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  #1  
Alt 01.05.2017, 10:06
Mathias974 Mathias974 ist offline
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Registriert seit: 26.06.2013
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Beiträge: 279
Standard AW: Gallengangskrebs mit Metastasen im Bauchfell

Hallo Ayse,


freut mich wieder von dir zu lesen, hatte mir schon Sorgen gemacht.

Mit den Ergebnissen ist es natürlich nicht so toll und ich kann verstehen, wenn man sich gegen eine erneute Chemo streubt.
Leider bleibt uns aber auch nichts anderes übrig und ich wünsche dir, dass du sie einigermaßen gut überstehen wirst.


LG
Mathias
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  #2  
Alt 01.05.2017, 12:17
Benutzerbild von Pinklady
Pinklady Pinklady ist offline
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Beiträge: 60
Standard AW: Gallengangskrebs mit Metastasen im Bauchfell

Vielen Dank lieber Mathias.
Im Krankenhaus habe ich endlich die Zeit, mich hier im Forum etwas umzusehen und bekomme schon Schnappatmung. Ihr seid ja jetzt schon etwas länger betroffen als ich.

Wie geht es nach Ende des Krankengeldes weiter? Ich habe gelesen, man muss sich dann arbeitslos melden. Ich gelte ja als unheilbar erkrankt und würde es auch weder körperlich noch geistig schaffen irgendwo zu arbeiten. Der Alltag mit den Kindern ist schon anstrengend
genug. Ich kann aber auch nicht familienversichert werden. Und ich brauche unbedingt eine Krankenversicherung, damit alles weiterhin bezahlt wird. Kann mir bitte jemand den Weg erklären, wie es nach 18 Monaten Krankengeld weitergeht.
Vielen lieben Dank schon mal.
LG
Ayse
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  #3  
Alt 01.05.2017, 13:16
Mathias974 Mathias974 ist offline
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Registriert seit: 26.06.2013
Ort: Bremen
Beiträge: 279
Standard AW: Gallengangskrebs mit Metastasen im Bauchfell

Huhu nochmal,


ich kann dir da nicht wirklich eine Antwort drauf geben.

Kann mir aber vorstellen, dass das Arbeitsamt nicht für dich zuständig ist, weil du verständlicherweise nicht vermittelbar bist.
Also wird das ganze dann wohl auf Berentung hinauslaufen, den Antrag solltest du früh genug stellen.


Mathias
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  #4  
Alt 01.05.2017, 15:31
fluturi fluturi ist offline
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Beiträge: 323
Standard AW: Gallengangskrebs mit Metastasen im Bauchfell

Liebe Ayse,

schön, dass du dich meldest. Nicht so schön, dass du dich nun doch wieder einer systematischen Chemotherapie aussetzen musst. Ich wünsche dir so wenig Nebenwirkungen wie möglich und ganz viel Erfolg. Leider habe ich wegen des Verlaufes nach Auslaufen des Krankengeldes keine Informationen. Denke aber, Mathias hat recht. Frage am besten bei der Rentenversicherung oder Krankenversicherung nach.

Ehrlich gesagt geht es mir nicht wirklich besser. Mein Papa fehlt mir so sehr. Ich kann das alles immer noch nicht glauben. Das Examen habe ich bestanden. In zwei Wochen ist die mündliche.

Alles, alles Gute!
__________________
Die höchste Form der Hoffnung ist die überwundene Verzweiflung. - Albert Camus
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  #5  
Alt 01.05.2017, 16:08
hildesheimer hildesheimer ist offline
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Beiträge: 6
Standard AW: Gallengangskrebs mit Metastasen im Bauchfell

Hallo Ayse,
Du solltest zeitnah einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Das Antragsverfahren kann sich über Monate ziehen, deshalb würde ich es nicht zu kurz vor Ende der Krankengeldzahlung machen. Sollte das Krankengeld auslaufen, bevor über den Rentenantrag entschieden wurde, hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Da Du Krankengeld beziehst, gehe ich davon aus, dass Du vorher auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Wenn dann die Rente bewilligt wurde und ggf. auch rückwirkend ab Antragstellung gezahlt wird, werden erstmal Krankenkasse und ggf. Arbeitsamt bedient und falls für diese Zeiten noch was übrig sein sollte, was eher nicht so sein wird, weil Krankengeld und Arbeitslosengeld meistens höher ist, kriegst Du das dann. Du selbst musst auch niemandem was zurückzahlen für vergangene Zeiträume. Die Krankenversicherung läuft nach Ende der Krankengeldzahlung dann entweder über den Rentenversicherungsträger (entweder als Antragsteller oder als Bezieher) oder über das Arbeitsamt, falls Du dort Leistungen bekommst. Wichtig ist nur, alle notwendigen Anträge vor Auslaufen des Krankengeldes zu stellen.

LG Vera
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  #6  
Alt 01.05.2017, 17:11
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.241
Standard AW: Gallengangskrebs mit Metastasen im Bauchfell

Liebe Vera,
du schriebst
Zitat:
a Du Krankengeld beziehst, gehe ich davon aus, dass Du vorher auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.
Wenn jemand selbstständig ist und den entsprechenden Vertrag bei der Krankenkasse abgeschlossen hat, bekommt er auch Krankengeld.
Selbstständigkeit und Krankengeldzahlung durch die GKV schließen sich nicht aus.
Während des Krankengeldbezugs zahlt die Krankenkasse Beiträge zur Rentenversicherung, jeder Beitrag erhöht die zukünftige Rente,gerade wenn man noch jünger ist wie Ayse.

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (01.05.2017 um 17:19 Uhr)
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  #7  
Alt 01.05.2017, 20:32
hildesheimer hildesheimer ist offline
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Registriert seit: 09.04.2015
Beiträge: 6
Standard AW: Gallengangskrebs mit Metastasen im Bauchfell

Guten Abend Elisabethh.

ja, das stimmt, das geht seit einigen Jahren. Ich gebe zu, dass ich bei meinem Beitrag meine Erfahrungen zu sehr reingebracht habe und eben auch nur davon ausgegangen bin, dass in die AV eingezahlt wurde. Ich weiss leider nicht, um welche Art von Versicherung es sich im Detail handelt und ob sie selbständig oder nichtselbständig war. Wenn ich mit Selbständigen zu tun habe, dann kenne ich eigentlich nur ganz, also auch mit freiwilliger AV oder fast gar nicht, nämlich nur einfach KV ohne Krankengeld. Ich konnte mir gerade nicht vorstellen, dass jemand KV mit Krankengeld und keine AV hat...Mein Fehler....
Sollte sie also grds. Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung haben, dann kann sie dort das Nahtlosigkeitsarbeitslosengeld bekommen und wäre dann über das Arbeitsamt krankenversichert. Und dieses Arbeitslosengeld ist genau für diesen Fall gedacht. Meine Mutter hätte das trotz bestehenden Arbeitsverhätnisses übrigens auch bekommen, wenn nicht die Rente dann doch noch halbwegs zeitnah beschieden worden wäre. Andernfalls sollte sie als Rentenantragstellerin krankenversichert werden können. Wenn selbst das nicht gehen sollte (wie gesagt: ich bin davon ausgegangen, dass sie vorher nichtselbständig beschäftigt war), dann bleibt nur die freiwillige KV. Familienversicherung soll ja lt. ihres Beitrags nicht gehen. Aber auch dafür kann es ja immer viele Konstellationen als Grund geben. Leidiges Thema dieses Sozialrecht

LG Vera
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