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  #1  
Alt 10.01.2010, 17:39
CH-Schneckerl CH-Schneckerl ist offline
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Standard AW: wann gibts "unbefristete" Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft?

Sehr geehrter Heer/Frau Altmann,

habe ICH da etwas nicht verstanden, oder wollen SIE da eine der Verordnung nicht konform gehende Auslegung verstanden wissen:

"in situ" heißt nach meinem Lateinwissen "am Platz" -- auch wenn laut Ihrem Posting "die Meinungen auseinander gehen".

Bei Wikipedia heißt es dazu http://de.wikipedia.org/wiki/In_situ(im Abschnitt Medizin):
"Carcinoma in situ: lokal begrenzter Krebsherd = frühestes (in der Regel heilbares) Krebsstadium"

"Frei" übersetzt heißt das also: solange der Krebs da ist (also nachweisbar ist).

Wenn Ihre Auslegung die richtig(ere) wäre, so frage ich mich:
Welchen Sinn macht denn sonst diese Ausnahmeregelung, dass dann, wenn das "in situ" vorliegt, eben REGELMÄßIG KEINE Heilungsbewährung (die sich an vielen Stellen in dem Katalog findet) abzuwarten IST.

Wenn "in situ" auch bedeuten sollte, dass das "in situ" vorliegt, wenn bei einem nicht gestreuten (metastasierten) Karcinom dieses erfolgreich durch Resektion total entfernt werden konnte, dann müssten solche erfolgreich operierten Patienten also auch einen unbefristeten Ausweis bekommen! Und wie sieht die Praxis aus? Mir sind leider sehr sher viele Fälle bekannt, bei denen -obwohl "in situ"- eine Befristung festgesetzt wurde, obwohl fetsteht, dass Metastasen bereits gebildet wurden.

Aber dennoch. nichts für unguat -- das ist ja das Wesen eines Forums -- und jeder soll sich seine eigene Meinung bilden (können). Ob diese Meinung dann der tatsächlichen Rechtslage entspricht, ist widerum ein anderes Kapitel.

Ich musste jedenfalls feststellen, dass diese meine Argumentation von den Anerkennungsstellen sehr sehr positiv aufgenommen wurde, weil auch die dortigen Sachbearbeiter es -bisher- als entwürdigend befanden, Patienten mit inoperablen schwerwiegenden Krebserkrankungen mit diesen 5 Jahren abspeisen zu müssen (und seinerzeit dann zu zwingen, erneut den ganzen Papierkrieg durchmachen zu müssen). Mir schien es fast so, dass den Sachbearbeitern vor Ort diese seit kurzem geltende Regelung nicht bekannt war ...

Liebe Grüße
CH-Schneckerl
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  #2  
Alt 10.01.2010, 17:51
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: wann gibts "unbefristete" Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft?

Zitat:
Zitat von CH-Schneckerl Beitrag anzeigen

Bei Wikipedia heißt es dazu http://de.wikipedia.org/wiki/In_situ(im Abschnitt Medizin):
"Carcinoma in situ: lokal begrenzter Krebsherd = frühestes (in der Regel heilbares) Krebsstadium"

"Frei" übersetzt heißt das also: solange der Krebs da ist (also nachweisbar ist).
Nein, nein, da hat Altmann schon Recht. Da gibt es keine "freie" Übersetzung, von wegen solange niemand den Krebs entfernt hat. Es bedeutet, der Krebs selbst ist "am Platz" geblieben und noch nicht im Körper "herumgewandert". Die Diagnose in situ wird ja vor der OP gestellt, danach wird selbstverständlich operiert, das ändert aber nicht das in situ. Mit nachweisbar oder nicht hat das nichts zu tun. Ich hatte ein "richtiges" Karzinom, von dem glücklicherweise nach OP und Chemo auch nichts mehr nachweisbar ist. Ihre Definition von in situ würde ja jede Therapie ad absurdum führen.
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  #3  
Alt 10.01.2010, 22:40
CH-Schneckerl CH-Schneckerl ist offline
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Standard AW: wann gibts "unbefristete" Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft?

Hallo

Silleke vertritt die Auffassung
Zitat:
Dass die Leute mit in situ keine Heilungsbewährung erhalten, das meint, sie bekommen gar keine Schwerbehinderung anerkannt. Wofür auch ?
Bitte nicht falsch verstehen, wenn ich jetzt eine nicht nur rhetorische Frage stelle:
Wenn also jemand an einem inoperablen Karcinom so schwer erkrankt ist, dass er SOFORT sich aus dem Arbeitsleben für immer verabschieden muss, dann sei das kein Grund für die Zuerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft?

