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  #1  
Alt 14.05.2011, 12:19
Det55 Det55 ist offline
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Standard KK will Zahlung einstellen

Moin
Ich glaube mir läuft alles etwas aus dem Ruder und weis nicht,wie ich das alles schaffen soll.
Also vor 2 Wochen kam ein Schreiben von der KK in dem mir mitgeteilt wurde,das mein KG zum 22.5.11 eingestellt wird.
Meine Ärztin ist aber der Meinung das ich noch nicht arbeitsfähig bin,zumal auch noch eine andere Krankheit(Sehneneinriss in der Schulter)hinzu gekommen ist.Die KK hatte sich auch schon nach meinem Zustand bei meiner Ärztin erkundigt.Sie sagte der netten Frau der KK "Das sie sich nicht vorstellen kann,das der Hr.XXX nicht wieder in seinen Beruf zurück kehren kann."
Diese Woche war ich dann beim VdK,die Mitarbeiterin hatte mir gleich empfohlen,Einspruch gegen den Bescheid der KK zu erheben,mich beim AA zu melden und von den "Fachärzten" mir eine Bescheinigung zu holen,für die KK.
Sie ist der Meinung das meine Schulterproblem nichts mit meinem PCA zu tun hat.
In diesen Dingen bin ich sehr unerfahren.Vielleicht habt ihr Tips für mich.
Bin mir da so unsicher,wie das mit der Nahtlosigkeit funktioniert und was da noch alles auf mich drauf zu kommt.

mfg Detleff
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  #2  
Alt 15.05.2011, 11:13
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: KK will Zahlung einstellen

Hallo Detleff,
wenn du beim VDK warst, bist du genau richtig aufgehoben.
Die haben Dir genau das Richtige geraten.
Lass dich nicht unterkriegen.
Gruss Altmann
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  #3  
Alt 16.05.2011, 11:54
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: KK will Zahlung einstellen

hallo
bei mir war es ähnlich. Es kam "nahtlos" eine neue Erkrankung hinzu, die definitiv nichts mit dem Waldenström zu tun hatte. Da ich nicht einen Tag dazwischen "gesund" war, stellte sich die KK queer. Der SOVD hatte Widerspruch eingelegt, ohne Erfolg.
Ich drück dir die Daumen, dass es bei dir anders läuft

Barbara
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Liebe Grüße
Barbara
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  #4  
Alt 16.05.2011, 13:53
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: KK will Zahlung einstellen

Moin
@Barbara_vP
Ich muss da erstmal abwarten,was die "Fachärzte (Chirurg+Neurochirurg)" dazu sagen.Die Mitarbeiterin des VdK meinte,die KK akzeptiert nur Aussagen von Fachärzten und nicht vom Haus- bzw Allgemeinarzt.
So war heute beim AA und habe die Bescheinigungen für KK(Entgeldersatzbescheinigung) und Arbeitgeber(Arbeitsbescheinigung) erhalten,den Gesundheihtsfragebogen habe ich gleich da ausfüllen können.
Muss nun warten bis ich die Bescheinungen vom Arbeitgeber und KK zurück erhalte und dann kann ich einen Thermin vereinbaren beim AA zur Abgabe des Antrages auf ALG 1.
Habe aber auch auf Nahtlosigkeit hingewiesen.Nur sehe ich da nichts auf den Fomularen,wie nach gem. §215 SGB III usw .Die haben aber extra Sachbearbeiter für Behinderte.
Nicht das die nicht verstanden haben oder gibt es für die Nahtlosigkeit keine extra Formulare?

mfg
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  #5  
Alt 16.05.2011, 16:10
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: KK will Zahlung einstellen

Hallo det
nein es gibt keine extra Formulare für das Nahtlosigkeitsgeld. Du musst auch ankreuzen, dass du dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehst, sonst gibt es kein geld. Vom Amtsarzt des Arbeitsamts wirst du beurteilt und dann für 117 oder §^125 eingestuft.

