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#1
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AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Petra,
vielleicht beruhigt es dich ein bisschen...du bist nicht die einzige... Jeder Richter in einem x-beliebigen deutschen Sozialgericht kennt solche Falsch-Gutachten... Trotzdem...da bleibt einem immer wieder wirklich die Spucke weg. :-( Meine Tochter ist damals bis ins Wartezimmer mitgegangen und war auch bei der Anmeldung mit dabei. Eigentlich wollte sie im Auto warten...*gut, dass sie DAS NICHT gemacht hat* Einen Fehler deinerseits habe ich leider dann aber doch gefunden, liebe Petra. *nicht böse sein* In Sachen Haushalt NIE angeben, dass man den alleine schafft....auch nicht eine Stunde pro Tag! Es interessiert leider niemanden, ob du dir eine Haushaltshilfe leisten kannst oder nicht....notfalls muss dann eben alles liegenbleiben. Du hättest deinen Mann ins Spiel bringen sollen. ER hat *so gut wie* den gesamten Haushalt neben seiner Berufstätigkeit übernehmen MÜSSEN...wäre da richtiger gewesen. Du überwachst nur und weist ihn auf notwendige Arbeiten hin. Allenfalls ein bisschen Staubwischen kannst du bei guter Verfassung (!) übernehmen. Ich weiß natürlich, dass du oft mega-schlapp bist und praktisch "auf Knien" irgendwie den Haushalt schmeißt (um die Wohnung wenigstens ETWAS in Schuss zu halten), aber DAS einem Gutachter richtig zu erklären, ist praktisch unmöglich. Und er sieht ja auch nicht, wie du dich völlig erschöpft durch den Tag quälst! Ich weiß außerdem, dass "Frau" selbst an schlechtesten Tagen irgendetwas erledigt; selbst dann, wenn "Mann" schon längst auf dem Sofa läge. ;-) Und da "Frau" nicht ausgiebig rumjammert, sondern "irgendwie" funktioniert, kann sie auch schwer ihre "richtige" Verfassung beschreiben. DAS ist ein riesengroßes Problem bei Gutachtern, leider. Tja...und den Hinweis des Gutachters, du wollest wohl nur eine "Versorgungslücke füllen" ist eine Anmaßung, die vor keinem Gericht stand hält. Denn DAS ist seine persönliche Meinung und die hat überhaupt nichts in einem Gutachten zu suchen... *Witzbold* Nun lass mal deine Ärzte Gegengutachten schreiben und den VdK seine Arbeit machen. Das wird schon noch...wirst sehen. Liebe Grüße Norma PS: @ InJa: oben rechts gibt es ein kleines Kreuzchen, da kann man wirklich draufklicken. Probiers einfach mal... |
#2
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AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
PS: @ InJa: oben rechts gibt es ein kleines Kreuzchen, da kann man wirklich draufklicken. Probiers einfach mal...[/QUOTE]
Hallo Norma, ich denke, jemandem zu schreiben, dass es rechts oben ein kleines Kreuzchen gibt, auf das man wirklich draufklicken kann, könnte die Meinungsfreiheit anderer, die Beiträge schreiben möchten, erheblich einschränken. Nämlich evtl. derjenigen, die es befolgen würden. Jeder kann, ebenso wie Du, frei äußern, was er/sie möchte. Natürlich, ohne beleidigend zu sein. Und ehrlich, ohne Dir nahe treten zu wollen, finde ich Deinen Hinweis darauf unmöglich. Damit signalisiert Du nämlich, keine andere Meinung außer Deiner eigenen akzeptieren zu wollen. Das kann es ja wohl nicht sein. Gibst Du mir jetzt eigentlich auch den Hinweis???? Einen schönen Abend wünscht Dir Ingrid |
#3
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AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Noch einmal:
Der TITEL heißt: Frage zum EU-Rentenwiderspruch. Wer so eine Frage hat, der hofft auf Rat und Hilfe. Wenn jemand einen Rat hat oder irgendeine Hilfe anbieten kann, wird der Schreiber sich freuen. Wer aber NICHTS dazu beitragen kann, sollte eben das Kreuzchen oben rechts anklicken. Ich bin der festen Überzeugung, dass alle Ratsuchenden das auch begrüßen würden. Norma |
#4
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AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo zusammen
es tut sich was in meinem Widerspruch - freu. Nachdem mich die ARGE gezwungen hatte, trotz Rentenverfahren einen Rehaantrag zu stellen, reagiert die DRV oder war es nur ein zeitlicher Zusammenhang???? Also ich bekam Post wegen des laufenden Rentenverfahrens, mit der Bitte das die Hausärzte ihren Senf dazu geben sollen. (zwei Hausärzte da ich umgezogen bin) ... ich war ganz erstaunt, dass nun endlich auch meine Ärzte gefragt werden... vielleicht weil meine eigentliche Beschweren (Fatigue und psychische Folgen und ADS nicht zu tragen kamen im ersten Bescheid) ... Auf jeden Fall sehe ich ein bischen Licht im Rentenhimmel... mal sehen was sich tut. Auf jeden Fall sind beide Ärzte der Meinung dass ich nicht arbeiten kann...... mehr wenn ich mehr weiß Sind bei euch auch die Ärzte im Widerspruchsverfahren angeschrieben worden??? LG Barbara |
#5
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AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo zusammen,
wir waren vorgestern beim Gutachter ( 11 Monate nach Rentenantrag auf Zeit ). Der war total unfreundlich, vieles hat ihn gar nicht interessiert. Mein Mann leidet nach Bestrahlung unter Mundtrockenheit, und wenn er viel reden muss, muss er auch viel trinken. Der Gutachter hatte mich auch schon angemacht, das hier trinken verboten sei, mein Mann müsste dann eben rausgehen, aber er wird die zwei Stunden ja wohl aushalten können. Ich musste mich sehr beherrschen, dass ich nicht ausfallend wurde. Er hat auch gefragt, warum ich mitgekommen bin. Der Mann ist Nervenarzt, vielleicht sollte er sein Studium wiederhole. Jetzt bin ich nur auf das Gutachten gespannt. Liebe Grüße UTE |
#6
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AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Ute,
das ist in der Tat sehr lange 11 Monate bei mir waren es nur 6 Monate...mein Gutachter war auch unfreundlich und hat sich für die eigentlichen Probleme gar nicht interessiert....und es waren Fehler in seinem Gutachten drin (wenn ich es drastisch ausdrücken möchte sogar Lügen). Wenn Ihr die Rente nicht durchbekommt, dann legt Widerspruch ein und verlangt Akteneinsicht, dann seht Ihr was der Gutachter geschrieben hat. drücke euch die Däumchen... Mein Rentenantrag ist nun im Januar ein Jahr rum....ich denke mal nicht, dass ich noch in diesem Jahr Bescheid bekomme...... Gruß Barbara |
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