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Alt 19.03.2007, 13:05
Kerstin75 Kerstin75 ist offline
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Standard AW: Leberkrebs Op. mit Litt

Hallo Polli,

wir haben keine Erfahrung mit LITT, ausser der, dass meine kranke Mutter wg. der Vielzahl der Lebermetas nicht für LITT geeignet ist. Vielleicht helfen Dir meine Infos trotzdem weiter.
Du müßtest Erfolg haben bei Deiner gesetzlichen Kasse, wenn Du einen schriftlichen Antrag stellst und darauf verweist, dass Kassen verpflichtet sind auch unkonventionelle Behandlungsmethoden zu zahlen, sollte 1.) eine lebensbedrohende Krankheit vorliegen, 2.) herkömmliche zugelassene Therapien ausgeschöpft oder nicht geeignet sein und/oder 3.) durch die Methode ein spürbar positiver Einfluss auf den Krankheitsverlauf und das Allgemeinbefinden des Patienten erwartet werden kann. Verweise im Antrag auf diese Punkte und dem sogenannten BSG-Urteil vom 06.12.2005 mit dem Zeichen 1 BvR 347/98. Es schadet wahrscheinlich auch nichts, das Urteil dem Antrag zu ergänzen. Hier ist der Link, damit Du das Urteil ausdrucken kannst: http://www.bundesverfassungsgericht....bvr034798.html

Üblicherweise legt die Kasse einen solchen Antrag einem Gutachter vor, der benötigt manchmal etwas Zeit, deshalb solltest Du schnell tätig werden.

Wünsche Dir viel Glück, wenn Du noch Fragen hast, schreib einfach nochmal, ich helfe wo ich kann, wenn ich kann.

Grüße
Kerstin

Geändert von gitti2002 (02.09.2019 um 00:35 Uhr)
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