Ja eine schwerbehindertenabteilung beim Arbeitsamt gibt
es
Barbara
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Liebe Grüße
Barbara
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  #6  
Alt 17.05.2011, 11:58
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: KK will Zahlung einstellen

Hallo
@Barbara_vP
Wieso muss ich eigentlich ankreuzen,das ich dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehe?Ich bin doch nicht gekündigt.
Was mich da mehr beschäftigt,ist der Fakt,muss ich denn weiterhin Krank geschrieben werden?Und von wem?Meine Hausärztin würde das auch weiterhin tun,weil sie nach dem Belastungstest der Meinung ist,das ich nicht arbeiten könne.Sie will aber erst abwarten,bis das Problem mit meiner Schulter geklärt ist.
Das Problem ist auch noch,das meine Ärztin ab 23.5 für 2 Wochen Urlaub hat und meine Krankschreibung nur bis 22.5. geht,da ja meine KK ab 23.5. die Zahlung sowieso einstellt.

mfg
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  #7  
Alt 17.05.2011, 18:15
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: KK will Zahlung einstellen

Hallo det
das liegt daran, dass es kein Formular für das Nahtlosigkeutsgeld gibt, sondern es ist das Formular für die "normale Arbeitslosigkeit". Kreuzt du nicht an (dass du dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehst) dann gibt es kein geld. Es ist paradox, du bist noch beschäftigt...und beantragst formal Arbeitslosengeld
ich habe mir damals formlos, bescheinigen lassen, dass ich arbeitsunfähig bin.
Die beurteilung des Amtsarztes hat 11 Monate gedauert (und 12 Monate bekam ich geld :-))
Lass dir von deioner Ärztin vorher eine Bescheinigung geben.
Hast du schon einen Termin beim VDK oder SVOD?

LG
Barbara
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Liebe Grüße
Barbara
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  #8  
Alt 18.05.2011, 11:21
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: KK will Zahlung einstellen

Ja hallo Det,
wenn ich das so lese, musst Du erst mal mit Deinem Arbeitgeber klar Schiff
machen. Abklären, wie es weitergehen soll. Wenn Du nicht mehr arbeiten kannst,
muss er Dir kündigen. Dann ist erst das AA zuständig.
Also wer dann weiter zahlt, wenn die KK nach 78 Wochen einstellt, habe ich
keine Ahnung. Du könntest nur plädieren, dass es sich wirklich um eine neue
Krankheit handelt, dann müssen die zahlen. Kann ich mir garnicht anders
vorstellen, kann aber auch ein Kampf werden, aber die müssen, wenn alles
rechtlich passt.
Ansonsten Sozialamt, kann mich aber auch irren.
Gruss Altmann
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  #9  
Alt 18.05.2011, 13:41
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: KK will Zahlung einstellen

Hallo

auf keinen fall die Kündigung akzeptieren!!!!
Das Nahtlosigkeitsgaled ist ein Überganz zwischen Krankengeld und Rente

bei einer vielleicht folgenden befristeten Rente muss dein Arbeitgeber dir den Platz freihalten. Erst wenn die Rente unbefristet ist, darf der Arbeitgeber kündigen.

Aber überlge mal: sollte das Arbeitsamt dich für vermittelbar halten, wer stellt dich denn ein? Krank! in einem bestehenden Arbeitsverhältnis? wenn du "gezwungen wirst bewerbungen zu schreiben dann schreib sie: ich bin derzeit arbeitsunfähig krank und werde nach meiner Genesung in mein jetztiges Arbeitsverhältnis zurück gehen.... Welcher Arbeitgeber stellt dich da ein? keiner.
Beantrage das nahtlosigkeitsgeld, lege Widerspruch bei der KK ein. Sollte die KK weiter zahlen müssen, so holt sie sich das Arbeitsamt das Geld von der KK zurück. Diese Zahlungen werden alle unter den behörden verrechnet.

Aber lass dich nicht kündigen!!!!

