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  #1  
Alt 17.06.2012, 08:33
dreibein dreibein ist offline
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Standard Testament, Patientenverfügung ...

Hallo allerseits,

nachdem meine SPK-Behandlung so langsam Fahrt aufnimmt, würde mich interessieren, habt Ihr ggf. 1 Testament gemacht?

Wie sieht es aus mit Patientenverfügungen .... und klar ist ja sicher, dass eine Vorsorgevollmacht ausgestellt wurde.

Wünsche Euch allen viel Kraft

Grüße aus KA


Andreas
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  #2  
Alt 17.06.2012, 18:53
Benutzerbild von sunny47
sunny47 sunny47 ist offline
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Beiträge: 143
Standard AW: Testament, Patientenverfügung ...

Hallo Adreas,
ich finde ein Testament ist sehr wichtig.
Es kann viel Ärger verursachen, wenn man nichts geregelt hat. leider kann ich darüber schon mehrere Bücherschreiben und es hat mich viel Kraft gekostet alles durchzustehen.
Selbst wir alle sollten schon daran denken, es kann uns ja auch jeden tag etwas passieren...Unfall, Krankheit...usw.
Du denkst da an sehr wichtige Dinge, die deinen Angehörigen sicher irgendwann das Leben Danach erleichtern werden. Damit ist jeder Streit ums Erbe ausgeschlossen!
LG sunny
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  #3  
Alt 17.06.2012, 20:56
ulla46 ulla46 ist offline
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Standard AW: Testament, Patientenverfügung ...

Hallo Andreas,
ich halte ein Patiententestament für ein Muss. Muster gibt es im Internet. Allerdings sollte man mit einem Arzt oder im KH mit jemanden vom Sozialdienst sprechen. Sich mit dem Sterbevorgang zu befassen und festzulegen, wie er im Ernstfall vonstatten gegen soll, ist nicht leicht. Ich habe ein solches Testament gemacht, weil ich in Würde sterben möchte und keinem meiner Kinder die Last auflegen möchte, z. B zu entscheiden ob wiederbelebende Maßnahmen gemacht werden sollen oder nicht. Außerdem kann es dir passieren, wenn sich deinen Angehörigen im Falle, dass du nicht ansprechbar bist, einig über das Vorgehen sind, vom Gericht jemand bestellt wird, der dann entscheidet.
Ich habe das Sterben mehrmals begleitet und weiß deshalb so in etwa, wie der Sterbeprozess ist. Manchmal wird er unnötig schwer gemacht, wenn z. B. weiter durch Sonden Nahrung und Trinken gegeben wird, obwohl derjenige das Essen verweigert. Viele Angehörige haben Angst, dass der Kranke verhungern oder verdursten könne, und bestehen auf Sondennahrung. Das ist nur ein Beispiel dafür, dass man sich mit "Fachleuten" beraten sollte.
Wichtig war für mich auch, den Wunsch einer "finalen Sedierung" einzufügen, da ich an meinem Ende in Ruhe und nicht mir Krämpfen und Schmerzen gehen möchte.
Das Patiententestament gilt nicht nur für den Sterbevorgang, sondern auch für den Fall, dass man z. B einen Schlaglanfal erleidet oder Alzheimer bekommt.
Kein schönes Thema, aber ein wichtiges.
Ulla
__________________
SPK 2005, ED T4, Nx, Mx, G2. Chemo und anschl. Chemoradiatio bis Ende 2005. Seitdem ohne Befund.
www.mein-krebs.de
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  #4  
Alt 17.06.2012, 22:22
dreibein dreibein ist offline
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Standard AW: Testament, Patientenverfügung ...

Hallo allerseits,

die Muster von Patientenverfuegung und Vorsorgevollmacht kenne ich wohl, ich habe sie bis vor zwei Wochen in meiner täglichen Arbeit im KH selbst genutzt. Bei den Pat.-Verfügungen sind die vorgefertigten Lösungen nicht der Weisheit letzter Schluss, hier wird oft eine "intensive" Beschäftigung mit dem Thema verlangt, nicht nur das Unterschreiben von Vordrucken.

