Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.11.2004, 12:41
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Krankengeld und Hartz IV

hallo allerseits,
finde hier immer wieder antworten von leuten, die sich richtig gut auskennen und möcht mal um rat bitten in einer frage, die garantiert nicht nur mich betrifft!

bin nach ersterkrankung brustkrebs 2000 (chemo, hormontherapie) im oktober an einem lokalrezidiv operiert worden. habe jetzt bestrahlung vor mir und werde danach eine ahb machen.

bin also bis auf weiteres krank geschrieben und erhalte im moment noch vom arbeitsamt krankengeld, bis die 6 wochen mitte november abgelaufen sind.
bei der ersterkrankung, war zu diesem zeitpunkt gerade ein jahr arbeitslos, hat das arbeitsamt die ganze zeit (2,5 jahre) arbeitslosengeld (alg) in gleicher höhe weiter gezahlt. habe allerdings im nachhinein erfahren, daß das nur durch ein versehen passiert ist und eigentlich hätte anders ablaufen müssen, fragt nicht wie.

jetzt steht mir hartz IV ins haus (arbeitslosenquote in meiner region um die 25% - da hat frau mit 60% gdb optimale chancen auf einen job...)
ich habe erfahren, daß dann ab januar das krankengeld durch die kk auch nur noch in höhe des algII gezahlt wird. das wär bei mir - wie bei fast allen - deutlich weniger.

habe jetzt also noch keinen antrag auf algII gestellt, um bei der kk garnicht erst als algII empfänger in erscheinung zu treten, in der vielleicht einfältigen hoffnung, daß ich dann krankengeld weiter in der höhe kriege, wie ich es ab diesem monat bekommen werde. aber vermutlich geht das so auch nicht.

habe mich gleichzeitig nach der möglichkeit einer eu-rente erkundigt, worauf aber pauschal keine antwort gegeben werden kann. muß also erst bestrahlungsende und ahb abwarten, um zu wissen ob eine eu-rente in frage käme.

hänge also finanziell im moment total in der luft und weiß nicht, wie ich mich richtig verhalten und was besser nicht machen sollte. möchte nicht durch nachfragen bei kk, arbeitsamt, rentenversicherungsträger schlafende hunde wecken.

ihr erfahrenen, was könnt ihr jemand im meiner situation empfehlen?
danke euch im voraus - mastinchen
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 05.11.2004, 16:02
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Krankengeld und Hartz IV

hallöchen, mein Krankengeld wäre jetzt auch ausgelaufen, ich (42)habe im August einen Rentenantrag gestellt und habe vor 1 Woche meinen Bescheid erhalten, bekomme volle Rente auf Dauer,ich habe vor ca.ein halbes Jahr zur Rentenstelle geschrieben und mal mir ausrechnen lassen wieviel es ist, sie haben auch innerhalb von 14 Tagen geantwortet.
Ich würde an deiner Stelle einen Rentenantrag stellen zu verlieren haste doch nichts, man kann auch bei einer Renteneinwilligung auch wieder zurück treten.
Gruss Kerstin
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 05.11.2004, 20:06
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard Krankengeld und Hartz IV

Bitte nur einen Thread zu Hartz IV.
Deshalb wird dieser geschlossen.
Antworten hierzu in den anderen Thread schreiben
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:48 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55