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Alt 19.01.2013, 15:32
Liefrespa Liefrespa ist offline
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Standard Erbe ausgeschlagen, kann ich nun die Anziehsachen meiner Mutter spenden?

Hallo,

meine Mutter ist am 20. Dezember 2012 leider verstorben und ich habe gestern die Erbschaft fristgerecht beim Nachlassgericht ausgeschlagen, weil der Nachlass meiner Mutter überschuldet ist. Die Rechtspflegerin beim Gericht hat meine Erklärung im PC eingegeben und dann ausgedruckt. Dann haben sowohl die Rechtspflegerin als auch ich dieses Blatt unterschrieben. Ich habe nun 2 Fragen:

1.) Habe ich das Erbe nun rechtskräftig ausgeschlagen oder muss ich noch etwas erledigen? Die Rechtspflegerin sagte mir jedenfalls, dass ich mit den Schulden und den Verpflichtungen meiner Mutter nichts mehr zu tun habe, ich mich also um die Sachen meiner Mutter nicht mehr kümmern muss. Auf dem Blatt steht nämlich ein Satz, den ich nicht so ganz verstehe: "Das Gericht wies darauf hin, dass im vorliegenden Verfahren lediglich eine Erklärung beurkundet wird und eine Überprüfung ihrer Wirksamkeit hierbei nicht stattfindet." Bedeutet das, dass meine Erklärung, dass ich die Erbschaft ausschlage, eventuell nicht wirksam ist, also nicht rechtskräftig ist? Muss ich noch etwas erledigen, damit ich das Erbe meiner Mutter endgültig ausgeschlagen habe?

2.) Ich habe die Rechtspflegerin auch gefragt, ob ich nun die Anziehsachen und die Kosmetikartikel meiner Mutter entsorgen kann, da ich bald umziehe und ich die ganzen Sachen nicht mitschleppen möchte. Sie sagte mir dann, dass ich die ganzen Sachen entsorgen oder spenden kann. Ich teilte ihr dann meine Angst mit, dass vielleicht jemand vom Nachlassgericht zu mir nach Hause kommt wegen dem Nachlass und der dann feststellen würde, dass gar keine Anziehsachen von meiner Mutter mehr da sind, was für mich dann zur Folge hätte, dass ich die Erbschaft doch angenommen hätte, da ich den Nachlass meiner Mutter nicht entsorgen darf, wenn ich das Erbe ausgeschlagen habe. Die Rechtspflegerin sagte mir dann, dass niemand zu mir nach Hause kommen wird, da ich erklärt habe, dass der Nachlass überschuldet ist und das Gericht deshalb nicht davon ausgeht, dass wertvolle Gegenstände zum Nachlass gehören. Sie sagte mir, dass es nur darum geht, dass ich keine wertvollen Gegenstände wie Designermöbel, Geld, teuren Schmuck etc. behalten oder verkaufen darf. Aber die Anziehsachen darf ich ruhig spenden sagte sie. Meine Arbeitskollegen sagten mir genau das Gleiche. Nur ein Lehrer bei meiner Ausbildung, der mal als Rechtsanwalt gearbeitet hat, sagte mir, dass ich die Sachen lieber aufheben sollte, damit nicht irgendwann die Geschwister von meiner Mutter kommen können und die Anziehsachen von ihr verlangen können. Da meine Mutter mit denen aber schon seit mehr als 5 Jahren keinen Kontakt mehr hat, ist es sehr unwahrscheinlich, dass sie irgendwelche Anziehsachen von meiner Mutter haben wollen, oder? Zudem leben diese Personen wahrscheinlich noch in Berlin und ich lebe in Hannover seit einem Jahr. Kann ich also die Anziehsachen meiner Mutter wegwerfen, ohne Angst haben zu müssen, dass ich die Schulden meiner Mutter doch noch übernehmen muss?

Liebe Grüße
Dennis/Liefrespa
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