Ich sehe es anders als Silleke - meines Erachtens ist es genau umgekehrt:
Die Heilungsbewährung wird nicht "zuerkannt", sondern eine solche ist in vielen Fällen "abzuwarten". Wenn also ein Fall des "abwartens" vorliegt, dann ist für die Zeit des "abwartens" eben "noch" Schwerbehinderteneigenschaft zuzuerkennen.
Wenn also KEINE Heilungsbewährung festzusetzen IST, dann IST die Schwerbehinderteneigenschaft immer unbefristet zu ersteilen (wenn es sich nicht um einen Ausnahmefall handelt, wie dieser in Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d der „Vorbemerkungen zur Tabelle“ in der VersMedV beschrieben ist - siehe dazu den ersten Beitrag in diesem Thread). Meiner Meinung nach wird mit dem obigen Satz 2 des Buchstabens "b" ja doch zum Ausdruck gebracht, dass bei diesen dort genannten beiden Fallkonstellationen bis zu 5 Jahre nach der -erfolgreichen- OP noch Schwerbehinderteneigenschaft festzusetzen IST (und danach eben noch einmal geprüft werden muss, ob wirklich der Krebs tatsächlich besiegt wurde).

Liebe Silleke,

meine Frau hat "nur" den Bauchspeicheldrüsenkrebs mit sehr großen Metastasen auf der Leber (Stadium M1). "Sonst" hat sie keine weitere(n) Krankheit(en). Seit Anfang August macht sie nun Chemo ...
Die 2 Tage nach der wöchentlichen Chemo behindern sie so schwer, dass schon der Gang zur Toilette Schwerstarbeit ist. Die restlichen Tage bis zur (nächsten) Chemo schläft sie tagsüber auch i.d.R. zweimal je ca 1 bis 2 Stunden (und danach geht es ihr eigentlich wieder gut ..). Sind das Rahmenbedingungen, die man im normalen Arbeitsprozess "abbilden" kann? Meine Frau war im übrigen bis Juli 2009 -erfolgreich- selbständig!

Wenn Deime Meinung o.k. geht: warum hat dann das Versorgungsamt unmittelbar nach Vorliegen der Bestätigungs-Diagnose (nach der Biopsie) "unbefristet 100%" festgesetzt?

Es ist gut möglich, dass das Versorgungsamt im Antragsverfahren mit einem Arzt vom Klinikum, das die Biopsie durchgeführt hat, gesprochen hat (und so ein Gesprächsergebnis in das Ergebnis seiner eigenen Arbeit hat einfließen lassen); darüber liegen mir keine Hinweise vor. Die Worte eines sehr hochrangigen und in die damalige OP eingebundenen Arztes aus dem Klinikum sind nun schon Geschichte. Seit knapp 3 Monaten sollte meine Frau nun schon nicht mehr unter uns sein ... Der CA-19-9 lag damals bei knapp 31.000 (und stieg nach den beiden ersten Chemos auf weit über 100.000 an; seither ist er STETIGEN Sinken -- und wenn es so weitergeht sind wir in ein paar Wochen "besser" als Anfang Juli 2009! Und seit knapp 4 Wochen scheint der Pankreas auch ein kleinwenig von dem so wichtigen Insulin wieder selber beizusteuern ..

Um es noch einmal zu betonen:
es geht in dieser Diskussion NICHT um die Höhe des Schwerbehinderungsgrades - es geht um den vom Versorgungsamt festzusetzenden zeitlichen Umfang: befristet oder unbefristet.

Bei allem Dissens:
Gram bin ich niemanden, der meine Meinung nicht teilt: ein Forum lebt ja geradezu von Meinungsaustausch -- und wenn solcher Austausch wie es hier geschieht auf sachlichem und nicht beleidigendem Niveau geführt wird, dann ist es gut -- und vielleicht kann ja ich in diesem Thread auch noch etwas dazu lernen.

Herzl. Grüße
CH-Schneckerl
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  #4  
Alt 10.01.2010, 22:54
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: wann gibts "unbefristete" Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft?

Ehrlich gesagt verstehe ich kein Wort deiner Ausführungen Aber deine Frau scheint ja die gewünschte unbefristete Schwerbehinderung erhalten zu haben, so dass es keinen Klärungsbedarf gibt. Alles Gute!
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  #5  
Alt 10.01.2010, 23:04
mischmisch mischmisch ist offline
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Standard AW: wann gibts "unbefristete" Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft?

