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  #1  
Alt 29.07.2012, 14:12
Benutzerbild von Ramibinyusuf
Ramibinyusuf Ramibinyusuf ist offline
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Registriert seit: 07.04.2007
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Standard außergewöhnliche belastungen/härtefall

ich habe bis märz 2010 schwerbehindertenausweis mit 80% wegen hoden Ca gehabt,
seit 09/2004 habe ich wieder vollzeit schicht gearbeitet und ab 2007 bin ich sehr oft wiete strecken gependelt.einfache fahrt 220 km.

das finanzamt hat 2007 die fahrtkosten noch voll annerkannt und 2008 anfgefangen schwierigkeiten zu machen.jetzt wurde die ansonsten voll anzurechnende kosten auf max 4500km heruntergerechnent und entsprechend gekürzt obwohl ich horrende spritkosten und zeitaufwand habe.

um derartige wege zu schaffen habe ich von märz bis november ein schnelles motorrad weswegen sich sicher wegen der vorerkrankung mancher fragt ob ich nicht schon genug hinter mir habe,aber es ist vielleicht etwas hilfreich nicht nur die welt aus einem auto zu betrachten.motorrad fahren kann auch fit halten und die reaktionsfähigkeit verbessern.auch wenn man nass wird und friert.

bei schwerbehinderteneigenschaften gibt es doch sicher auch eine härtefallregelung?wie lautet die bzw das entsprechende gesetz?
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  #2  
Alt 29.07.2012, 21:30
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: außergewöhnliche belastungen/härtefall

Hallo Ramibinyusuf,

als erstes musst Du rechtzeitig Widerspruch einlegen.
Du kannst den Widerspruch sofort einlegen.
Widerspruch
Begründung folgt.

Dann hast Du die Frist gewahrt und kannst Dir mit der Begründung Zeit lassen.

Dann einen Steuerberater fragen.
Ich bin mir nicht sicher, ob das FA überhaupt Einfluß auf Deinen Wohnort nehmen kann, darf. Denn das Arbeitsamt verlangt doch Flexibilität.

Eine Härtefallregelung gibt es meines Erachtens nicht. Durch den GdB hast Du schon einen Freibetrag der festgeschrieben und gesetzlich gesichert ist.

Aber während ich dieses schreibe, ist mir noch eingefallen, dass Du doch einfach mal das Arbeitsamt fragst.

Weitere Stichworte: Kannst Du Deine Wohnung verlegen?
Wohnst Du zur Miete oder in einer Eigentumswohnung.
All solche Fragen können eine Rolle spielen, denn wenn es Dir nicht zuzumuten ist, an der Entfernung Wohnort - Arbeitsstelle etwas zu ändern, müsste meines Erachtens das FA dieses auch berücksichtigen.

Wie Du siehst, bin ich kein Fachmann im Steuerrecht, schreibe deshalb auch nur, wie ich vorgehen würde (habe aber aus beruflichen Gründen Erfahrung mit dem deutschen Rechtssystem).

Viel Erfolg
Wolfgang
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  #3  
Alt 29.07.2012, 22:09
Jan64 Jan64 ist offline
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Standard AW: außergewöhnliche belastungen/härtefall

Hallo Ramibinyusuf,

die anzurechnenden Wegekosten zur Arbeitsstelle sind auf 4500km im Jahr begrenzt http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=4 ab Seite 32.

Ob die Schwerbehinderung darauf einen Einfluß hat, kann ich mir nicht vorstellen. Frag doch bei dem für dich zuständigem Integrationsamt nach (das welches den Schwerbehinderten Ausweis ausgestellt hat).

Gruß Jan
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  #4  
Alt 05.08.2012, 11:38
Benutzerbild von Ramibinyusuf
Ramibinyusuf Ramibinyusuf ist offline
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Beiträge: 8
Standard AW: außergewöhnliche belastungen/härtefall

die kilometer sind für das finanzamt ein problem weil es für deren ansicht nicht möglich ist täglich 200 km einfach zu pendeln.(hin und zurück 400km)

mit einem motorrad das fast 300 fährt ist es frühjahr sommer aber wirklich kein thema.man wird halt nur gelegentlich etwas nass und kassiert den ein oder anderen strafzettel wenn mans arg übertreibt.
aber ich kann mich benehmen.zustand nach chemo verlangt einfach etwas grips im kopf man hat ja nicht umsonst durchgehalten und gelitten.

danke für die info,ich klage die nachteilsausgleiche jetzt ein.steuerberater ist da guter dinge.
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