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  #1  
Alt 10.07.2018, 09:19
Kontra Kontra ist offline
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Beiträge: 33
Standard AW: Rentenantrag zu spät gestellt

Hallo Monika,

ich bin sowohl in Sachen VdK und Rechtsanwalt zwiegespalten. VdK war auch bei mir in einer anderen Sache nicht hilfreich. Auch personell bedingt wie bei Dir.

Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Schuhe. Das habe ich in über 30 Jahren Tätigkeit in den verschiedenen Paragrafenläden begriffen. Ich höre schon den Richter sagen, dass sie rein menschlich mein Dilemma wohl nachvollziehen können, jedoch die Gesetzeslage keinen Raum für Ermessensentscheidungen in meinem Sinne lässt.

Danke für den Gedankenaustausch hier. Ich bin mir jetzt klarer, was ich nicht will.

Liebe Grüße

Sabine
__________________
05/2017 Knoten in der Brust ertastet
06/2017 Biopsie: NHL B-Typ, großzellig, Staging: Stadium Ie (extranodal), nur in der Brust, 6 x R-CHOP
11/2017 OP Entfernung verkapselter Tumor 5 x 5 cm
01/2018 20 x Bestrahlung
seit 02/2018 Remission
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  #2  
Alt 10.07.2018, 11:08
Clea Clea ist offline
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Standard AW: Rentenantrag zu spät gestellt

Hallo Sabine,
bei meinem Vater war es so, dass er vergessen hatte, sich arbeitslos zu melden.
Er war schon in Altersteilzeit, also gar nicht mehr im Erwerb, als meine Mutter erkrankte.
Er hätte mit 63 Jahren und 5 Monaten die Rente bekommen.
Im Januar 2017 hätte ernsich für April dann arbeitslos melden müssen, was er nicht getan hat. Es half auch nichts, die Erkrankung meiner Mutter zählte noch für, er wurde für 3Monate gesperrt und hat dann nur für die letzten 6Wochen ALG bekommen, bevor dann die Rente griff. Geklagt oder so hat er aber nicht. Nach dem Tod meiner Ma war ernnoch in Alles-Egal-Haltung.
__________________
Meine Ma
17.9.1957-19.2.2017, 59 Jahre, Lungenkrebs mit Hirnmetastasen
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  #3  
Alt 11.07.2018, 01:44
lotol lotol ist offline
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Beiträge: 716
Standard AW: Rentenantrag zu spät gestellt

Liebe Kontra,

Zitat:
Hierauf wurde erwidert, dass der Gesetzgeber keinen Spielraum für Ermessensentscheidungen lässt. Auch ab wann ein Grad der Behinderung oder eine Pflegestufe anerkannt wurde, wäre nicht maßgeblich Ich möge den Widerspruch zurücknehmen.

Hat jemand Erfahrungen in solchen Sachen? Was passiert, wenn ich den Widerspruch nicht zurückziehe? Ich vermisse in dem Schreiben der Rentenversicherung eine Rechtsbehelfsbelehrung oder Hinweise darauf, wie die Sache weiter geht, wenn das Widerspruchsverfahren weiter anhängig bleibt. Es wurde mir lediglich ein Formschreiben zur Rücknahme des Widerspruches zugesandt - und das macht mich etwas stutzig.
Zu Abläufen bei der Rentenversicherung (RV) kann ich Dir leider nichts sagen.

Zur Rechtsform der RV aber schon:
Das ist genau so eine Körperschaft des öffentlichen Rechts wie z.B. das Finanzamt (FA).

Bekommst Du vom FA einen Bescheid, hängt da immer eine Rechtsbehelfsbelehrung dran.
Dies deshalb, weil alle Bescheide des FA unter dem Vorbehalt der Nachprüfung laufen.
D.h. Du kannst Widerspruch dagegen einlegen, wenn Du Nachweise erbringen kannst, daß der Bescheid so nicht stimmt.
Umgekehrt stehen z.B. Deine ESt- od. Gewinn-Erklärung auch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch das FA.
D.h. das FA kann von Dir nähere Nachweise zur Richtigkeit Deiner St-Erklärungen verlangen.

Bei der RV mag das nun alles anders gelagert sein - das weiß ich nicht so genau.
Denke aber zweierlei dazu:

1) Im öffentlichen Recht handeln Körperschaften d.ö.R. nach der gültigen Gesetzes-Lage.
D.h. Du hast keine Chance, in einem evtl. Rechtsstreit gegen diese Rechtslage "anstinken" zu können.

Oder anders ausgedrückt:
Wenn Du "festgeschriebene" Fristen für Vorgehensweisen nicht eingehalten hast, kannst Du keinerlei "Entgegenkommen" durch die RV erwarten.
Es ist auch völlig sinnlos, dazu Anwälte zu bemühen - die würdest Du nur für Illusionen bezahlen.

