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  #1  
Alt 01.07.2011, 20:10
Tanteette Tanteette ist offline
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Registriert seit: 01.07.2011
Beiträge: 1
Standard DRINGEND: Runterstufung Behindertengrad

Hallo ihr Lieben!

Die beste Freundin meiner Mutter hatte vor 16 Jahren das erste Mal Brustkrebs, da wurde ihr eine Brust abgenommen. Nach 7 Jahren galt sie als "geheilt", ein Jahr später bekam sie wieder die Diagnose, dass sie Brustkrebs hat. Die zweite Brust wurde ihr dann auch abgenommen. Nun sind wieder 8 Jahre vergangen.

Sie hatte 60% auf ihrem Behindertenausweis. Nun hat sie einen Bescheid vom Versorgungsamt bekommen, wo sie auf 30 % runtergestuft wurden, weil sie offiziell als "geheilt" gilt. Darf man das? Sie hat ja trotzdem die Komplexe wegen ihrer fehlenden Brüste. Sollte man Widerspruch einlegen? An wen kann man sich wenden, wer davon Ahnung hat? Irgendwas muss man doch dagegen tun können, oder?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
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  #2  
Alt 02.07.2011, 07:21
Speedy Schneller Speedy Schneller ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 27.06.2008
Ort: Schleswig-Holstein/ Randgebiet HH
Beiträge: 816
Standard AW: DRINGEND: Runterstufung Behindertengrad

Liebe Tanteette,
es ist sicher wirklich nicht leicht mit dem Verlust von den Brüsten zu leben.
Es belastet bestimmt das Selbstwertgefühl, ganz erheblich- da ja leider auch in der Umwelt oft recht unsensibel reagiert , fühlt man sich bestimmt auch ausgegrenzt und entspricht nicht mehr dem , in meinen Augen sehr übertriebenen, Schönheitswahn.
Eine Einstufung scheint auch pro Region unterschiedlich auszufallen – dazu gibt es hier im Forum ja auch schon einige Themen.
Allerdings eines scheint immer so zu sein:
Der Grad der Einstufung wird hauptsächlich nach den bleibenden körperlichen Einschränkungen vergeben.
Die Seelischen werden dort zwar berücksichtigt, haben aber nicht so einen hohen Stellenwert.
In der Heilungsbewährung gibt es ja die 50 wegen dem Krebs – doch hat man es geschafft dann keine erneute Erkrankung zu bekommen – fallen sie weg – doch darüber ist man doch sehr froh, wenn man dafür den Krebs los ist.
Sollten aber bei der Mutter Deiner Freundin, weitere auch noch körperliche Einschränkungen vorhanden sein z.B. nichts mehr tragen können, Hilfe beim anziehen brauchen oder ähnliches welches zusätzlich das Leben erschweren, würde ich einen Widerspruch mit ärztlichen Berichten machen.
Doch eine Info ist vielleicht noch wichtig- auch mit 30 GdB kann man gleichgestellt werden – also z.B. der Kündigungsschutz beim Arbeitgeber bleibt bestehen, ich glaube nur der Steuerfreibetrag wird dann kleiner.

Ich kann nur mal, als unterstützende Erklärung, meinen GdB von 80 hier mal auflisten:
ohne Hilfsmittel (Gehwagen drinnen & Rollstuhl draußen) kann ich gar nicht laufen und dadurch bin ich auf Hilfe angewiesen, ebenso wie ich mein Untergewicht nicht loswerde, durch den bei der Therapie zerstörten Magen-Darmtrakt – also dauergeschwächt bin
und außerdem durch meinen Lymphdrüsenkrebs ein gestörtes Immunsystem behalten habe – also ständig Infektionen befürchten muss. Klar hier leidet auch meine Psyche, doch dank einer guten psychotherapeutischen Unterstützung habe ich hier keine sehr großen Tiefs mehr. Hurra!
Auch sind hier noch die GdB von der Heilungsbewährung enthalten.
Du siehst ich musste schon einiges bieten, um einen 80 GdB zu bekommen und ich hätte auch zu gerne darauf verzichtet. Andere würden vielleicht meinen – dann hat man schon 100 GdB – doch ich denke – dann bin ich nur noch bettlägerig! Das möchte ich auf keinen Fall!!
Somit halte ich es für schwer – was soll man wie bewerten und einige bekommen gar keine Einstufung mehr und haben große Seelisch enorme Probleme, welche sehr stark die Lebensqualität einschränken- dieses kann ich sehr gut nachfühlen.
Doch diese sind ja nicht sichtbar und genau nachweisbar, deshalb auch schwerer zu beurteilen.

Ich wünsche der Mutter, das Sie einen Weg findet, trotzdem wieder Lebensfreude zu finden und nie wieder mit dem Krebs kämpfen zu müssen.
LG Speedy
__________________
NHL MALT-Lymphom Typ E II 2 , ED im Mai 2007
lange partielle Remission 08 (watch & wait)
2 Ballonerweiterungen Magenausgang 08
Ab September 2009 endlich Vollremission - Juhu!!
2011 - neue ganz kleine Herde - Vollremision weg = "watch & wait" reicht noch aus

Die berühmte "Schaufel", für mein Mundwerk habe ich, vorsichtshalber, gut versteckt! - das bleibt auch so!
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  #3  
Alt 02.07.2011, 11:07
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: DRINGEND: Runterstufung Behindertengrad

Hallo Tanteette,
also es scheint doch schon lange zu gehen mit dem BK, also denke ich, dass
Deine Mutter doch schon älter ist und vielleicht auch Rente hat.
Warum will sie den unbedingt den GdB haben, der bringt doch garnicht viel.
Eventuell etwas Steuerersparnis. Das wars doch.
Oder seh ich das jetzt falsch.
Gruss Altmann
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  #4  
Alt 02.07.2011, 11:11
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: DRINGEND: Runterstufung Behindertengrad

Ach ja,
und wegen der Heilungsbewährung.
Die Abnahme der Brust zählt nicht viel, es wird nur ein vorhandener und
behandelter Krebsknoten anerkannt für fünf Jahre.
Man kann höchstens zum Psycho-Dok gehen und oft, damit der entsprechend
sein Statement dazu abgibt, dann kann der GdB erhöht werden oder auch nur
inbegriffen sein. Es wird nämlich nichts addiert.
Gruss Altmann
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