Danke, Gilda.

Du hast es wieder mal auf den Punkt gebracht.
Ganz ohne aus- und rumzuschweifen.

Allen eine gute Woche

Gruss
Rosita
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  #6  
Alt 11.01.2010, 12:19
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: wann gibts "unbefristete" Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft?

Hallo zusammen,
also das mit dem in situ ist auch so eine Sache. Die Bezeichnung der
Diagnose ist auch verwirrend und man muß wahrscheinlich auch Medizin
studiert haben, um das zu begreifen.
Bei mir hieß es invasives Carcinom mit in situ Anteil, was das auch immer
heißen mag. Ich hoffe ganz einfach, wie wir alle, daß nichts mehr nach-
kommt, das ist doch die Hauptsache, egal was das für ein Ding war.
Gruß Altmann
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  #7  
Alt 14.06.2010, 18:37
Silleke Silleke ist offline
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Beiträge: 34
Standard AW: wann gibts "unbefristete" Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft?

Nun ja, ich hatte damals auch nur kurz darauf hingewiesen, dass CH das InsituCarzinom falsch eingestuft hat. Aber ich nehme Maarens Beitrag zum Aufhänger. Ich benutze ihn einfach mal , dann hat er doch zumindest einen Sinn. Nebenbei, Maaren verrennt sich ja schon seit längerem, in mir ein Fake zu vermuten . Das ist mir sogar nachvollziehbar, muss deshalb aber nicht stimmen . Ich habe ihr heute ausdrücklich einen persönlichen Kontakt angeboten, um Missverständnisse zu klären.
Aber was ich sagen wollte :
1. Letztes Jahr habe ich meinem Leben, das sich bis dahin fast ausschließlich um Krankheit drehte, einen neuen Inhalt gegeben. Das tut mir gut . Der Krebs ist in den Hintergrund gerückt . Meine andere Krankheit kann nicht in den Hintergrund rücken, weil sie meinen Alltag enorm erschwert. Aber ich kann mich jetzt nicht mehr mit dem Krebs befassen, so lange er mich in Ruhe lässt. Und ich will es auch nicht . Es geht mir sehr gut ohne dies Forum. Ich gucke trotzdem ab und an mal rein, vor allem lese ich meine PNs. Wenn ich jemand eine Frage beantworten kann, tu ich das gerne weiter per PN. Aber es ist Zeit für Leben, und nicht mehr Zeit für Krebsforum. Jedenfalls im Moment.

2. Ich glaube nach wie vor, dass es uns nicht um Wehklagen gehen sollte. Ich empfinde kein gutes Gefühl dabei, sich im allgemeinen und grundsätzlichen wild zu beklagen über unser furchtbares System. So entsetzlich ist es nicht, auch Bescheidenheit und Demut sind gute Gedanken . Die Menschen ganz unten, die ich kenne, und das sind etliche, die sind im großen ganzen bescheiden und zufrieden mit ihren Lebensverhältnissen . Ich übrigens auch , ich bin zuallererst dankbar, in einem Sozialstaat zu leben und überleben zu dürfen als Hilfsbedüftige. Was nicht heisst, soziale Missstände gut zu heissen, auch ich nenne sie beim Namen. Aber dazu braucht es Besonnenheit und das rechte Maß.

3. Ich verstehe Irritationen darüber, dass ich meine Krankheitsgeschichte nicht konkret benenne im Forum, zu mir persönlich nichts verrate, und Beiträge lösche. Aber all das hat seinen Grund, und man könnte bei mir nachfragen, bevor man mich verdächtigt, nicht wahr Maaren ? Haben einige andere ja auch getan.
Mir kann es egal sein, aber seid immer vorsichtig in euren Urteilen, man kann auch jemand sehr verletzen mit dummen Unterstellungen.

So, ich wünsch euch allen das allerbeste und lese einmal die Woche die PNs.

herzlichst Silleke
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  #8  
Alt 14.06.2010, 21:17
gertrudmaria gertrudmaria ist offline
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Standard AW: wann gibts "unbefristete" Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft?

Hallo,
ich habe nacdh dem Befund "inoperable Metastasen in der Lunge" sofort ohne mein Zutun 100% Schwerbehinderung unbefristet bekommen. Glaubt mir, liebend gerne würde ich darauf verzichten, wenn ich dafür überleben würde.
LG Gertrud
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