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Krankentagegeld
Kann mir jemand Auskunft geben - etwas schwieriger Fall !
Ich habe seit Jahren einen schweren Bandscheibenvorfall der sich in den letzten 12 Monaten verschlechtert hat. Ich habe eine PKV mit Krankentagegeld. Nun bin ich seit 2.1.09 AU geschrieben und mußte aus gesundheitlichen Gründen zum 1.4.09 meine Firma aufgeben. Ab 15.4. habe ich mich arbeitslos gemeldet. Da durch eine falsche Beratung meines Steuerberaters ich KEINE Sozialversicherung abgeführt habe bekomme ich auch nur ALG II. Meine PKV hat mir nun zum 1.7.09 mein KTG gekündigt, mit dem Hinweis: Arbeitslos oder Berufsaufgabe entfällt das KTG nach 3 Monaten. Ich habe sofort im Internet nachgeforscht und mehrere BGH - Urteile gefunden die sagen , daß die PKV auch bei Arbeitslosigkeit KTG weiter bezahlen muß. Meine PKV hatte mich übrigens im Mai zu einem Gutachter überwiesen bei dem eine 4 - stündige Untersuchung mit Computertomopgraphie etc. durchgeführt wurde. Sein Urteil über meinen Gesundheitszustand war erschreckend. Daraufhin wurde das KTG bis 30.6.09 weitergezahlt. Hat jemand Erfahrung mit solch einem Fall ? |
#2
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AW: Krankentagegeld
Hallo Wolfgang,
tja ich habe auch so eine KTG-Versicherung und bin arbeitslos. Habe auch meine Selbständigkeit aufgegeben. Soll das wirklich so sein, daß dann nur noch drei Monate weitergezahlt wird, werde ich mich gleich mit meinem Versicherungsmann in Verbindung setzen. Ich hab jetzt zwar keinen Krankheitsfall, wobei die PKV zahlen müßte, aber wenn es dann soweit wäre, würde ich wieder alt aussehen. Werde wieder Bescheid geben. Gruß Altmann |
#3
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AW: Krankentagegeld
Ich habe mir gestern einen Spezialanwalt für PKV- Recht genommen.
Ich habe eine ganz kleine Hoffnung, daß es doch möglich ist - aber sehr schwierig. Gruß Wolfgang |
#4
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AW: Krankentagegeld
Hallo Wolfgang,
also ich hab mich jetzt erkundigt. Ich war wirklich auf dem Tripp, daß man auch wenn man abeitslos ist und eine KTG-Versicherung hat und auch zahlt, bei Krankheit Tagegeld bekommt. Aber weit gefehlt. Ich habe bis jetzt zwar bezahlt, aber nur um meine Anwartschaft aufrecht zu erhalten. Ich hätte jetzt als Nichtleistungsempfänger keine Leistung bekommen, also null. Ich werde diese Versicherung sofort kündigen. Ich müßte ein Einkommen von 1200 Euro nachweisen, dann würde ich etwas bekommen. Also Versicherungen . . . . . . . ich habs doch wieder gewußt. Durch Dich bin ich jetzt erst darauf gekommen. Danke. Gruß Altmann |
#5
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AW: Krankentagegeld
Hallo
Möchte mich mal mit anderen Voraussetzungen ins dieses Thema einklinken und mal hören, ob jemand von Euch Rat hat: Besteht der Anspruch auf Krankengeld grundsätzlich, wenn der Arbeitgeber Lohnfortzahlung geleistet hat? In meinem Fall ist es so, das ich genau seit gestern wieder sozialversicherungspflichtig arbeite, als Vertretung, aber wohl in 2 Wochen mit der Chemo beginne. Da mein Arbeitgeber nicht starr nach 4-wöchiger ununterbrochener Beschäftigung geht, sondern auch früher "einspringen" würde, habe ich gerade ein wenig die Sorge, das die Kasse das anders sehen könnte. Als Student ist das Krankengeld für mich quasi die einzige Option neben der Grundsicherung, für die ich aber mein Studium aufgeben müsste, welches ich keinesfalls vor habe. Besten Dank und Gruß von mir |
#6
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AW: Krankentagegeld
Hallo, schaue mal bitte auf dieser Webseite nach:
http://www.arbeitsratgeber.com/entge...lung_0072.html Es ist sicher günstig, wenn Du Dich noch beraten lässt, z.B. beim VdK oder dem Sozialverband Deutschlands oder wenn Du Mitglied bist, bei der Gewerkschaft. Im SGB V sind die gesetzlichen Regelungen zum Krankengeld zu finden (§44 und ff.) Den Gesetzestext findest Du u.a. auf den Webseiten des Bundesministeriums für Gesundheit, hier dazu eine URL:http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/index.html Liebe Grüße! Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (04.09.2009 um 09:50 Uhr) Grund: Ergänzt |
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