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  #1  
Alt 01.08.2005, 08:33
nadine f. nadine f. ist offline
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Beiträge: 12
Standard keine versicherung

ich muss mich nochmals an euch wenden, dieses mal in einer anderen angelegenheit.
es geht wieder um meinen schwager, der zur zeit mit lungenkrebs im krankenhaus liegt.
zur zeit wird er bestrahlt und es geht ihm einigermaßen gut.
nurn letzte woche der schock: er ist nicht versichert. er war jahrelang selbstständig und das geschäft muss nicht mehr gelaufen sein in den letzten jahren. wir waren alle geschockt, am meisten meine schwester, die das auch nicht wußte.
in welches loch wir gefallen sind, könnt ihr euch vorstellen.
nun meine frage:
habt ihr adressen oder tipps, was ich jetzt tun könnte, bzw. an wen ich mich wenden soll???
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  #2  
Alt 01.08.2005, 19:51
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Standard keine versicherung

Hallo Nadine!

Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine mal gehört zu haben, dass die deutsche Krebsgesellschaft e.V. verschieden Töpfe zur finanziellen Unterstützung von Krebspatienten hat. Frag doch da mal nach. Sollten die so etwas doch nicht anbieten, dann haben sie aber vielleicht einen Rat für Eure Situation!
Euch drück Euch die Daumen, dass ihr Euch nicht auch noch mit finanziellen Sorgen belasten müßt und das Dein Schwager (schnell) wieder gesund wird!

Viel Erfolg, Mekki
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  #3  
Alt 22.08.2005, 19:44
clara clara ist offline
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Standard AW: keine versicherung

hallo,
ich kenne so eine ähnliche sitution von meinem vater. wir haben meinen vater dann ganz schnell bei meiner mutter mitversichert.
wegen der bisher entstandenen kosten, würde ich mir erst mal keinen kopf machen. sollten forderungen aktuell werden, um stundung bitten und eine schuldnerberatungsstelle aufsuchen. die können euch dann sicher weiterhelfen und sind in der regel auch sehr nett.
euch alles gute
clara
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  #4  
Alt 24.08.2005, 15:17
Benutzerbild von Christine R.
Christine R. Christine R. ist offline
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Standard AW: keine versicherung

dein Schwager kann nur über deine Schwester mitversichert werden,wenn Sie eigenständiges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. D. H wenn sie berufstätig ist und eigene Beitraege entrichtet kann er im Rahmen der Familienversicherung dort kostenfrei mitversichert werden, da er ja kein eigenes Einkommen mehr hat.
ansonsten hättet ihr nur die Möglichkeit im Bekanntenkreis jemanden zu suchen, der evt ein kleines Unternehmen hat und ihn dort versicherungspflichtig beschäfigt. (über 400 €) Ihr müsstet halt dann die Sozialversicherungsbeitraege übernehmen, ansonsten macht dies wohl niemand freiwillig,(und die 400 € wieder an den fiktiven Arbeitgeber zurückfliessen lassen)
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  #5  
Alt 24.08.2005, 18:59
Benutzerbild von SaNe
SaNe SaNe ist offline
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Hallo Christine R

die Idee an sich wäre zwar nicht schlecht, aber welcher Unternehmer wird sich auf so ein Risiko einlassen.

Ich würde es nicht machen.

Da sind zuviele Fallstricke, jeder Steuerberater wird davon nur abraten,
da viele Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Haftpflichtver. und dergleichen lohnabhängig sind.
__________________
Das Schicksal mischt die Karten... wir spielen.
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  #6  
Alt 25.08.2005, 16:56
sabine3 sabine3 ist offline
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Ort: Mannheim
Beiträge: 13
Daumen runter AW: keine versicherung

Zitat:
Zitat von SaNe
Hallo Christine R

die Idee an sich wäre zwar nicht schlecht, aber welcher Unternehmer wird sich auf so ein Risiko einlassen.

Ich würde es nicht machen.

Da sind zuviele Fallstricke, jeder Steuerberater wird davon nur abraten,
da viele Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Haftpflichtver. und dergleichen lohnabhängig sind.

was für ein Betrieb hast du???????????? von welchen Fallstricken sprichst du??? Ist doch dem jenigen überlassen ob er er die kosten Tragen Möchte??( die sich sogar im rahmen halten (WELCHE HAFTPFLICHT????????????) Ich Glaube grosses Leid Hast du noch nicht Erfahren????????????
__________________
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  #7  
Alt 25.08.2005, 15:02
Benutzerbild von Thorax
Thorax Thorax ist offline
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Beiträge: 302
Standard AW: keine versicherung

Zitat:
Zitat von Christine R.
dein Schwager kann nur über deine Schwester mitversichert werden,wenn Sie eigenständiges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. D. H wenn sie berufstätig ist und eigene Beitraege entrichtet kann er im Rahmen der Familienversicherung dort kostenfrei mitversichert werden, da er ja kein eigenes Einkommen mehr hat.
ansonsten hättet ihr nur die Möglichkeit im Bekanntenkreis jemanden zu suchen, der evt ein kleines Unternehmen hat und ihn dort versicherungspflichtig beschäfigt. (über 400 €) Ihr müsstet halt dann die Sozialversicherungsbeitraege übernehmen, ansonsten macht dies wohl niemand freiwillig,(und die 400 € wieder an den fiktiven Arbeitgeber zurückfliessen lassen)
Das nennt man auch Betrug , ich warne davor


Gruß

Thorax
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  #8  
Alt 25.08.2005, 15:22
Benutzerbild von Christine R.
Christine R. Christine R. ist offline
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Beiträge: 251
Standard AW: keine versicherung

Lieber Thorax,
finde ich etwas unschön, meinen Hinweis als Betrug zu deklarieren. Dies ist ein völlig legales Mittel .
Punkt 1: Jedes Familienmitglied, welches über kein Einkommen verfügt, kann völlig legal, ich betone es nocheinmal, im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden
Punkt 2: Jeder Arbeitgeber darf anstellen wen er möchte. Es gibt sog. Ehegattenarbeitsverträge, wo dies schon lange im Zusammenhang mit Ehegatten möglich ist (hier wird von der Rentenversicherungsträgern und den KK´s sogar im Moment die Möglichkeit der familienhaftenden Mitarbeit geprüft)
Wenn ich als mittelständischer Unternehmer einen Mitarbeiter für 450 € anstelle, ist das alleine meine Entscheidung.
Wenn er mir dafür beratend im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Seite steht nütze ich ein völlig legales Mittel der Arbeitsvertraggestaltung

Vielleicht bist du in deiner Wortwahl in Zukunft nur ein klein wenig vorsichtiger
Manche User hier haben Steuer und Arbeitsrecht tatsächlich im Studium so ganz nebenbei vermittelt bekommen und geben hier an einen Betroffenen eine Tipp weiter

Gruss
Christine
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  #9  
Alt 01.09.2005, 17:24
marlies marlies ist offline
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Beiträge: 25
Standard AW: keine versicherung

hallo nadine,

deine schwager bzw. Schwester soll sich umgehend an das zuständige sozialamt wenden. er ist bedürftig und vorbehaltlich anderer möglichkeiten wie vermögen oder gesetzl. KV deiner schwester hat er einen anspruch auch Zahlungen durch das Sozialamt.

LG marlies
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