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Alt 11.03.2006, 12:19
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Guten Morgen zusammen
ich bin seit dem 7.3. ausgesteuert und habe nun meinen Bescheid erhalten. Dort steht drin, dass mir Arbeitslosengeld gem. §117 SGB3 zusteht. Demnach bin ich vermittelbar. Ich habe aber eine EU Rente beantragt ( bis jetzt nichts gehört). Müßte es nicht heißen gem §125 SGB 3, weil ich nicht vermittelbar bin. Aus meiner Reha bin ich am 1.3. mit der Beurteilung dass ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur unter 3 Stunden zur Verfügung stehe entlassen worden. Der Brief liegt dem Arbeitsamt noch nicht vor, weil er noch n icht da ist.
Laut dem o.g. Bescheid soll ich mich selbst um Arbeit kümmern, aber erstens bin ich noch krank geschrieben, zweitens habe ich noch eine Arbeitsstelle und drittens kann ich nicht mehr wie 3 Stunden arbeiten.
Soll ich Widerspruch einlegen?
Welche Erfahrung habt Ihr oder was stand auf eurenm Bescheid drauf?.
danke für eure Antworten im voraus.

Barbara
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