Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 21.12.2004, 14:39
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard EU-Rente und Wiedereingliederung??

Hallo,
ich bin jetzt seit fast 3 Jahren mit meiner ALL und ihrer Therapie beschäftigt.Die Therapie ist jetzt abgeschlossen ,ich habe eine onkologische Reha gemacht und bin gesundheitlich in der Lage wieder zu arbeiten. Ich habe eine EU-Rente befristet bis zum 31.07.1005 genehmigt bekommen und habe bisher so geplahnt,dass ich mit einer langsamen Wiedereingliederung wieder starte.Das Problem scheint jetzt zu sein,das das so nicht klappen wird.Hat jemand da Erfahrungen oder weiß jemanden der mir da helfen kann?Ich wäre sehr froh,da mir das echt schwer im Magen liegt.Ich dachte jetzt die Therapie ist vorbei und jetzt geht es richtig los..
LG Kerstin
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 21.12.2004, 15:45
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard EU-Rente und Wiedereingliederung??

Hallo Kerstin,
lies mal alles was unter dem Stichwort Hamburger Modell steht.
Da steht schon so viel in den unterschiedlichen Threads, Ich glaube, daß Deine Frage schon beantwortet wurde.
Lieben Gruß
Wolfgang
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 02.01.2005, 15:09
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard EU-Rente und Wiedereingliederung??

Hallo Kerstin,
ich hatte das so verstanden, daß das Hamburger Modell für die Patienten zutrifft, die noch Krankengeld bekommen. Wenn Du aber zur Zeit EU-Rente beziehst, mußt Du doch, wenn Du wieder arbeiten gehst, der BfA Deinen Verdienst mitteilen. Deine Rente wird dann entsprechend der Hinzuverdienstgrenze gekürzt. In Deinem Rentenbescheid müßten doch die Hinzuverdienstgrenzen gelistet sein. Wenn Du noch Deinen alten Arbeitgeber hast, dann könntest Du Dir doch die Stunden und den entsprechenden Wert mitteilen lassen und dies dann mit der BfA abstimmen. Du bist ja noch weiter berentet, auch wenn Du wieder anfängst zu arbeiten.

Viel Glück und viel Spaß an der Arbeit wünscht Dir Bärbel
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 02.01.2005, 15:42
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard EU-Rente und Wiedereingliederung??

@ Bärbel,

du irrst.
Kerstin hat vor, nach Auslaufen der Rente wieder arbeiten zu gehen.

@ Kerstin:
Das Hamburger Modell wird meines Wissens nur bei einer gleichzeitigen Krankengeldzahlung genehmigt.

Kerstin, du hast jetzt 2 Möglichkeiten; entweder du beantragst die Weiterbewilligung der Rente oder einigst dich mit deinem Arbeitgeber auf eine langsame Wiedereingliederung.
Das würde aber auf jeden Fall dann weniger Geld bedeuten, denn Arbeitgeber zahlen ja immer nur die reine Arbeitszeit.

Liebe Grüße
Norma
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 10.01.2005, 11:20
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard EU-Rente und Wiedereingliederung??

Hallo,
wir haben das folgende Problem:

Meine Frau ist im öffentlichen Dienst/ Sozialpädagogin (seit 30Jahren).
Seit 1 ein 1/2 wegen einer Krebserkrankung krank.
Wollte mit Zustimmung des Arztes im Jan. eine Wiedereingliederung 14Tage 4Std. 14Tage 6Std.
Ab 1. Feb. wieder ganz normal.
Der Arbeitgeber hat dies abgelehnt und ist nicht gewillt meine Frau wieder an der gleichen Stelle zu beschäftigen.
Zudem hat meine Frau einen Behindertenausweis 60%

Welche Möglichkeiten haben wir?

Bin für tipps dankbar.

Gruß
Joachim
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 10.01.2005, 13:04
Benutzerbild von Thorax
Thorax Thorax ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.09.2003
Beiträge: 302
Standard EU-Rente und Wiedereingliederung??

Hallo Joachim,

wenn Deine Frau im ö.D ist, daan soll sie sich an den Vertrauensmann der Schwerbehinderten, dem Personalrat und dem Integrationsamt wenden.

Ich denke dort wird sich eine für beide Seiten vernünftige Lösung finden.

Kannst mich gerne nochmal anmailen wenn es Probleme gibt.

Zur Not muss man einen Anwalt in konsultieren.

Zwar hat Deine Frau keinen Amnspruch auf das Hamburger Modell aber da sie schwerbehindert ist muss mit anderen Maßstäben gemessen werden und die Diensstelle hätte bei der Ablehnung den Vertrauensmann/frau der Schwerbehinderten beteiligen müßen.
Da sie das mit Sicherheit nicht getan haben sind sie eh im Zugzwang. Weiss die Diensstelle, dass Deine Frau SB ist???


Gruß

Jürgen
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:51 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55