#1
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kündigung-was sollen wir tun?
meine mutter ist seit ca. 4-5 wochen im krankenhaus. bösartiger tumor im zwölffingerdarm. jetzt ist sie auf der intensiv und es wird sicher noch einer weile dauern bis es ihr halbwegs gut geht.
tja und kurz nach der op hat sie ihre kündigung bekommen. (dieses jahr war sie schon öfters in krankenstand, weil sie so oft krank wurde...anscheinend deswegen) sie arbeitet seit 12 jahren dort. sie hätte noch 3 jahre bis zu ihrer pension arbeiten müssen, aber leider ist jetzt das passiert. jetzt ist meine frage, wie wir am besten vorgehen sollten. eigentlich hatten wir (also mein vater und ich) gedacht, dass sie dann sowieso nicht mehr arbeiten kann. und das einfachste wäre wahrscheinlich gewesen nach dem krankenhaus im krankenstand zu bleiben. naja jetzt ist sie sache aber anders. kündigungsfrist ist bis 30.9. meine mutter weiß natürlich noch nichts (auch nicht über ihre krankheit). was wäre jetzt denn die beste lösüng? frühpension, arbeitslose? meine mutter sollte sich halt keine gedanken darüber machen. und jetzt in der arbeitslose zu sein, ist sicherlich auch stressig. immer meldetermine usw. mein vater versucht zwar noch mit der firma darüber zu reden, aber da kommt wahrscheinlich eh nix raus. zwar weiß, die firma nix genaues über ihre krankheit, halt nur dass sie eine op hatte. wäre toll, wenn ich ein paar tipps bekommen würde. was beste jetzt für meine mutter wäre. danke |
#2
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AW: kündigung-was sollen wir tun?
Hallo,
also eigentlich gelten für Kündigungen während einer Krankschreibung bestimmte Regeln, zumindest bei länger dauernden Arbeitsverhältnissen (mehr als 6 Monate ?) und grösseren Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern. Weiterhin sind bestimmte Gründe für die Kündigung eingeschränkt. Auf jeden Fall kann (nach meinem Kenntnisstand) die Kündigung erst zum Ablauf der Krankschreibung wirksam werden, d.h. bis dahin muss der Arbeitgeber zahlen. Langer Rede, kurzer Sinn: hier macht es wohl Sinn, professionelle Hilfe einzuschalten (Anwalt), vor allen, daß nicht hinterher der Arbeitgeber nicht zahlt, die Agenttur aber das Geld verweigert, weil man selbst irgendwelche Fristen und den Widerspruch versäumt hat. Gruß, Michael
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Malignes Melanom pT4bN0M0, Clark IV TD12mm, Stadium IIC, 20 Jahre verschleppt |
#3
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AW: kündigung-was sollen wir tun?
Ich würde mich an Eurer Stelle sofort an die Gewerkschaft oder einen Anwalt wenden. Ihr habt 3 Wochen Zeit Widerspruch einzulegen.
Dann ist noch zu klären, wenn Deine Mutter einen Schwerbehinderten-Status hat: Ist das Integrationsamt mit eingeschaltet worden! Kleiner Tip auch: Wenn noch keine Schwerbehinderung besteht: Umgehend einen Antrag stellen, hab ich damals auch sofort gemacht. Liebe Grüße Tine |
#4
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AW: kündigung-was sollen wir tun?
also ich kenn mich noch nicht so ganz aus mit diesem forum. wir sind in wien. bin ich hier richtig??
tja hab mich erkundigt...hier darf man leider kündigen egal ob krankenstand oder im krankenhaus. |
#5
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AW: kündigung-was sollen wir tun?
Hallo,
hier mal der Kurzcheck für Arbeitsverhältnisse in Deutschland: 1. Frist beachten: binnen 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung muss ggf. Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Das kann man zur Not auch persönlich machen, ggf. hingehen und Klage von der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts protokollieren lassen. Besser ist ggf., einen Anwalt zu nehmen, aber das kostet auch, sofern keine Rechtsschutzversicherung besteht oder kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen. 2. Kündigungsschutz hat, wer mindestens seit 6 Monaten in einem Betrieb mit mehr als 5 bzw. 10 Arbeitnehmern arbeitet. 3. Krankheit schützt nicht vor Kündigung! Es trifft nicht zu, dass während einer Erkrankung nicht wirksam gekündigt werden kann! 4. Wichtig ist der Kündigungsgrund, den der Arbeitgeber spätestens auf Anforderung angeben muss. Betriebsbedingte Kündigungen können - völlig unabhängig vom Krankheitsstand - u. U. dann berechtigt sein, wenn der betroffene Arbeitsplatz künftig wegfällt, z.B. aus Gründen der Neuorganisation oder aus wirtschaftlichen Gründen. Ob einer dieser Gründe vorliegt, muss der Arbeitgeber darlegen, ebenso, dass er eine Sozialauswahl vorgenommen hat. 5. Kündigung wegen Erkrankung: Krankheit als solche ist kein Kündigungsgrund. Dann muss schon klar sein, dass der Arbeitnehmer auf Dauer seine Arbeit nicht mehr ausführen kann = negative Prognose. Empfehlung: Lieber vorsorglich Kündigungsschutzklage erheben! Kann immer noch ggf. zurückgenommen werden. Also: Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Auf Sozialwidrigkeit der Kündigung berufen. Den Rest muss der Arbeitgeber darlegen/ beweisen. Gilt - wie gesagt - für Deutschland. Österreichisches Arbeitsrecht ist mir leider nicht geläufig. Alles Gute, Lea |
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