2) Den Widerspruch würde ich keinesfalls zurückziehen.
Denn auch Körpersch. d.ö.R. können illegal handeln.

Unsere beiden Kinder sind jetzt etwas über Mitte dreißig Jahre alt.
Sie haben beide im Juni Geburtstag - sind nicht mal 1 Jahr "auseinander" geboren.
Jüngst feierten wir ihre Geburtstage und "flachsten" sie an:
Jetzt geht ihr aber schwer auf die 40 zu.
Viel schneller als wir auf die 80.
War eine "einmalige" Gelegenheit, ihnen das "unter die Nase zu reiben".
Kehrt sich natürlich um, wenn sie 40 sind.

Egal:
Es ist also über 30 Jahre her, daß bei den FA Eltern Widerspruch gegen die gültige Kindergeld-Regelung (oder was damit in Zusammenhang stand - weiß das schon gar nicht mehr so genau) einlegten.

Wir taten das nicht, weil wir uns dachten, wenn das korrigiert wird, wird es wohl bei allen Steuerzahlern korrigiert.

Dem war aber nicht so:
Obwohl höchstrichterlich festgestellt wurde, daß die FA illegal gehandelt hatten, erhielten nur die Eltern Nachzahlungen, die Widerspruch eingelegt hatten.
Alle anderen "schauten in die Röhre" (wundersamer Begebenheiten in unserem "Rechtsstaat").

Naja, wohl keine Familie mußte deshalb "am Hungertuch nagen", aber irgendwie verletzt sowas schon das Rechtsempfinden.
Weshalb für mich auch nachvollziehbar ist, wie Du das mit der Haltung der RV empfindest.

Sollte Dich die RV bzgl. Rücknahme Deines Widerspruches bedrängen, würde ich nachfragen, auf welcher Rechtsgrundlage das getan wird.

Derzeit würde ich an Deiner Stelle auf die Aufforderung, Deinen Widerspruch zurück zu ziehen, gar nicht reagieren.

Zitat:
02/2018 Remission
Alles andere ist doch - damit verglichen - relativ uninteressant.

Liebe Grüße und die besten Wünsche, daß Deine Remission weiterhin Bestand haben möge.
lotol
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Krieger haben Narben.
---
1. Therapie (2016): 6 Zyklen R-CHOP (Standard) => CR
Nach ca. 3 Jahren Rezidiv

2. Therapie (2019/2020): 6 Zyklen Obinutuzumab + Bendamustin => CR
Nach ca. 1 Jahr Rezidiv, räumlich begrenzt in der rechten Achsel

3. Therapie (2021): Bestrahlung
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  #4  
Alt 11.07.2018, 10:10
Kontra Kontra ist offline
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Beiträge: 33
Standard AW: Rentenantrag zu spät gestellt

Hallo Lotol,

vielen lieben Dank für Deinen ausführlichen und sehr persönlichen Beitrag.

Genau das ist der Punkt, der mich hellhörig werden ließ: Die Aufforderung, den Widerspruch zurück zu nehmen. Ganz bequem mit vorgefertigtem Rücksendungsformular. Also ist es der RV aus irgend einem Grund wichtig, dass ich auch so brav bin und es mache.

Die Pauschalisierung dahingehend, dass der Gesetzgeber keinen Ermessensspielraum hat, muss ich ja erstmal nicht akzeptieren.

Ich lasse es daher auf jeden Fall weiter laufen.
Und wie bereits ausgeführt: Den Gang zum Rechtsanwalt spare ich mir.

Remission! Klar! Juhu! Aber es gibt noch ein Leben neben dem Krebs. Am 22.08.2018 ist wieder TÜV.

Liebe Grüße

Sabine
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  #5  
Alt 12.07.2018, 00:53
lotol lotol ist offline
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Standard AW: Rentenantrag zu spät gestellt

Liebe Kontra,

Zitat:
... Also ist es der RV aus irgend einem Grund wichtig, dass ich auch so brav bin und es mache.

Die Pauschalisierung dahingehend, dass der Gesetzgeber keinen Ermessensspielraum hat, muss ich ja erstmal nicht akzeptieren.
Könnte auch sein, daß die RV den Widerspruch nur der Ordnung halber "vom Tisch haben" will.

Ist übrigens eine ganz interessante Frage, wie Dein Widerspruch rechtlich einzuordnen ist, obwohl an sich gar keine Widerspruchsmöglichkeit vorgesehen ist.
Aus meiner Sicht bringst Du mit Deinem Widerspruch zum Ausdruck, daß Du das Vorgehen/Einordnen des Sachverhaltes (in Deinem Fall) der RV für rechtswidrig hältst.

Dem stehen jedoch "festgeschriebene" Regelungen entgegen, an denen sich die RV nicht nur orientiert, sondern auch zu orientieren hat.
Nicht aus Gründen der Schikane von Bürgern, sondern nur, damit Gleichbehandlung in allen Fällen sichergestellt werden kann.

