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  #1  
Alt 24.02.2007, 15:15
Pitti 58 Pitti 58 ist offline
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Registriert seit: 24.02.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 14
Standard EU-Rentenantrag

Hallo liebe Leute,
diese Frage ist hier sicher schon 100 Mal und mehr gestellt worden:
Ich brauche Hilfe zum Eu-Rentenantrag.
Mal "kurz" zum Stand der Dinge: Bin im Sep. 02 an Brustkrebs erkrankt, habe die komplette Bahndlung (Amputation, Chemo, Bestrahlung) erleben dürfen und habe dann im Jan. 03 einen Antrag auf EU-Rente gestellt. Bis jetzt, nach Ablehnung, Widerspruch usw (Euch allen erzähle ich hier sicherlich nichts neues) habe ich 10 Gutachtertermine hinter mich gebracht. Der erste Gu. hat mir eine verminderte Arbeitsfähigkeit bescheinigt. Dieses Gutachten hat man meiner Rechtsanwältin Bfa-Seits vorenthalten. Vor über einem Jahr haben wir Klage beim Sozialgericht eingereicht. Im Oktober letzten Jahres war der letzte GU-Termin, der eine weitere psychiatrische Begutachtung für notwendig hält.
Meine Frage: Was könnt Ihr mir raten, wie verhält man sich da am besten, habt Ihr eventuell Tipps für andere Internet-Seiten usw. Bisher hält sich meine Begeisterung für irgendwelche Psychologen in starken Grenzen. Meine eigene Psychologin (war ich schon seit Monaten nicht mehr) ist auch nur in der Lage mir Pillen zu verschreiben. Sollte man vielleicht auch nochmal selbst initiativ werden und selber Gutachten erstellen lassen. Hoffe,jemánd hat einige Ratschläge für mich. Bisher habe ich den Eindruck, die Bfa wartet darauf, dass so mancher von uns gefälligst vor Rentenzahlung das zeitliche segnet. So, ich hoffe, ich habe Euch nicht zu sehr zugetextet und freue mich auf Eure Antworten, wünsche noch einen schönen Samstag
Pitti
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  #2  
Alt 24.02.2007, 20:41
inter inter ist offline
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Registriert seit: 31.10.2005
Ort: Kassel
Beiträge: 157
Standard AW: EU-Rentenantrag

H@llo, Pitti,

darf man nach Deinem Alter fragen?
Die Probleme, die Du schilderst, sind leider schreckliche Wirklichkeit in Deutschland und betreffen am allermeisten jüngere Jahrgänge.
Wir Älteren hingegen werden da doch mit ein wenig mehr Milde bedacht und großzügiger berentet, so ist jedenfalls meine persönliche Erfahrung.
Und mein Gutachter hatte mir das auch so "durch die Blume" bestätigt.
Wenn man 3 Jahre vor dem 60. Lebensjahr Rente beantragt, wird das anders gehandhabt, als wenn das gleiche Ansinnen von einer 37-Jährigen kommt.
Ich an Deiner Stelle würde die BfA oder den Gutachter dann mal explizit darauf ansprechen und diesen Vorwurf in den Raum stellen, daß hier ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen wird und nicht nach dem Krankheitsbild und dessen verheerenden Folgen.
Trotzdem drück ich Dir die Daumen, vielleicht kriegst Du ja einen netten Gutachter, das weiß man vorher nie.
Kleiner Tip noch am Rande: Bekannte meinten mal, man könne und solle so einen Gutachter sofort ablehnen und die Lokalität verlassen, wenn einem dieser nicht geheuer und vertrauenswürdig erschiene. Hier wäre Gehorsam völlig falsch am Platz und man solle stattdessen in die Offensive gehen. Dann muß das Procedere nämlich neu angesetzt, also wiederholt werden, jedoch dann mit einem anderen Gutachter.

