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neue Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte
Meine KK teilte mir mit, daß der Spitzenverband der Krankenkassen seit dem 01.01.2009 für freiwillig Versicherte, deren Ehegatte nicht gesetzlich versichert ist, eine Beitragsbemessung aus der Hälfte des Familieneinkommens vorsieht.
Da meine Frau Beamtin ist und ich 590 Euro EU-Rente beziehe bedeutet das eine Veränderung des Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrages von derzeit 140 auf künftig über 300 Euro. Also eine Erhöhung von über 100%. Meine Frage ist, gibt es noch mehr Betroffene dieser neuen Regelung? Und, hat es Sinn Widerspruch einzulegen? Wenn ja, mit welcher Begründung? LG Reinhard |
#2
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AW: neue Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte
Hallo Reinhard,
diese Regelung gab es schon früher. Nur wurde sie von einigen Krankenkassen nicht umgesetzt. Seit dem 01.01.2009 gilt diese Regelung einheitlich. Ich setze Dir mal den Link zu der Regelung des GKV Spitzenverbands ab dem 01.01.2009 ein (52 Seiten): http://www.krankenkassen.de/static/c...10_27_3258.pdf
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AW: neue Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte
Danke!
LG Reinhard |
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