Die Pauschalisierung bzgl. nicht vorhandenem Ermessensspielraum mußt Du schon akzeptieren, wenn das so "festgeschrieben" ist, weil das damit "Gesetzeskraft"/Bestand hat.

Allerdings kannst Du auch selbst verifizieren, ob tatsächlich kein Ermessensspielraum vorhanden ist:
Indem Du Dir die Formulierungen in der Regelung mal sehr genau ansiehst.

Denn für Ermessensspielräume gibt es typische Formulierungen in Gesetzen:
Sogen. "Sollte"...- oder auch "Kann" i.d.R...- oder "Darf" i.d.R. nicht...-Bestimmungen o.ä.
Womit natürlich auch Ausnahmen/Abweichungen von der ganz generellen Regelung möglich sind; d.h. es wird von vornherein ein Ermessensspielraum vorgesehen.

Beispiel aus dem Baurecht:
Du willst in Deinem Grundstück eine Garage bauen/hinstellen.
Dann darf die (nach bayerischem Recht) nicht höher als 2,75m sein und sollte auch allseits zu den Grenzen der Nachbarn einen Abstand von 40cm haben.

Diese Regelung hat nur die Zielsetzung, daß Du auch dann eine Garage bauen darfst/kannst, selbst wenn das Deinem Nachbarn nicht "gefällt".
Die Absicht des Gesetzgebers ist dabei, daß jeder an sich seine Vorstellungen wie er ein Grundstück nutzen können will, auch realisieren kann, ohne "Zoff" mit seinen Nachbarn zu bekommen.

Sind aber (gute) Nachbarn damit einverstanden, daß für (gelegentlich notwendige) Reparaturen an der Garage ihr Grundstück dafür betreten werden kann/darf, unterschreiben sie beim Bauantrag auch, daß sie mit einer Grenz-Bebauung einverstanden sind, womit die 40cm Abstand zur Grenze irrelevant gemacht werden können:
Ist also eine Ausnahme der allgemeinen Regelung.

Zitat:
Ich lasse es daher auf jeden Fall weiter laufen.
Und wie bereits ausgeführt: Den Gang zum Rechtsanwalt spare ich mir.
Würde ich - schon rein interesseshalber, wie sich das weiter entwickelt - auch nicht anders handhaben.
Gang zum RA bringt absolut nichts:
Denn Erfolgswahrscheinlichkeiten für eine Rechts-Streitigkeit kann man auch Gesetzes-Texten entnehmen.

Zitat:
am 01.07.2016 habe ich mich mit einem Laden selbständig gemacht. Nach 10 Monaten Selbständigkeit kam die Diagnose (Mai 2017). Anfangs habe ich mir Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen lassen; ich war zwar freiwillig gesetzlich krankenversichert, jedoch ohne Krankengeldbezug.
Während der Krankheitsphasen - insbesondere gegen Ende der Chemo - konnte ich überhaupt nicht mehr arbeiten, das hat dann mein Mann, die Kinder, Leute aus der Nachbarschaft und eine Aushilfskraft auf Minijobbasis gestemmt. Das hat viel Kraft und auch Geld gekostet.

Wenn man selbständig ist, ist das eben so. Ich hadere damit nicht.
Wie sieht es denn damit derzeit aus?
Kannst Du Deine Selbstständigkeit wieder einigermaßen gut selbst "stemmen"?
Oder besteht wenigstens "Aussicht" dazu, daß Du das wieder tun können wirst?


Liebe Grüße
lotol
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Nach ca. 1 Jahr Rezidiv, räumlich begrenzt in der rechten Achsel

3. Therapie (2021): Bestrahlung
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  #6  
Alt 12.07.2018, 11:43
Kontra Kontra ist offline
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Standard AW: Rentenantrag zu spät gestellt

Hallo Lotol,
Zitat:
Zitat von lotol Beitrag anzeigen
Wie sieht es denn damit derzeit aus?
Kannst Du Deine Selbstständigkeit wieder einigermaßen gut selbst "stemmen"?
Oder besteht wenigstens "Aussicht" dazu, daß Du das wieder tun können wirst?
als Selbstständige kann ich ja meine Arbeitszeiten weitestgehend selbst bestimmen. Ich habe daher die Mittagspause verlängert und nachmittags hilft mein Mann - auch bei den Steuerberatungsdingern wie Buchhaltung oder Bestellungen etc. Es gibt eine Minijobberin 2x die Woche. Für die Checktermine nimmt sich mein Mann Urlaub. Mein Mann, mein Mann, mein Mann... Chapeau für diesen Menschen!
Die Kräfte kommen laaaaaaangsam wieder. Wenn es so weiter geht - und davon gehe ich aus - werde ich zum regulären Renteneintrittsalter wieder fit sein.

Liebe Grüße
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01/2018 20 x Bestrahlung
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Geändert von gitti2002 (12.07.2018 um 14:32 Uhr) Grund: Zitatcode
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