Die Sorge, dass bei Einigkeit der Angehörigen und bei vorliegender Pat.-Verfügung seitens des Gerichts ein Berufsbetreuer bestellt wird, teile ich nicht. Aber wie gesagt, Vorsorgevollmacht und Pat.-Verfügung und ggf. Betreuungsverfuegung sind sicher wichtig. Und mit dem Sozialdienst im KH sprechen ist bestimmt eine gute Idee.

Mir ging es mehr um die Frage, wie Ihr EUre Angehörigen in diesen Prozess eingebunden habt - gab es Meinungsverschiedenheiten gerade bei Fragen nach lebensverlaengernden Massnahmen ... ich merke gerade,'die eigene Betroffenheit truebt meine Blick schon deutlich. Auch meine professionellen Kolleginnen können mir hier nicht richtig weiterhelfen, denen fehlt die eigene Betroffenheit... ich finde es gerade sehr schwierig, v.a. im Gespräch mit ziemlich verzweifelten Eltern.

Unser Notartermin morgen ist verschoben, mein krebskranker Vater ist plötzlich selbst ins KH gekommen, jetzt geht hier das Hoffen nahtlos weiter.

In diesem Sinne
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  #5  
Alt 17.06.2012, 23:19
ulla46 ulla46 ist offline
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Standard AW: Testament, Patientenverfügung ...

Hallo Andreas,
bei Vorliegen eines Patiententestaments gibt es natürlich keinen amtlich bestellten Betreuer. Und natürlich reicht es nicht, einfach einen Ausdruck zu unterschreiben. Habe ich mich so unpräzise ausgedrückt?
Ich habe alles mit meiner Familie besprochen, das war schwierig und hat auch kurzfristig zu "Krach" geführt, aber schlussendlich wurden meine Entcheidungen akzeptiert. Da meine Kinder aber sichtlich überfordert waren, habe ich meinen Bruder als Betreuer eingesetzt.
Ulla
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SPK 2005, ED T4, Nx, Mx, G2. Chemo und anschl. Chemoradiatio bis Ende 2005. Seitdem ohne Befund.
www.mein-krebs.de
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  #6  
Alt 18.06.2012, 09:45
dreibein dreibein ist offline
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Beiträge: 156
Standard AW: Testament, Patientenverfügung ...

Hallo allerseits,

nur damit wir hier von gleichen Dingen sprechen:

"Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit. "
Zitiert nach: http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesells...gung_node.html

Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.
Zitiert nach: http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesells...gung_node.html


In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind.
Zitiert nach: http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesells...gung_node.html

Bei der sog. Vorsorgevollmacht und auch bei einer Betreuungsverfügung sind Formulare ausreichend. Eine gute Quelle wäre z.B. das Bundesministerium der Justiz ... hier empfiehlt es sich, am Schluss bei den "weiteren Regelungen" noch einzufügen, dass diese Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll.

Zum Thema Patientenverfügung kann ich als Einstieg die folgende Broschüre empfehlen.

Liebe Ulla, vielen Dank für Deine Antworten. Die rechtliche Seite ist mir vertraut - ich hatte wirklich täglich mit Betreuungsgerichten und (im württembergischen Landesteil) Notariaten zu tun.

Aber - wie schon gesagt -eine professionelle Beratung zu diesem Thema ist etwas komplett anderes wie die Regelung der eigenen Angelegenheiten. Meine (hochbetagten) Eltern sind beide selbst von Krebserkrankungen betroffen ... ihnen kann und möchte ich die Verantwortung nicht noch zusätzlich aufladen. Meine Frau ist MS-Patientin und zunehmend mit der Situation überfordert - Kinder haben wir keine - aber vielen Dank für den Hinweis auf Geschwister ... vollkommen naheliegend - manchmal steht man sich selber im Weg. Danke für den Tip, ich werde heute nachmittag mit meiner "kleinen" Schwester sprechen ...

Grüße aus KA
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