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  #1  
Alt 22.11.2004, 18:33
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard GdB Erhöhung bei Rezidiv?

Ist es sinnvoll eine Neufeststellung des GdB bei einem Rezidiv zu beantragen? Habe BK und seit 4,5 Jahren einen GdB von 50 %.
Bevor ich mich mal wieder in den Antragswald begebe, wäre ich für einen Tipp dankbar...
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  #2  
Alt 22.11.2004, 20:41
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard GdB Erhöhung bei Rezidiv?

Ja,
Du bist dazu sogar verpflichtet. Du mußt jede Veränderung mitteilen. Das gilt nicht nur bei den Verbesserungen. Bei dieser für Dich ungünstigeren Situation solltest Du daran ein Interesse haben.
Wenn die Behörden nicht erhöhen, dann ist aber schon mal eine Verlängerung drin.
Es gilt ja immer "ab Antragstellung".
Ich habs mit meinem Herzinfarkt auch gemacht.
Meine Ablehnung (Erhöhung) habe ich mit der Gewißheit abgelegt, daß sie nicht so schnell vermindern können.
Lieben Gruß
Wolfgang
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