Alle meine guten Wünsche
und
happy weekend :-)
__________________
"...was bleibt, ist die Erinnerung...denn nichts währet ewiglich..."
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  #3  
Alt 25.02.2007, 16:24
Pitti 58 Pitti 58 ist offline
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Registriert seit: 24.02.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 14
Standard AW: EU-Rentenantrag

Vielen Dank für Deine guten Wünsche, um Deine Frage zu beantworten:
Ich bin 48 Jahre alt, also im guten Mittelfeld, mich würde wirklich mal interessieren was andere für Erfahrungen mit Psychologischen Gutachten gemacht haben. Vielleicht habt Ihr ja einige Hinweise für mich, würde mich freuen
Pitti
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  #4  
Alt 25.02.2007, 20:25
Benutzerbild von murmelina
murmelina murmelina ist offline
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Beiträge: 70
Standard AW: EU-Rentenantrag

Hallo Pitti,

ich stelle Dir mal einen Link hier rein wo es einiges informatives gibt. Vielleicht kennst Du diese Seite aber auch schon
http://rentenburo.de/html/cont_100_01.html

Ich selber bin 38 Jahre jung, hatte Eierstockkrebs im Frühstadium, radikale OP ohne Nachbehandlung. Habe bereits nach 3 Monaten wieder gearbeitet (wie blöd aber ich dachte ich müsse das tun um zu verdrängen....mir beweisen das es noch geht). Nun habe ich seit 6 MOnaten massive Schwierigkeiten in allen Lebenslagen, u.a. psychisch bedingt.Ich schaffe es einfach nicht mehr alles geregelt zu bekommen. Das zu mir in Kurzform.

Ich habe vor 5 Wochen EU Rente beantragt und am Freitag den Gutachtertermin. Ein Gutachter von der RV. Ich bin gespannt. Bist du im VdK? Soll Hilfreich sein.

Nunja, ich hoffe der Link konnte Dir helfen, alles Gute

Murmelina
__________________
Die helfende Hand findet man meist am eigenen Arm!
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  #5  
Alt 25.02.2007, 21:51
Jörg46 Jörg46 ist offline
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Ort: am Hügel oder am See oder am Wald
Beiträge: 1.155
Standard AW: EU-Rentenantrag

Hallo Pitti

Du endschuldigst, aber ich möchte Murmelina unbedingt für diesen Super Link danken - das ist das informativste was ich je zum Thema Gutachtertermin gelesen habe Danke
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  #6  
Alt 25.02.2007, 23:01
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: EU-Rentenantrag

Hallo Pitti,

ich habe es schon sehr oft geschrieben, wiederhole mich aber gerne.

Alle Rentenanträge (egal, ob sie sich im Widerspruch befinden oder bereits den Klageweg beschreiten)....wirklich ALLE Rentenanträge, die NICHT eindeutig eine Rentenberechtigung darstellen (zum Beispiel keine Metas oder keine anderen gravierenden Beeinträchtigungen) können nach der Heilungsbewährung von 5 Jahren... zu einem Fiasko werden (also Ablehnung!), wenn... nicht eine zusätzliche psychologische Betreuung (Attest!) nachgewiesen werden kann.
Dabei ist es unerheblich, ob der Rentenantragsteller "nicht begeistert" davon ist oder nur ein "Pillen verschreiben" darin sieht.

Immer noch gelten Krebserkrankungen nach der Heilungsbewährung als eine geheilte Erkrankung (meiner Meinung nach ein echter Witz!) und ein Richter muss sich an bestehende Gesetze und Vorschriften halten.

Also: Bitte begib dich zumindest in Behandlung eines Neurologen/Psychologen, besprich mit ihm deine Situation! Damit begibst du dich auf eine enorm sichereren... rechtlichen Seite.

Ich weiß sehr genau, wovon ich spreche!

Im Übrigen rate ich allen Erkrankten, die sich nicht in der Lage fühlen, wieder in den Beruf zurückzukehren, zu einer offenen Aussprache mit dem Reha-Arzt. Wer das versäumt, kann ebenfalls später ganz böse auf die Nase fallen!

Die Suchfunktion wird bestimmt viele Beiträge von mir finden, die sich alle um die richtige Vorgehensweise nach Beendigung der Therapien handelt.

Liebe Grüße
Norma, mit 4. Rentenverlängerung
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
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