehr. Ja da fällt mir noch was ein hinsichtlich Narrenfreiheit der Sachbearbeiter, im Forum schrieb jemand, mit BK-Diagnose und erfolgter Therapie, dass sie nur noch einen GdB von 50 für 2,4 Jahre bekommen soll, also wenn das nicht Narrenfreiheit ist? Sowas hab ich noch nie gehört. Und noch was zum letzten Punkt, selbst wenn Du einen Arzt hast, der korrekt Deine Einschränkungen bescheinigt, glaube mir, es gibt immer eine Möglichkeit Mutmassungen, Fehleinschätzungen und Behauptungen die mit dem Krankheitsbild garnichts zu tun haben, aufzustellen. Im Gutachter-Bericht wurde mir sogar Unglaubwürdigkeit angelastet, weil ich angegeben hatte, dass ich keinerlei Alkohol trinke. So was gibts doch scheinbar garnicht. Nur ein Beispiel. Gruss Altmann |
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