Barbara
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Liebe Grüße
Barbara
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  #10  
Alt 25.05.2011, 11:06
Det55 Det55 ist offline
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Moin
@Barbara+Altmann

Ich werde doch auch nicht gekündigt.Hatte eben ein Gespräch mit einer Dame von der Lohnbuchhaltung.Sie wollte nur von mir wissen wann mein KG ausläuft und das sie das Formular über ALG_1 an die KK weiter geleitet hat,weil die da auch noch was ausfüllen müßten.Die KK würde es an mich schicken.
Es geht da um das sogenannte aussteuern.Die Dame frage mich ob ich kündigen wolle,meine Antwort natürlich,Nein.Habe ich auch gesagt,das es sich bei dem ALG_1 Antrag um den §125 SGB III handelt,da wußte sie dann schon Bescheid.
Da ich ja nun kein Krankengeld mehr bekomme,wer bekommt dann die Krankmeldung und brauche ich die überhaupt noch?

mfg
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  #11  
Alt 25.05.2011, 16:24
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Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Hallo, Det!

Ich beobachte Deinen Thread schon seit Tagen.

Das was Barbara schreibt ist richtig. Auf keinen Fall selbst kündigen oder die Kündigung seitens des Arbeitgebers akzeptieren. Sollte diese kommen Einspruch innerhalb von drei Wochen einlegen.
Du beantragst beim AA Nahtlosigkeitsgeld. Selbstverständlich musst Du Dich nach wie vor krankschreiben lassen. Die Krankmeldungen bekommt in diesem Fall auch das AA. Allerdings werden die dieses "Spiel" nicht lange mitmachen. Es folgen nun Besuche beim Medizinischen Dienst des AA. Die Gutachter beurteilen Deinen Gesundheitszustand. Es kann sein, dass Du bei mehreren, verschiedenen Gutachtern vorstellig werden musst. So lange aber erhälst Du ALG I / Nahtlosigkeitsgeld. Nach Abschluss und Einsicht der Gutachten wirst Du vermutlich aufgefordert, entweder wieder zu arbeiten oder einen Rentenantrag zu stellen. Wenn Du objektiv absehen kannst, dass Deine Arbeitsfähigkeit nicht zu 100 % wieder hergestellt werden kann oder wird, solltest Du Dich mit dem Gedanken der Berentung (vielleicht ja nur Teilrente und Teilzeit arbeiten) anfreunden.

Ansonsten ist der VDK eine gute Adresse.

Alles Gute
Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013)
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  #12  
Alt 08.06.2011, 18:05
Det55 Det55 ist offline
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@Alle
Danke erstmal für Eure Hilfe.
So morgen ist nun mein Tag bei AA wo ich die Unterlagen abzugeben habe.Im Februar `11 hatte ich einen Verschlimmerungsantrag an das Versorgungsamt gestellt.Und wie der Zufall es will,kam heute der Neufeststellungbescheid.Ich wurde rückwirkend zum 21.2.11 von 50 auf 60 GdB eingestuft.
Diesen Bescheid nehme ich natürlich morgen mit zu AA,denn angegeben hatte vor 3 Wochen 50 GdB.Als ich gestern bei meiner HÄ war,sagte sie mir auch,das das AA von Ihr einen aktuellen Befund haben möchten.
Wie ich mir nun vorstellen kann,wird das AA mich zu einem Rentenantrag drängen und mir wird keine andere Wahl bleiben dem zu folgen.Ob die mich noch dann dazu veranlassen werden,das ich mich dem Amtsarzt des AA vorstellen muss?Wer weis?
Es ist zur Zeit wieder mal so,das ich mich richtig Sch.... fühle.Nun kommt auch noch dazu,das mir am vergangenen Freitag eine Frau beim Ausparken,gegen mein Auto gefahren ist,jetzt kommt auch bestimmt noch der Kampf mit der Versicherung,zwecks Schuldfrage auf mich zu.Zur Not habe ich zum Glück eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.

