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  #1  
Alt 02.03.2005, 13:01
hansi
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Standard Chefarztpflicht

Hallo und einen schönen Tag,
bin neu hier und würde gerne von Euch erfahrenen Hasen wissen, ob es für das abgelehnte Wobe mugos ein Ersatzpräperat gibt, das die Krankenkassa zahlen MUSS.
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  #2  
Alt 04.03.2005, 16:16
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Standard Chefarztpflicht

Hab Dir rauskopiert, die Seite von Medmix :


»No-Box« heisst nicht »NO«!
Der Begriff »NO-BOX« – mit der Assoziation NEIN – führt derzeit zu großer Verwirrung: Es täuscht vor, dass solche Medikamente dem Patienten grundsätzlich nicht erstattet werden und viele Ärzte verzichten deshalb auf deren Verschreibung.
Doch das ist falsch! Für alle Präparate, die nicht im Erstattungskodex gelistet sind, kann genauso eine chefärztliche Bewilligung – wie bei roter und gelber Box – durch den behandelnden Arzt eingeholt werden, wenn die Verschreibung nicht mit Arzneimitteln aus dem Erstattungskodex durchgeführt werden kann – wenn also die Behandlung aus zwingenden therapeutischen Gründen notwendig ist und eine Arzneispezialität aus dem Erstattungskodex dafür überhaupt nicht zur Verfügung steht.
Die Verschreibung muss nur gem. §6 (2) Abs 1 RÖV vom Arzt begründet und dokumentiert werden.

Keine Alternative zur Helixor®-Misteltherapie
Im Fall des Mistelpräparates Helixor®, das in zahlreichen Studien seine positive, Lebensqualität-steigernde und immunmodulatorische Wirkung nachgewiesen hat, steht dem Arzt überhaupt keine gleichwertige Arzneispezialität aus dem Erstattungskodex für die komplementäre Tumorbehandlung zur Verfügung. Die Voraussetzung für die Erteilung der chefärztlichen Bewilligung ist daher gegeben.
Jeder Tumorpatient hat ein Anrecht auf die bestmögliche Therapie – und die komplementäre Helixor®-Therapie hat seit langem unbestritten ihren Fixplatz in der onkologischen Behandlung, wo sie mit großem Erfolg angewendet wird.
Sollte die chefärztliche Bewilligung in Zukunft häufiger verweigert werden – was unbegründbar und nicht nachvollziehbar wäre –, befürchten viele Ärzte, dass sich einerseits der Allgemeinzustand ihrer Tumorpatienten verschlechtern wird, andererseits würde mehr supportive Medikation als bisher verschrieben werden müssen, was beträchtlich teurer als die Helixor®-Therapie ist
Lg Marie
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  #3  
Alt 04.03.2005, 19:18
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Standard Chefarztpflicht

Geschichte 1:
Wir hatten auch ein Rezept für Wobemugos und Selen.
Nachdem es chefarztpflichtig ist haben wir es an die Zentrale am Wienerberg (WGKK) gesandt.
Wobemugos waren mit ABGELEHNT gestempelt
SELEN mit "vorläufig" ABGELEHNT und dem
handschriftlichen Vermerk:
1) wann war Therapiebeginn?
2) lfd./letzte Chemo?
retour.
Kein Name eines Arztes oder eines Sachbearbeiters!!!!
Daraufhin rief mein Freund in der Zentrale an und als er endlich
jemanden erwischte der sich zuständig fühlt erhielt er die Antwort das er diese 2 Fragen nicht beantworten kann das müsse der Arzt machen!!!!!!!
Nach langen Diskussionen "genügte" dann seine Beantwortung der Fragen, hingefaxt und bewilligt retour bekommen!!!!
Die Wobemugos lassen wir nun neu verschreiben (das Rezept verbleibt ja in der Apotheke) und gehen auf die Bezirksstelle (er kennt da schon seine Bearbeiterin und die hat ihm bis jetzt alles bewilligt).

FAZIT: einfach nicht aufgeben, sind auch nur Menschen bei den KK´s (die sich zur Zeit nicht wirklich auskennen denke ich)!!!

Geschichte 2:

habe mir selbst einmal beim eislaufen den Fuß verstaucht, war sehr schmerzhaft und ich bekam eine Schiene verschrieben mit der ich dann besser mobil war und auch wieder arbeiten ging.
Den Selbstkostenbeitrag in Höhe von öS 500,-- habe ich eingereicht und er wurde abgelehnt.
Daraufhin habe ich einen Brief an die WGKK geschrieben, sinngemäß: ich hätte auch noch im Krankenstand bleiben können, bin aber trotz Schiene arbeiten gegangen, das hätte doch mehr gekostet????
Siehe da, es rief mich der Chefarzt PERSÖNLICH an und teilte mir mit das der Selbstkostenbeitrag selbstverständlich an mich überwiesen wird.

FAZIT: Einfach nicht locker lassen, was man als ungerecht empfindet muss man nicht hinnehmen!
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  #4  
Alt 08.03.2005, 10:09
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Standard Chefarztpflicht

..nach dem nochmaligen Studium der Einträge hier, sehe ich, dass die Krankenkasse nicht mal selber abstimmt, wie man vorgeht.

Oben schrieb ein gast:

"Geschichte 1:
Wir hatten auch ein Rezept für Wobemugos und Selen.
Nachdem es chefarztpflichtig ist haben wir es an die Zentrale am Wienerberg (WGKK) gesandt.
Wobemugos waren mit ABGELEHNT gestempelt
SELEN mit "vorläufig" ABGELEHNT und dem
handschriftlichen Vermerk:
1) wann war Therapiebeginn?
2) lfd./letzte Chemo?
retour.... "

Das ist wiederum in Widerspruch, was ich erfahren habe, dass es eben bei selen, das nicht zugelassen sehr schwierig ist.

Diese Uneinheitlichkeit und Unsicherheiten weisen darauf hin, dass sich hier bald etwas ändern wird.
Vielleicht findet sich hier jemand, der auch vielen anderen helfen will.

lg Manfred
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  #5  
Alt 25.05.2005, 21:41
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Standard Chefarztpflicht

Wehrt euch, ich habe jetzt alle Medikamente, die ich auch letztes Jahr hatte (Vitamin C, Orthomol femin, Selenase)von der BVA genehmigt bekommen. Mein Arzt hat geschrieben, dass es für mich notwendig ist und die Bewilligung war da!
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