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Alt 13.06.2012, 15:58
22.04.2005 22.04.2005 ist offline
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Standard AW: keine Chance auf Rente für "nur" Hausfrau?

Es genügt vorerst auch ein einfacher Anruf bei der Rentenversicherung und die Bitte nach einer Rentenauskunft für eine EM-Rente mit "gewünschtem" Leistungsfall. Voraussetzung ist natürlich ein vollständig geklärtes Versicherungskonto.

Servicenummer für alle Rentenversicherungsträger :

0800 1000 4800.

Manchmal geht es auch einfach


Ach noch etwas:
Zitat:
Zahlt freiwillig den kleinsten Beitrag in die Rentenversicherung ein und sichert euch dadurch eine eventuell notwendige Erwerbsminderungsrente!
Bitte genau informieren ! Freiwillige Beiträge sind KEINE "Beiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit". Sie helfen nur dann, wenn man vor 1984 schon 5 Jahre Beitragszeiten hatte und seitdem ununterbrochen Anwartschaftserhaltungszeiten im Versicherungskonto vorhanden sind. Zu diesen Anwartschaftserhaltungszeiten gehören AUCH freiwillige Beiträge. Ein Monat Lücke im Konto reicht aus, dass der Anspruch nicht mehr gegeben ist.

Quelle: § 241 SGB VI : http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/241.html

Wenn also beispielsweise 10 Jahre Lücke (auch keine Kindererziehungszeiten) vorhanden sind, macht die Zahlung von freiwilligen Beiträgen keinen Sinn.

Es besteht aber z.B. die Möglichkeit, bei einer geringfügigen Beschäftigung auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und selbst einen Beitragsanteil zu leisten. DAS sind dann "Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung" und zählen für die 3 Jahre voll mit. Diese Möglichkeit ist im Übrigen bei einem zu zahlenden Beitrag (außerhalb Privathaushalt) in Höhe von 4,6% des Entgeltes wesentlich günstiger als der freiwillige Mindestbeitrag.

Beispiel: mtl. Entgelt in Höhe von 400 EUR
zu zahlender Beitrag: 4,6% = 18,40 EUR
mtl. Mindestbeitrag für frw. Versicherung: 78,40 EUR

Natürlich darf bei diesem Beitrag niemand mit einer exorbitanten Steigerung des Rentenbetrages rechnen, aber wenigstens sind so relativ leicht die Voraussetzungen überhaupt erfüllt.

Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit gilt im Übrigen nur für die Zukunft und kann vor Ende dieser Beschäftigung nicht widerrufen werden

Das alles gibt es auch hübsch verständlich zusammengefasst auf den Seiten der Rentenversicherung in Broschürenform

Rente wegen Erwerbsminderung: http://www.deutsche-rentenversicheru...lle_faelle.pdf

Freiwillige Versicherung: http://www.deutsche-rentenversicheru...e_vorteile.pdf

geringfügige Beschäftigung: http://www.deutsche-rentenversicheru..._die_rente.pdf

Internetforen sind wichtig, manchmal aber, gerade bei Rechtsauskünften, verbreiten sich leider auch Falschinformationen. Deswegen ist es in jedem Fall immer nötig, sich mit seinem konkreten Fall an die Rentenversicherung zu wenden.

LG
Ich

Geändert von 22.04.2005 (13.06.2012 um 16:28 Uhr)
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