LG Detti
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  #13  
Alt 09.06.2011, 11:19
Altmann Altmann ist offline
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Hallo Det,
das ist nicht gesagt, dass das AA Dich gleich zu einem Rentenantrag drängt.
Die machen das erst wenn sie nicht mehr zahlen wollen. Bei mir mussten sie
nicht zahlen, dann war denen das vollkommen wurscht.
Und es ist dem AA auch egal, ob Du jetzt 50 oder 60 GdB hast, ändert
nichts an der Tatsache, Du kommst bei denen dann nur in die sogenannte
Reha-Abteilung. Und die ist auch nicht besser in Sachen Arbeitsbeschaffung.
Ich weis jetzt nicht wie alt Du bist. Hast Du Angst, dass Deine Rente nicht
so hoch ausfällt?
Ja und wie so oft geschrieben, eine EM-Rente zu bekommen ist heutzutage nicht leicht. Es ist nicht wie in Griechenland, wo die Angehörigen für längst
Verstorbene noch kassieren. Bei uns passen die sehr auf und es geht sehr
oft sehr ungerecht hinaus. Das machen die aber nicht um den Steuerzahler
zu schonen, sondern damit bei ihnen nichts gekürzt wird. So wieder mal
geschimpft.
Dann erzähl mal wieder, wie es Dir beim AA ergangen ist.
Gruss Altmann
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  #14  
Alt 09.06.2011, 20:02
Det55 Det55 ist offline
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So,war heute beim AA
Habe nur die Formulare abgeben brauchen.Die Dame hatte sich eine Kopie von dem Neufeststellungsbescheid gemacht und gemeint,das sie noch auf die Befunde meiner angegebenen Ärzte warten.Bekomme erstmal eine Abschlagszahlung(Vorschuss),der Rest folgt dann nach eventueller Bewilligung.Ich soll nun warten,bis ich dann Bescheid vom AA bekommt,ob ich noch zum Amtsarzt des AA muss oder gleich das Nahtlosigkeitsgeld bekomme.
Vielleicht reicht ja dem Arbeitsamtsarzt der Bescheid vom Versorgungsamt und die anderen Befunde meiner Ärzte.
Von einem eventuellen Rentenantrag was noch nicht die Rede.Ich denke der wird bestimmt noch kommen.Bin der KK zu teuer,dem AA bestimmt auch und der Rentenkasse sowieso.
Wenn die dann halt der Meinung sind,das ich Arbeitsfähig bin,kann ich auch nichts machen.Gehe dann arbeiten,bis ich umfalle.Dann zählt es vielleicht als Arbeitsunfall.Oder wie?

LG Detleff
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  #15  
Alt 09.06.2011, 20:04
Orchidee Orchidee ist offline
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Hallo,

vielleicht kann ich weiterhelfen, da ich im letzten Jahr ein ähnliches Problem hatte. Wenn man Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung beantragt, muss man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen (das ist eben die Sonderregelung). Der Medizinische Dienst der Arbeitsagentur wird - bei Krebskranken oft nach Aktenlage - entscheiden, ob die Arbeitsfähigkeit voraussichtlich noch länger als sechs Monate andauert. Man ist daher verpflichtet, eine Schweigepflichtsentbindung für die Ärzte zu unterschreiben, da diese vom MD angeschrieben werden.

Die AA ist dann verpflichtet, den Erkrankten aufzufordern, innerhalb von vier Wochen entweder einen Rehaantrag (dazu gehört zum Beispiel eine medizinische Rehabilitation, aber auch eine stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt) oder einen Rentenantrag zu stellen. Bis zu dieser Entscheidung wird weiterhin ALG, allerdings längstens 12 Monate, gezahlt.

Bei mir ist die Beantragung des Arbeitslosengeldes damals völlig problemlos vonstatten gegangen, erst wegen der Wiedereingliederung in den Beruf gab es Probleme. Mittlerweile ist aber auch das Geschichte.

Ach ja, ich habe schon einige Tage nach Antragstellung einen vorläufigen Bescheid bekommen, die Summe kam mir schon sehr niedrig vor... Als dann allerdings der MD das "positive" Gutachten abgegeben hatte, wurde der frühere Arbeitgeber wegen des letzten Einkommens angeschrieben und später kam der endgültige Bescheid, in dem der Anspruch angepasst wurde. Also - nicht gleich erschrecken.

Schöne Grüße und viel Erfolg
Orchidee
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